Ich war vor ca. 3 Jahren arbeitslos und wollte in dieser Zeit ehrenamtlich Arbeiten also ohne Gehalt, Hatte mich auch Beworben und es hätte bei der Aidsstiftung geglappt oder Wahlweise in einen Alten/Pflegeheim.
Ich zum Amt das gemeldet wie es sich gehört, Geld gestrichen.,weil ich 30 Stunden die Woche gearbeitet hätte und somit eine Arbeit hätte obwohl man dafür kein Geld bekommt? Hat man dann Arbeit?Wer hätte mir meine laufenden Kosten gezahlt? Das Sozialamt oder wie das jetzt heißt hat es auch verweigert.
Ich fand es Schade nur daheim rumzuhocken und warten auf eine Zusage wo ich jich doch sinnvoll beschäftigen kann,##Warum ist das so? Oder ist das immer noch so?
P.s. Ich wußte nicht in welchen Bereich das gehört hoffe es ist der richtige,
Update:Wußte doch nicht das ich das nicht melden muss, mir wurde gesagt jede Tätigkeit muss gemeldet werden,also hab ich das getan.
Copyright © 2024 Q2A.MX - All rights reserved.
Answers & Comments
Verified answer
Man will es kaum für möglich halten, aber das ist tatsächlich gesetzlich so festgeschrieben und wird auch dementsprechend umgesetzt. Ein möglicher und nachvollziehbarer Grund könnte darin bestehen, daß man das, was man für die Arbeit an Zeit und Energie aufwendet, nicht mehr zur Suche nach einem regulären Arbeitsplatz einsetzen kann. Sozialhilfeberechtigt sind im Gegenzug nur Menschen, die nicht mehr die Kriterien zum Empfang von Arbeitslosengeld einhalten, also ein bestimmtes Alter überschreiten oder weniger als eine bestimmte Zahl an Stunden pro Woche arbeitsfähig sind, was auf dich ja nicht zutrifft.
Tut mir Leid, aber wenn man Unterstützung von staatlicher Seite beziehen möchte, muß man wohl auf derartige Engagements verzichten.
P.S.: Den von einigen Antwortern vorgebrachten Vorschlag, es einfach nicht zu melden, würde ich vorsichtig betrachten. "Rückforderung von Leistungen" ist ein unangenehmer Ausdruck.
Da gibt es so ein schönes Sprichwort: "Was das Amt nicht weiÃ, macht keinen Beamten heiÃ"
AuÃer diesem dämlichen Spruch kann ich dir aber nichts bieten, was deine Frage beantwortet, dazu reichts bei mir nicht!
seid wann geht man zum amt und meldet ehrenamtliche arbeit an?so was dummes...du muà doch wissen,daà du nur meldepflicht hast,wenn du ein einkommen beziehst.egal welcher höhe.aber kein einkommen,keine abzüge oder streichung.da stimmt etwas nicht.oder du hast dich vom amt übers ohr hauen lassen.ich hätte mir sofort einen anwalt für soz.recht genommen.der hätte dir auch nichts gekostet,weil dann das sogenannte armenrecht für dich zutrifft.
p.s.finde es toll,daà du trotz deiner arbeitslosigkeit noch ehrenamtlich gearbeitet hast.
Einspruch einlegen. Die Beamten sollen endlich mal aufwachen.
Das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Dann hast du wohl nicht deutlich angegeben das es ehrenamtlich ist und das du kein Geld bekommst.
Kenne 2 Leute die ehrenamtlich arbeiten und trotzdem weiterhin ganz normal ALG 2 erhalten.