Hallo,
ich und meine noch "Ehefrau" leben getrennt. Wir haben einen gemeinsamen Sohn und haben beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich habe noch keine Briefe zugeschickt bekommen wo steht dass wir beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Sie weigert sich mir die Hälfte des Kindergeldes 184€ und Lebensunterhalt 255€ fürs Kind zu teilen. Wie gehe ich damit um? Ausserdem hat Sie einen neuen Freund der normalerweise bei seiner Mutter wohnt. Ich habe aber erfahren dass er unangemeldet bei ihr zusammen wohnt. Ich wollte wissen ob ich das der Arge sagen kann dass da jemand heimlich bei ihr wohnt? Gibt es da Kontrollbesuche von der Arge?
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"Ich habe noch keine Briefe zugeschickt bekommen wo steht dass wir beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben."
Von wem erwartest du solche Briefe? Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr(e) Kind(er) haben verheiratete Eltern per se, also grundsätzlich - bis eine andere Entscheidung getroffen wird.
"Sie weigert sich mir die Hälfte des Kindergeldes 184€ und Lebensunterhalt 255€ fürs Kind zu teilen." Die Hälfte des Kindergeldes darfst du auf den Unterhalt, den du für das Kind zahlst, abziehen. Es sei denn, die 255 Euro sind schon der Betrag, der nach Abzug des halben Kindergeldes zu zahlen ist. Wer hat denn festgelegt, wer was zu zahlen hat und warum möchtest du, dass geteilt wird?
"Ich wollte wissen ob ich das der Arge sagen kann dass da jemand heimlich bei ihr wohnt?"
Was hast du davon? Für das Kind zahlen musst du trotzdem ...
kümmert ihr euch beide regelmäÃig zu gleichen teilen um das kind könnt ihr auch die zahlungen so aufteilen. kontrollbesuche der arge solltest du trotz deiner situation nicht auslösen, denn das ist eine durchschaubare denunziation. das wird das verhältnis der eltern nicht verbessern. und schadet also in folge auch dem kind. (und deinem verhältnis zum sohn.)
groÃherzigkeit wird dich nicht kleiner machen. gönn doch der ex-frau den neuen liebsten. wenn sie frustriert allein ist, so leidet dein sohn auch.
mach dir die zeit mit dem sohn zu einer schönen zeit für euch beide.
hallo
als erstes. das aufenthaltsbestimmumgsrecht werdet ihr beide behalten wenn keiner einen wichtigen grund vorlegen kann das das wohl des kindes gefärdet ist.
frage! warum soll das kindergeld aufgeteilt werden? das elternteil wo das kind wohnt hat anspruch auf das kindergeld in voller höhe. auserdem kann es vom anderen elternteil unterhalt verlangen.
das deine noch ehefrau einen neuen freund hat mag in deinen augen schlimm sein. aber es kann ihr keiner verbieten "besuch" zu bekommen. wenn ich mich nicht ganz irre darf man bis zu 6 wochen besuch bei dich beherbergen. wenn diese person dann nur eine nacht woanders übernachtet dann kann man wieder die 6 wochen besuch haben. natürlich ist das nicht die feine art. aber ganz legal leider.
die arga hat erstens keinen möglichkeit dieses zu überprüfen. sie hat nicht das recht die wohnung zu betreten wenn der mieter das nocht möchte (klar macht man sich verdächtigt aber das muà jeder für sich abwegen).
sollte die arga aber kürzungen oder so machen wollen, kann der betroffene wiederspruch einlegen und dieses auch beweisen wegen besuch.
was hast du denn davon wenn deine "ex-frau" proleme hat?
auserdem wird irgendwann die wahrheit ans tageslicht kommen und dann????? dann must du um jeden schritt den du machst angst haben weil du ************ wirst???
versuche dich im frieden zu einigen. alleine dem kind zu liebe. nichts, rein garnichts ist wichtiger als das wohl des kindes. und wenn es merkt das die eltern auch nach der trennung für das kind gemeinsam da ist wird es weniger leiden.
Ja, die Arge muss allen Hinweisen nach gehen
Die Hälfte des Kindergeldes wird auf den von Dir zu zahlenden Unterhalt verrechnet. Alles andere solltest Du im Interesse Eures gemeinsamen Sohnes lassen, denn letztendlich ist er der Leidtragende.
Das Kindergeld bekommt der, wo das Kind wohnt und im Haushalt lebt.....Kindergeld kann nicht geteilt werden.....
1. Wenn euer Sohn bei ihr wohnt, muss sie dir das kindergeld nicht geben, da sie die Betreuung leistet. Allerdings kannst du das hälftige Kindergeld mit dem Barunterhalt verrechnen, den du leisten musst.
Da sie das Kind betreut, ebensmittel bereitstellt usw. muss sie keinen Barunterhalt leisten, bis das Kind 18 ist und solange es bei ihr lebt. Das hat mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht nichts zu tun sondern mit dem tatsächlichen Aufenthalt des Kindes.
2. Ja, einem Hinweis durch die Bevölkerung wird das Jobcenter nachgehen. Die haben dafür den Ermittlungsdienst, der kontrolliert, ob Männerkleidung in ihrem Kleiderschrank ist, zwei Zahnbürsten, Rasierer, seine Unterwäsche in ihrer Schmutzwäsche usw.
Aber was hast du davon, wenn der Frau, die deinem Sohn Lebensmittel kauft, die Leistungen gestrichen werden? Willst du ihr schaden oder ihm?
Ich stimme den meisten Antworten hier schon zu. Wo das Kind lebt ist in der Hinsicht egal - das Kindergeld bzw. Unterhalt erhält der jenige wo das Kind lebt.
Es stimmt auch soweit das deine Noch-Frau "Besucher" bis 6 Wochen UNANGEMELDET bei sich leben lassen kann. Spät. danach sollte sie das allerdings nicht nur der Arge melden sondern auch dem Vermieter !!!!! Tut sie das nicht macht sie sich strafbar, gerade auf dem Harz-Amt. Die Arge hat das Recht sogenannte Stichproben durchzuführen - und das macht sie tatsächlich auch - inwiefern die bisherigen Angaben zutreffen. Dabei gibt man sehr gern an das die 2. Person - in deinem Fall der neue Freund deiner Noch-Frau - zwar mit in der Wohnung lebt, aber nicht als Gemeinschaft. Das muà dein Noch-Frauchen dann erstmal beweisen, das sie mit ihrem neuem Freund nicht in einer Partnerschaft lebt. Also getrennte Betten, Zimmer, im Bad wird gern geprüft ..... Sie wird sehr schwer nachweisen können das sie mit ihrem Freund NICHT in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Diesbezüglich wird ja sehr oft der "MiÃbrauch" begangen. Dann wird das Finanzielle des neuen Partners mit dem Einkünften deiner Frau zusammengerechnet. Jenachdem erhält sie dann ALG 2 oder nicht. Natürlich kannst du der Arge jederzeit mitteilen das du die Vermutung hast das bei deiner Noch-Frau eine 2. Person mit lebt. Dies kannste auch anonym tun.
Nur mal so als Tipp.
Ich weià vom Sozialamt, dass solche Hinweise nur bearbeitet werden, wenn diese nicht anonym sind. Wie das bei der Arge ist weià ich nicht, aber wird wohl genauso sein.
Hallo,während des Trennungsjahres gilt Automatisch das gemeinsame Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht.Es gibt für das Kind auch kein Hartz 4(255,-eu)plus 184,-Kindergeld.Das Kinder geld wird wie Einkommen vom Hartz4 Abgezogen so das in jedem Fall nur der Regelsatz 255,- übrig bleibt.Das Geld steht natürlich dem zu bei dem das Kind wohnt,also meistens der Mutter oder wohnt dein Sohn bei Dir?
Wenn ein neuer Mann bei deiner Ex einzieht muà er sich nach einer gewissen Zeit (ich glaube 3Monate) bei der Arge melden.Wenn er Berufstätig ist muà er sich natürlich auch an den Wohnkosten bei deiner Ex beteiligen.Die Arge Prüft das auch nach,Kontrollliert die Wohnung und befragt Nachbarn