May 2021 2 106 Report
Leiharbeitnehmer, gilt bei Verpflegungsmehraufwand die Dreimonatsfrist?

Leiharbeitnehmer, gilt bei Verpflegungsmehraufwand die Dreimonatsfrist?

Hallo ich hab gerade ein kleines rechtliches Problem.

Und zwar zum Thema Leiharbeit in der Einkommensteuererklärung.

Sachverhalt :

Leiharbeitnehmer, keine bestimmter Kunde im Anstellungsvertrag,

Tätigkeit für einen Kunden in dessen Unternehmen für über 3 Monate

Keine Fahrtätigkeit oder Tätigkeit außerhalb der Firma des Kunden

Ist hier die Dreimonatsfrist zu beachten ?

Bitte mit Rechtsgrundlage oder Urteil / Entscheidung

LG

Update:

.(Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.6.2010, VI R 35/08).

Hab ich es richtig raus gelesen, dass das Gericht sich noch nicht mit einer längeren Tätigkeit (über 3 Monate) befasst hat ?

Es gilt also wie bei einer normalen Auswärtstätigkeit die 3 Monatsfrist für den Leiharbeitnehmer ? Fahrtkosten bekommt er ja immer wie Reisekosten.


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