Mit 17 Jahren ist es nur dann strafbar, wenn für Sex Geld bezahlt wird, aber nur der Ã18 wird bestraft, der U18 nicht. Bestraft wird der Ã18 auch, wenn er/sie eine Zwangslage ausnutzt. Was ich aber bei einer 17-jährigen doch ausschlieÃe. Also rechtlich ist alles OK.
Moralisch ist es doch verwerflich, aber Gericht zählt nur Gesetz und nicht Moral.
Hier müssen zwei Dinge auseinander gehalten werden.
Recht und Moral sind zwei grundlegend verschiedene Dinge.
Moral sind gesellschaftliche Normen gegen die verstoÃen werden kann ohne das es eine Strafe gibt.
Recht sagt aus, wenn Du gegen bestimmte Regeln verstöÃt, dann wird bestraft.
Moral entwickelt sich in der Gesellschaft, wandelt sich mit der Zeit. Ãbertragen auf die Geschichte mit deinem Vater, der Altersunterschied war vor nicht allzu langer Zeit nichts AuÃergewöhnliches. War es moralisch einwandfrei.
Moralisch kann man es schon verurteilen wenn ein Mann aus welchen Gründen auch immer seine Familie verlässt. Welche Gründe, keine Ahnung, aber es sind Gründe, nie ein Grund. Auch nicht nur eine 17Jährige. Und schon relativiert es sich was im ersten Satz dieses Absatz steht. Musst Du einen verurteilen, musst Du auch andere moralisch verurteilen
Und jetzt die Gewissensfrage, wäre es wirklich einfacher für dich wenn es eine 30Jährige wäre?
Rechtlich, nein es ist nichts dagegen einzuwenden wenn die Eltern der 17Jährigen damit einverstanden sind. Wobei eine 17Jährige auch ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung hat.
Recht + Moral ergibt nie Gerechtigkeit. Dazu ist Moral zu dehnbar und wandelt sich zu schnell.
Also mir ist ein Fall bekannt, wo ein Ã30iger mit einer 17jährigen eine intime Beziehung unterhält und aus der auch noch ein Kind entstanden ist. Als der Stiefvater des Mädchens davon Wind bekam, ist er zum Jugendamt und hat den Fall geschildert. Es gab eine Anzeige und die beiden haben ganz schnell das Weite gesucht und sind in ein anderes Bundesland gezogen. Die Polizei fand das Mädchen und brachte sie zurück zum Stiefvater. Das Jugendamt erwirkte einen Beschluss vor Gericht, dass nur unter Aufsicht die beiden sich sehen durften und überwachen die Fürsorge des Säuglings. Sowie sie 18 wird dürfen die beiden zusammenziehen.
Also erst wenn die Eltern des Mädchen Anzeige erstatten, wird es ein Ermittlungsverfahren geben, welches wohl sich in kürzester Zeit erledigt hat, denn wenn die beiden einvernehmlich (ohne Zwang) zusammen sind, wird die Anzeige eingestellt.
Moralisch ist das natrürlich absolut verwerflich. Ethisch sowieso.
Schau mal im Stgb nach. Vieleicht findest du da was wo du nachschlagen kannst.
Ich habe da noch eine Frage an dich Wie empfindest du es denn das dein Vater mit einer 17jährigen durchgebrannt ist? Dazu hast du nichts geschrieben? Ich gehe aber mal davon aus das du das nicht witztig findest!
Das er sich strafbar macht sei ein Thema, aber der andere Aspekt ist die Ethik. Sorry, aber er sollte sich einfach nur schämen, das Mädchen könnte ja sicherlich fast Deine Schwester sein, altersmässig. Hat der Mann keine andere Sorgen? Zum Beispiel seine Familie ernähren und seiner Familie ein guter Vater zu sein? Vor so einem Vater hätte ich keinen Respekt mehr. Tut mir sehr leid für Dich! Ganz ehrlich.
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Nein, das ist nicht strafbar!
Für die 17jährige haben deren Eltern ein Aufenthalts-Bestimmungsrecht, aber das hat mit dem Strafrecht nichts zu tun.
Spätestens Alter 16 ist einvernehmlicher Sex in allen umliegenden Ländern absolut legal, in Deutschland in den meisten Fällen sogar ab Alter 14.
Also gibt es höchstens ein "moralisches" Problem, aber ganz bestimmt keines, welches den Staat zum Handeln zwingen würde.
Nein, es ist dann keine Straftat, weil sie schon über 14 ist, und (egal wie alt dein Vater ist) so etwas schon darf!!
Nein ,wenn es beide wollen dürfen sie auch
Zu lange om Ofen gelassen? Das wäre für dich strafbar du Feuerteufel!
Nun zum Ernst: Sie ist noch minderjährig. Mit ihrem Einverständnis aber legal sonst ist es für ihn strafbar.
Schön für ihn - und er kommt ungeschoren davon, wenn er's überlebt!
Mit 17 Jahren ist es nur dann strafbar, wenn für Sex Geld bezahlt wird, aber nur der Ã18 wird bestraft, der U18 nicht. Bestraft wird der Ã18 auch, wenn er/sie eine Zwangslage ausnutzt. Was ich aber bei einer 17-jährigen doch ausschlieÃe. Also rechtlich ist alles OK.
Moralisch ist es doch verwerflich, aber Gericht zählt nur Gesetz und nicht Moral.
Hier müssen zwei Dinge auseinander gehalten werden.
Recht und Moral sind zwei grundlegend verschiedene Dinge.
Moral sind gesellschaftliche Normen gegen die verstoÃen werden kann ohne das es eine Strafe gibt.
Recht sagt aus, wenn Du gegen bestimmte Regeln verstöÃt, dann wird bestraft.
Moral entwickelt sich in der Gesellschaft, wandelt sich mit der Zeit. Ãbertragen auf die Geschichte mit deinem Vater, der Altersunterschied war vor nicht allzu langer Zeit nichts AuÃergewöhnliches. War es moralisch einwandfrei.
Moralisch kann man es schon verurteilen wenn ein Mann aus welchen Gründen auch immer seine Familie verlässt. Welche Gründe, keine Ahnung, aber es sind Gründe, nie ein Grund. Auch nicht nur eine 17Jährige. Und schon relativiert es sich was im ersten Satz dieses Absatz steht. Musst Du einen verurteilen, musst Du auch andere moralisch verurteilen
Und jetzt die Gewissensfrage, wäre es wirklich einfacher für dich wenn es eine 30Jährige wäre?
Rechtlich, nein es ist nichts dagegen einzuwenden wenn die Eltern der 17Jährigen damit einverstanden sind. Wobei eine 17Jährige auch ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung hat.
Recht + Moral ergibt nie Gerechtigkeit. Dazu ist Moral zu dehnbar und wandelt sich zu schnell.
Kann es sein,dass in Deinem Kopf irgendwelche Phantasien herumspuken.
Also mir ist ein Fall bekannt, wo ein Ã30iger mit einer 17jährigen eine intime Beziehung unterhält und aus der auch noch ein Kind entstanden ist. Als der Stiefvater des Mädchens davon Wind bekam, ist er zum Jugendamt und hat den Fall geschildert. Es gab eine Anzeige und die beiden haben ganz schnell das Weite gesucht und sind in ein anderes Bundesland gezogen. Die Polizei fand das Mädchen und brachte sie zurück zum Stiefvater. Das Jugendamt erwirkte einen Beschluss vor Gericht, dass nur unter Aufsicht die beiden sich sehen durften und überwachen die Fürsorge des Säuglings. Sowie sie 18 wird dürfen die beiden zusammenziehen.
Also erst wenn die Eltern des Mädchen Anzeige erstatten, wird es ein Ermittlungsverfahren geben, welches wohl sich in kürzester Zeit erledigt hat, denn wenn die beiden einvernehmlich (ohne Zwang) zusammen sind, wird die Anzeige eingestellt.
Moralisch ist das natrürlich absolut verwerflich. Ethisch sowieso.
Schau mal im Stgb nach. Vieleicht findest du da was wo du nachschlagen kannst.
Ich habe da noch eine Frage an dich Wie empfindest du es denn das dein Vater mit einer 17jährigen durchgebrannt ist? Dazu hast du nichts geschrieben? Ich gehe aber mal davon aus das du das nicht witztig findest!
Das er sich strafbar macht sei ein Thema, aber der andere Aspekt ist die Ethik. Sorry, aber er sollte sich einfach nur schämen, das Mädchen könnte ja sicherlich fast Deine Schwester sein, altersmässig. Hat der Mann keine andere Sorgen? Zum Beispiel seine Familie ernähren und seiner Familie ein guter Vater zu sein? Vor so einem Vater hätte ich keinen Respekt mehr. Tut mir sehr leid für Dich! Ganz ehrlich.