Hallo,
ein Bekannter von mir ist nicht krankenversichert, weil er als Selbständiger die hohen Pauschal-Mindestbeiträge momentan sich nicht leisten kann. Wenn er nun zum Arzt geht, kann er dann sagen, dass er "Privatpatient" ist, damit er eine Privatrechnung ausgestellt bekommt?
Mit anderen Worten: Er sagt nicht, dass er privat versichert ist, es geht nur darum, dass er kein Krankenkassenkärtchen hat, über das die Leistung des Arztes abgerechnet werden könnte.
Der springende Punkt ist: Gibt es einen Unterschied bei der Rechnungsstellung des Arztes, ob der "Privatpatient" privat versichert oder nicht privat versichert ist? Oder wird in beiden Fällen eine identische Rechnung ausgestellt, die im ersten Fall der Patient an seine private KV weiterleitet und im zweiten Fall der Patient eben aus eigener Tasche bezahlt?
Update:Selbständige sind nicht verpflichtet, sich zu versichern. Wenn sie es tun, nennt man das "Freiwillige KV". Selbständige bekommen auch keine Beihilfe wie evtl. Beamte (vgl. unten).
Wenn ein Selbstständiger sich nun in einer Praxis als "Privatpatient" vorstellt (muss er sich als solcher ausweisen?), bekommt er dann eine höhere Rechnung ausgestellt, wie wenn er sagt, dass er die Rechnung privat bezahlt?
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"Privatpatient ist die in Deutschland die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Person, der der Arzt, das Krankenhaus, die Apotheke und sonstige Leistungserbringer Honorare und Entgelte unmittelbar in Rechnung stellen."
Nach dieser Definition ist dein Bekannter Privatpatient.
Bei der Rechnungsstellung wird nicht unterschieden, ob der PP versichert ist oder nicht. Solange er die Rechnungen begleicht, wird der Arzt sagen: "Beehren Sie mich bald wieder!".
Für Selbstständige besteht keine Versicherungspflicht. Natürlich ist ein Nichtversicherter ein "Privatpatient", was denn sonst. Die Rechnungen sind analog bei Patienten die selbst zahlen oder das über eine private Versicherung abrechnen.
also erstmal ist jeder krankenversicherungspflichtig, er kann sich nur aussuchen ob er sich freiwillig gesetzlich oder privat versichert.Als Privatpatient hat man kein Kärtchen, aber die Ãrzte dürfen wesentlich höhere Beträge in Rechnung stellen, oft mehr als das doppelte, daher würde ich davon abraten das vorzutäuschen, verursacht nur unnötige Kosten.Auch die Versicherungskarte von jemand anderem stellt ein hohes Risiko dar. Am besten in einer Praxis anrufen, schildern das man keine Versicherung hat und bar oder auf Rechnung zahlen.
Er ist nicht automatisch ein Privatpatient.
Jedenfalls muss er die Arztrechnungen selbst begleichen. Wie er das schafft, ist sein Problem.
Die Rechnungshöhe ist grundsätzlcih verhandlungssache. Ãberlicherweise zahlen alle Selbstzahler mit Beihilfeanspruch (meist beamte) weniger als andere Selbszahler.
Wenn ein Selbstständiger sich nun in einer Praxis als "Privatpatient" vorstellt (muss er sich als solcher ausweisen? NEIN, aber die Anschrift wegen der Rdechnung wär nicht schlecht), bekommt er dann eine höhere Rechnung ausgestellt, wie wenn er sagt, dass er die Rechnung privat bezahlt? NEIN.
Der Arzt wird ihn wie einen Privatpatienten behandeln. Wer die Rechnung bezahlt ist ihm egal. Und es gibt tatsächlich eine Pflicht sich zu versichern:
http://www.insurance1.de/aktuell/2009-01-23/kranke...
Er sollte lieber Beiträge bezahlen, denn wenn er einen Unfall hat, oder sehr krank wird, dann kann die Rechnung leicht in die Tausende gehen. Auch eine private Rechnung wird nicht ohne sein.
In diesem Fall ist er gar nicht versichert auch nicht privat. Er muss alles selbst bezahlen.
Er bekommt vom Arzt eine Rechnung. Die muà er bezahlen. Ob jemand diese Rechnung bei seiner KV einreicht, bleibt ihm Ãberlassen.
Dein Bekannter ist in diesem Fall nicht privat versichert, denn dazu gehörte ien Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen. Er ist Selbstzahler und das sollte er auch bei Betreten der Praxis so angeben. Im schlimmsten Fall muss er die Kosten bar auf den tresen legen, die Behandlung darf ihm deshalb aber kaum verweigert werden.
Da es seit Anfang 2009 eine generelle Krankenversicherung Pflicht gibt, auch für besser verdienende und Selbstständige muss dein Bekannter zu mindest den niedrigsten Beitrag in einer Krankenkasse bezahlen, Normal 1/6 seines Brutto Monats Einkommen. Hochrechnung als so 12 mal im Jahr.
Macht er dies nicht muss er hohe Strafen bezahlen und die sind schon teurer wie sein Pflichtbeitrag.