Nunja: In unserem -überall vorgedruckten (in jeder Drogerie zu haben!)- Mietvertrag steht wortwörtlich: "Für jede Tierhaltung, insbesondere der von Hunden und Katzen, nicht jedoch von Zierfischen und Ziervögeln, bedarf es der schriftlichen Erlaubnis durch den Vermieter. Dies gilt auch für die zeitweilige Verwahrung von Tieren. Die Erlaubnis kann aus wichtigem Grund widerrufen werden....etc." Nun meine Frage: Gibt es sowas überhaupt noch? Sind Katzen nicht mittlerweile erlaubt? Wie ist das heute mit dem Mietrecht? Ich bekomme demnächst eine kleine Miez und geb die auf keinen Fall wieder her, eher zieh ich aus! Aber ist das überhaupt nötig? Auf Anfrage beim Vermieter kam einfach keine Antwort! Was soll das?
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Das ist absolut noch so gültig. Der Paragraph in deinem Mietvertrag ist solange gültig, bis er schriflich geändert wird. Wäre ich Vermieter, würde ich auch keine Haustiere in meinen Wohnungen/Häusern dulden.
Mit der Miez dürftest du keine Probleme haben.
Das Gericht hat die in vielen Mietverträgen verwendete Klausel gekippt: „Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters.“ Diese Klausel im Mietvertrag ist schon deshalb unwirksam, weil sie genau genommen auch das Halten anderer Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen oder Schildkröten vom Okay des Vermieters abhängig macht. Wo die unwirksame Klausel verwendet wurde, muss nun in jedem Einzelfall verhandelt werden. Ein Verbot ist nur möglich, wenn der Vermieter ausreichend Gründe dafür anführt.
Urteilstext: BGH Karlsruhe VIII ZR 340/06
In meinem Mietvertrag steht, dass Tierhaltung nicht erlaubt ist.
Als ich eingzogen bin hab ich meinen Vermieter vorher gefragt, ob ich meine Wellensittiche mitbringen darf. Das war ok. Inzwischen leben die bei einem Freund, weil ich denen so schlecht Freiflug einrichten konnte.
Als ich mit Gedanken über eine Katze gemacht habe, habe ich dann auch vorher mit meinem Vermieter darüber gesprochen, und er hat es erlaubt.
Aber ich glaube Wohnungskatzen fallen nicht unter das Tierhaltungsverbot. Sie werden geduldet.
Aber auf jeden Fall trotzdem nochmal beim Vermieter nachfragen.
ich würde ihn fragen. ob es erlaubt ist und es mir schriftlich geben lassen!! kleintiere müÃen nicht erfragt werden aber katzen, hunde,usw schon....manche mieter können ziemlich komisch werden wenn man sie nicht fragt (ist ja IHR eigentum) also lieber auf nummer sicher gehen...mein bruder vermietet und er duldet keine tiere, weil es meist ärger unter den mietern gibt.weil der eine hund bellt wie blöd und die andere katze sche... dem anderen die blumen zu....von daher hat er keine tiere erlaubt!!! und er ist sehr tierlieb. hat also nix mit dir persönlich zu tun, nur manche halten tiere wie die hotten-totten....kein katzenklo sauber mache ,das es im ganzen haus stinkt
Fakt ist, Kleintiere sind immer erlaubt!
Vögel, Meerschweinchen , Hamster, Nager und Fische sind ohne Zustimmung des Vermierters darf man halten. Es sei dem, sie stören (Lärm, Geruch), weil es Unmengen sind.
Hunde und Katzen bedarf die Zustimmung des Vermieters.
zenhaltung:
"Hier sind die Gerichte jedoch überwiegend der Auffassung,
dass der Mieter ein solches Tier ohne Genehmigung des Vermieters besitzen darf. Die Gerichte gehen offenbar davon aus,dass es durch eine Katze nur zu geringfügingen Belästigungen der Nachbarn kommen kann.Die Nachbarn muss es hinnehmen,dass die Katze ihre Gärten oder Grundstücke betritt".
Mietvertrag verbietet Tierhaltung:
Steht im vertrag, das Hunde und Katzen nicht erlaubt sind, müssen Kleintiere ausgeschlossen sein. Steht dort nur, das Halten eines Tieres ist dem Mieteer nicht gestattet, ist die Klausel unwirksam.
Also kann der Vermieter dir dieses verbieten.
Frag lieber deden Vermieter, ob nicht EINE Katze erlaubt ist.
Die stört doch keinem!
Ist irgendwie ein Widerspruch!
Haben wir hier Freiheit mit dem Recht auf freie Verfügung über unser Privateigentum oder Tierfanatikerkommunismus???
Ich als Besitzer eines Hauses oder einer Wohnung bestimme darüber,ob sich irgendwelches Viehzeug darin aufhalten darf oder nicht.Und niemand sonst.Wem das nicht passt,der braucht nicht einzuziehen,und wer meint,er/sie könne mich vor vollendete Tatsachen stellen,fliegt raus.