Hallo zusammen,
meine Frau und ich wohnen in einer Mietwohnung (bzw. eigentlich ist es keine Wohnung sondern ein kleines Haus welches als Mietwohnung deklariert ist)
Dieses Haus ist das Hinterhaus auf dem Grundstück der Vermieter.
In unserem Mietvertrag steht das Katzen und Hunde nicht erlaubt sind.
Da sich meine Frau schon seit ihrer Kindheit eine Katze wünscht möchte ich ihr diesen Wunsch gerne erfüllen.
Können uns unsere Vermieter das Halten von Katzen grundsätzlich verbieten?
Wenn ja, was spricht aus Vermieter Sicht eigentlich dagegen?
Würde mich mal interessieren?
Ich kann mir nämlich in unserer Situation keinen wirklichen Grund vorstellen.
Da es sich um ein Haus handelt kann dagegen schonmal niemand allergisch sein.
Und wenn die Katze etwas kaputt machen sollte (Boden oder so)
dann hafte ich ja als Privatperson dafür.
Bin mal sehr gespannt auf eure Antworten.
Gruß Ryda
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Er kann es verbieten.
Er braucht dafür keinen Grund zu nennen (Verstärkte Abnutzung, Geruchsbelästigung, Ärger mit Nachbargärten usw.).
Tja, ein nicht soo seltenes Problem und zunehmend umstritten. (Gerichtsurteile)
Dennoch:
An sich sollte man VOR Mietvertragsabschluss danach schauen und kllären...vorab. Dann hat man immer die besseren Karten.
Viele Vermieter wollen "Ungemach" aus dem Wege gehen und wähen den einfachsten Weg - das Verbot. An sich ist Vertrag Vertrag...ABER - Was spricht dagegen, wenn man die Vermieter zum Kaffee einlädt, mit ihnen das "Problem" bespricht...."Bittet".. Meist ist gegen eine Katze auch nichts einzuwenden...aber es gibt auch Mieter, die bei Erlaubnis übertreiben...
Meist haben die Vermieter irgendwann in dieser Hinsicht schlechte Erfahrungen gemacht...Katzen = Schäden...durch zerkratzen, Pipi an der Wand/auf dem "Parkatt" usw.
ICH habe meinen Vermieter überzeugt....nett...friedlich und mit guten Argumenten UND der Versicherung, dasss ich für Schäden aufkommen würde, sofern es überhaupt welche gibt....
ICH bin mit drei Katzen eingezogen...wobei die "alte Seniorin" nicht "ersetzt" werden sollte....woran ich mich auch halten werde. Mein Vermieter hatte schlechte Erfahrungen, aber ich habe ihn überzeugen können.
Ich wünsche Dir viel Glück und ein "gutes Händchen"...beim "Verhandeln". Heimlich - davon kann ich nur abraten....;-)
also kleintierhaltung ist grundsätzlich erlaubt .da kann in dem mietvertrag drinne stehen was will.
man ist sich aber nicht einig ob katzen zu den kleintieren gehören oder nicht.
diese frage lässt sich also nicht 100% beantworten.da wäre ein gespräch beim mieterschutzbund sehr von vorteil .die können genaue auskunft erteilen ,was man darf und was nicht .
ich verstehe auch nicht ,warum katzen verboten sind in einer wohnung.wir selber haben 3 wohnungskatzen seit ca 9 jahren .bis jetzt konnten wir keine schäden an den türen oder an der mietsache selber feststellen .ca jede 3 jahre ist ein neuer kratzbaum fällig .
ansonsten verursachen die tiere keine schäden .
Der Vermieter kann das verbieten. Er muss keine Gründe dafür angeben.
Gründe dagegen können sein:
andere Mieter mögen Katzen nicht (das wäre für Euch und Euer Tier schlimm)
Eure Katze ist nicht echt stubenrein (kann man nie wissen, kann sie in Eurer Wohnung zwar sein, aber nicht woanders, wenn Ihr länger weg seid)
etc.pp.
Kurz gesagt, da Katzen Lebewesen und damit´unberechenbar sind, hat der Vermieter das Recht, Euch das zu untersagen. Haftung hat damit nichts zu tun. Dann wäre das Kind ja schon in den Brunnen gefallen- und wenn das sogar schon in dem von Euch unterzeichneten Mietvertrag stand : keine Chance. Da müsstet Ihr schon umziehen. Alles Gute :)
Als Vermiter !
Die geschichte ist kein Märchen, ich hab Zeugen !
Ein Vermieter kann es begrenzen.
War erst vor kurzen beim Anwalt.
Ich habe vor 2 Tagen einen Mietwohnung geräumt.
2 Monate vorher haben wir von Nachbarn erfahren, das Sie soviel Tiere in einer 80 qm Wohnung halten.
Die Stadtwerke hatte Ihnen schon Strom und Gas abgestellt !
Mein Mieter hatte 5 Katzen, 4 Hunde, 3 Kannienchen, 1 Meerschweinchen und eine zame Ratte. Ich musste das Tierheim fürs einfangen um Hilfe bitten. Mein Mieter hatte 2 Monate keine Miete bezahlt. Die Katzen weinten und wehklagten.
Sie hatten 1 Woche kein Futter bekommen. Die Wohnung war vollgekackt und die Wände verkratzt.
Der Mieter ist einfach abgehauen. Das Weinen und Wehklagen der Katzen ging durch Mark und Bein.
Gruß MS
Gegen eine (1!) Wohnungskatze darf er nichts sagen.
Eine Freigangkatze muss er dagegen nicht tolerieren.
Außerdem muss euch klar sein, das ihr für Schäden regresspflichtig seid. Kommt ihr dem nicht nach, kann er auch die eine Wohnungskatze verbieten.
so lange in deinem mietvertrag nicht ein eindeutiges nein steht, dann nicht!
Das ist ein umstrittenes Thema - aber ich weiß bisher nur von Richtersprüchen, die gegen ein Verbot von Katzen sprach. Hunde können verboten werden.
Katzen zählen gemeinhin zu den Kleintieren und können nicht verboten werden.
Am sichersten und besten fährst du, wenn du mal den Mieterverein vor Ort befrägst. Oder deine eigene Rechtschutzversicherung, sofern sie Mietrecht auch abdeckt.
Ansonsten würde ich dir empfehlen, bei Kaffee und Kuchen das nette Gespräch zu suchen und evtl. so zu regeln. Meist kann man ja auf vernünftiger Ebene eine Einigung finden. Wer weiß, was der Vermieter für schlechte Vorerfahrungen machen musste.
Im Grunde bin ich mir ziemlich sicher, dass der Vermieter Katzen grundsätzlich nicht verbieten kann und ihr trotz vertraglicher Vereinbarung eben diese halten können solltet. Aber ehrlich: es muss nicht sein, dass man auf Biegen und Brechen böses Blut schafft!
Probiert es mit dem Gespräch.
Wir haben das bei unserem Vermieter auch so gemacht. Von unseren beiden Hunden wusste er sofort. Er war zuvor der Vermieter meiner Schwiegereltern, deren Mietwohnung wir als Nachmieter übernommen haben. Allerdings habe ich unsere beiden Fundkaninchen nicht erwähnt, die uns zwischenzeitlich zugelaufen waren. Ehrlich gesagt habe ich mir darüber auch keinen Kopf gemacht, weil ich dachte, das interessiert ihn auch nicht.
Allerdings interessierte es ihn dann doch, als er auf meiner Gartenseite, die mir zur freien Nutzung überlassen wurde, plötzlich ein 6qm-Gehege stehen sah. Zunächst wollte er das weg haben. Ich wusste, er kann das rein rechtlich nicht, da ich nichts dauerhaft verändert habe und die Tiere keine hygienische oder sonstige Belästigung oder Gefahr darstellten.
Aber warum streiten? Ich habe ihn mit seiner Frau nach ein paar Wochen eingeladen und das Gespräch gesucht. Ich kann ihn auch verstehen, weil ich ihn vor vollendete Tatsachen gestellt habe und aus meiner Naivität heraus schlicht nicht dran dachte, ihn zu informieren.
Ein Vermieter will auch informiert sein und ernst genommen werden. Klar stand das Gesetz in dem Fall auf meiner Seite. Aber man muss seine Rechte auch nicht immer gleich mit Gewalt durch boxen. Das Gespräch hatte schlußendlich das Ergebnis, dass das Gehege so stehen bleiben darf.
Ich wünsche euch viel Erfolg!!
Es gab kürzlich ein Gerichtsurteil wonach Tiere bis zu einer gewissen Größe nicht verbietbar sind. Ich erinnere mich, dass Katzen dazu gehörten. Kam in den Nachrichten ... wo man das Urteil findet? Keine Ahnung! Googlen.
Wenn im Mietvertrag steht: Nein
Dann ist das Nein.
Warum?
Weil ein Vertrag ein Vertrag ist
und der kann nur geändert werden wenn beide Vertragsparteien zustimmen
Also, mit dem Vermieter reden und ihm deine Argumente vortragen
vielleicht läßt er sich erweichen. Dann aber unbedingt schriftlich geben lassen.
Wenn er keine Katzen haben will und Nein sagt ihr euch aber trotzdem eine Katze anschafft dann ist das ein Grund euch die Wohnung zu kündigen.
So einfach ist das
können sie nicht. pro grundstück sind zwei katzen erlaubt. das ist so. bei hunden ist das anders, weil diese ganz anders zu handhaben sind.
aber grundsetzlich kann man einem das halten einer katze nicht verbieten.