Moin!
Ist folgender Satz so richtig?
"Da es schon fast dunkel ist, hat ihre Großmutter Probleme das Straßenschild zu lesen."
Meinem Empfinden nach kommt nach dem Wort Probleme ein Komma, ich kann es aber leider nicht beweisen.
Könnt ihr das vielleicht?
Ahoi!
Dietmar
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Erinnerung an meinen lange zurückliegenden Deutschunterricht:
"Da es schon fast dunkel ist, hat ihre Großmutter Probleme, das Straßen-
schild zu lesen. Warum hinter Probleme d o c h ein Komma? Es ist der
sogenannte bekleidete Infinitiv mit "zu". Hieße der Satz "...hat ihre
Großmutter Probleme zu lesen, dann fiele die Bekleidung "das Straßenschild"
weg, und dann käme auch kein Komma. Insgesamt sind aber seit der
jüngsten Rechtschreibreform die Kommaregeln gelockert worden, so
dass ich hier durchaus falsch liegen kann. Wer es besser weiß als ich,
bitte keine DR sondern berichtigen. Danke.
//Das gilt auch bei dem Komma vor dem "und". Folgt danach ein Neben-
satz, gehörte früher keines hin, bei einem Hauptsatz danach sehr wohl.
Wie es heute ist, weiß ich leider nicht, heute darf man Kommata mehr
nach Gefühl setzen (glaube ich).
Richtig, es ist nach der neuen Rechtschreibung freigestellt, ob du eins machst oder nicht. Ich würde es allerdings wie in der alten Rechtschreibung halten und es setzen, weil es einfach beim Lesen hilft.
Vor der neuen Rechtschreibung musstest du bei Verwendung des Infinitivs mit ZU ein Komma setzen. Heute ist es dir freigestellt und es wird wohl eher darauf verzichtet.
ja, ich würde auch ein komma setzen. aber ich kanns grammatikalisch nicht begründen. kommas setze ich auch eh mehr nach gefühl. da kann ich dich schon voll verstehen.
Vor der Rechtschreibreform war das Komma zwingend erforderlich, seither ist es freigestellt.
"Die neue deutsche Rechtschreibung ab 1. August 2006 kurz gefasst" formuliert einfach:
"Infinitiv- und Partizipgruppen können zur Verdeutlichung der Satzgliederung durch ein Komma abgetrennt bzw. zwischen Kommas eingeschlossen werden."
Als Beispiele werden genannt:: "Sie nahm sich vor[,] ihre Eltern zu besuchen. Die Unfallursache festzustellen[,] ist für die Polizei oft schwierig. Unfähig[,] etwas zu sagen[,] saà er da. Ein Glas in der Hand haltend[,] stand er in der Tür. Sie sank[,] zu Tode er- schreckt[,] auf das Sofa."
Amtlich geregelt ist es in § 75 der Regeln von 2006, welcher lautet:
§ 75
Infinitivgruppen grenzt man mit Komma ab, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist.
(1) die Infinitivgruppe ist mit um, ohne, statt, anstatt, auÃer, als eingeleitet:
Sie öffnete das Fenster, um frische Luft hereinzulassen. Das Kind rannte, ohne auf den Verkehr zu achten, über die StraÃe. Statt am Be- richt zu arbeiten, vergnügte sich Herbert mit Computerspielchen. Ihr fiel nichts Besseres ein, als zu kündigen. Ihre Forderung, um das noch einmal zu sagen, halten wir für wenig angemessen (siehe auch § 77 (1)). Er, ohne den Vertrag vorher gesehen zu haben, hatte ihn sofort unterschrieben (siehe auch § 77 (6)).
(2) die Infinitivgruppe hängt von einem Substantiv ab:
Er wurde beim Versuch, den Tresor zu knacken, vom Nachtwächter überrascht. Er fasste den Plan, heimlich abzureisen.
(3) die Infinitivgruppe hängt von einem Korrelat oder einem Verweis- wort ab (siehe § 77(5)):
Anita liebt es, lange auszuschlafen. Werner hat es nie bereut, diese Ausbildung gemacht zu haben. Es missfällt mir, diesen Vertrag zu unterzeichnen. René hat nicht damit gerechnet, doch noch zu gewinnen, und strahlte über das ganze Gesicht.
Lange auszuschlafen, das liebt Anita sehr. Doch noch zu gewinnen, damit hat René nicht gerechnet. Damit, doch noch zu gewinnen, hat René nicht gerechnet.
E1: Wenn ein bloÃer Infinitiv vorliegt, können in den Fallgruppen (2) und (3) die Kommas weggelassen werden, sofern keine Missverständnisse entstehen:
Den Plan(,) abzureisen(,) hatte sie schon lange gefasst. Die Angst(,) zu fallen(,) lähmte seine Schritte. Thomas dachte nicht daran(,) zu gehen.
E2: In den Fällen, die nicht durch § 75(1) bis (3) geregelt sind, kann ein Komma gesetzt werden, um die Gliederung deutlich zu machen bzw. um Missverständnisse auszuschlieÃen. Dasselbe gilt für Partizip-, Adjektiv- und entsprechende Wortgruppen (siehe § 77(7) und § 78(3)).
vVerweigere mich der Rechtschreibreform und konstatiere daà vor dem Nebensatz mit Objekt ein Komma gehört.
Kein Komma ist die korrekte Form.