May 2021 10 99 Report
Nicht krankenversichert = Privatpatient?

Hallo,

ein Bekannter von mir ist nicht krankenversichert, weil er als Selbständiger die hohen Pauschal-Mindestbeiträge momentan sich nicht leisten kann. Wenn er nun zum Arzt geht, kann er dann sagen, dass er "Privatpatient" ist, damit er eine Privatrechnung ausgestellt bekommt?

Mit anderen Worten: Er sagt nicht, dass er privat versichert ist, es geht nur darum, dass er kein Krankenkassenkärtchen hat, über das die Leistung des Arztes abgerechnet werden könnte.

Der springende Punkt ist: Gibt es einen Unterschied bei der Rechnungsstellung des Arztes, ob der "Privatpatient" privat versichert oder nicht privat versichert ist? Oder wird in beiden Fällen eine identische Rechnung ausgestellt, die im ersten Fall der Patient an seine private KV weiterleitet und im zweiten Fall der Patient eben aus eigener Tasche bezahlt?

Update:

Selbständige sind nicht verpflichtet, sich zu versichern. Wenn sie es tun, nennt man das "Freiwillige KV". Selbständige bekommen auch keine Beihilfe wie evtl. Beamte (vgl. unten).

Wenn ein Selbstständiger sich nun in einer Praxis als "Privatpatient" vorstellt (muss er sich als solcher ausweisen?), bekommt er dann eine höhere Rechnung ausgestellt, wie wenn er sagt, dass er die Rechnung privat bezahlt?


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