XY hat ein WG-Zimmer für 180 warm; jetzt fiel für zwei Wochen die Bade- Duschmöglichkeit aus (Vermietersache), außerdem konnten die Gemeinschaftsräume nicht gleichberechtigt benutzt werden (2er-WG). Was kann XY da für eine Mietminderung geltend machen?
Update:Das andere Zimmer wird vom Vermieter selbst bewohnt, hat sich 20 Jahre nicht um den Abfluss gekümmert; will entscheiden, ob und mit was und wie lange XY den Küchentisch benutzen darf. Ich meine, es sind zwei Leute, so'n halber Tisch muß doch drin sein...
Update 3:... kein so ganz offizielles Mietverhältnis...
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Garantiert nicht 100%. Das bedeutet die Wohnung wäre unbenutzbar, ist sie aber nicht und wer keine Miete zahlt, kann fristlos gekündigt werden.
Die Beschreibung "Badezimmer Möglichkeit" reicht einfach nicht aus, um eine genaue Zahl zu nennen. Um auf der sicheren Seite zu sein, wäre der Mieterschutzbund der richtige Ansprechpartner.
neee ne, warum muß man immer gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen. Es stellt sich doch auch die Frage, ob die WG-Bewohner eventuell selber an diesem Dilemmer schuld sind, oder? Wenn nicht, dann mit dem Vermieter der Wohnung reden, damit dieser Abhilfe schaffen kann.Stellt sich dieser dann stur, können beide WG-Bewohner mit Mietminderung drohen und sich beim Mieterbund schlau machen.Denkt einmal daran, so wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es auch zurück.Also immer schön höflich bleiben.
Viel Erfolg
Wurde der Vermieter schriftlich auf die Probleme mit Fristsetzung hingewiesen? Wo ist der Verstopfung des Bades? Ist nur eine Wohnung davon betroffen? Da viele Kleinigkeiten nötig sind um eine solche Frage zu beantworten, solltest Du einen Juristen aufsuchen. Ungültige Mietminderungen können eine fristlose Kündigung nach sich ziehen!!!!
Zunächst einmal musst du unverzüglich dem Vermieter den Mangel melden. Ab Zeitpunkt des gemeldeten Mangels kannst du die Miete mindern.
Nun muss der Vermieter zeitnah den Schaden prüfen bzw. beheben.
Da die Mietsache wie im Mietvertrag beschrieben nicht genutzt wer kann ist dies Sache des Vermieters.
Meldest du einen Mangel nicht unverzüglich, darf der Vermieter dich abmahnen und ggfs. Folgeschäden dem Mieter in Rechnung stellen.
Zur Mietminderung wird i.d.R. die Nettomiete abzüglich einer Prozentzahl genommen. Wenn du z.B. hier 50% geltend machen möchtest, mag das vielleicht etwas zu hoch sein, aber der Vermieter müsste dann, wenn er dies nicht möchte, die Differenz einklagen. Dies muss er neu entscheiden.
Eine gesicherte Mietminderung gibt es nicht. Es handelt sich stets um Erfahrungswerte, aber keineswegs um gesetzliche Richtwerte.
Für die Mangelbeseitung musst du dem Vermieter eine angemessene Frist setzen. Behebt er den Mangel in dieser Frist nicht, darfst du selbst eine Firma bestellen und den Differenzbetrag mit der Miete verrechnen. Eventl. musst du dem Vermieter auch noch eine Nachfrist setzen, in deinem Fall würde ich darauf verzichten.
Die Nutzung des Gemeinschaftsraumes in einer WG betrifft den Vermieter nicht!
Der Ablauf eines Badewassers oder der Dusche ist für den Vermieter nur dann relevant, wenn es im Gesamthaus zu Problemen kommt.
Verstopfungen durch mangelnde Hygiene , Haare in Bad und Dusche, die Verklumpen damit im Rohr einen Pfropf bilden sind nicht Vermietersache!
Das ist Sorgfaltspflicht des Mieters.
Wenn Du beweisen kannst was unwahrscheinlich ist: Die Verstopfung des Dusch/Wannenauslaufes 25% Mietminderung + der Kosten für ein Gutachten (bei Unverschulden des XY), bei Gemeinschaftsräumen 0,0!
Die Antwort von Jens stimmt!
100 %....nicht lange Fackeln-Abmahnen und abziehen-wenn Nötig zum Mieterverein...