Hallo!
Wir bekommen in der WG die Jahreskostenabrechnung immer knapp ein Jahr später.
Im Dezember 2010 haben wir nur für die Monate Oktober bis Dezember 2009 (3 monate) eine Nachrechnung von 450 Euro bekommen, was wir uns bis heute nicht erklären können (sonst immer eine Jahresabrechnung! von 150 euro gehabt), Wir gehen davon aus, das die Zähler falsch gemessen haben. Leider konnten wir rechtlich nicht dagegen vorgehen, da wir keine Versicherung hatten und die Zählerstände schwarz auf weiß unterschrieben waren. Nun habe ich Angst das für das Jahr 2010, wo ich wieder die zählerstände nicht kontrolliert habe ich Horrorrechnung von über 1000 Euro kommt, gegen die ich dann aber rechtliche Schritte einleiten möchte, weil es mit einer normalen argumentation nicht mehr erklärbar ist. ( vorher 150 euro, plötzlich 1000!?)
Welche Versicherung ist es da am besten abzuschließen?
Sollte ich am besten beim Mieterschutzbund Mitglied werden oder eine Versicherung abschließen oder was ist da am besten zu tun? Wer kann mir helfen?
Update:Nein, der hohe betrag lag am wasserverbauch!, nicht an den heizkosten, wasserverbauch war 3mal höher als normal...
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1) Dem Mieterschutzbund beizutreten wäre nicht falsch.
2) Eine Versicherung dagegen gibt es nicht. Höchstens eine Rechtsschutzversicherung.
3) Die Nachzahlung für die 3 Monate könnte ich mir so erklären:
Hauptkosten sind meistens die Heizkosten. Über das Jahr gesehen wird (grob gesagt) 6 Monate geheizt und 6 Monate nicht geheizt (nur Warmwasser). Das gibt - über das Jahr gesehen - einen Durchschnittsverbrauch.
Schaut man sich aber nur die 3 Heizmonate Oktober - Dezember an, so sind dort die Heizkosten natürlich hoch.
Ich würde ZUERST noch einmal beim Vermieter vorsprechen und versuchen, die Sache zu klären.
@Zusatz:
Um wie viel m³ Wasser handelt es sich denn.
Das müsste ja (je nach Kosten für Wasser und Abwasser) ca. 100 m³ Wasser mehr in 3 Monaten sein!?)
Bist Du sicher, dass Du die Abrechnung richtig interpretieert hast?
Der Vermieter hat 12 Monate nach Abrechnungszeitraum Zeit die Abrechnung vorzulegen. Mit Dez 2010 liegt er innerhalb dieser Frist - § 556 BGB.
Der Mieter hat das Recht innerhalb von 12 Monaten NACH Zustellung der Abrechnung Einwände vorzubringen. Hier läuft die Frist erst im Dez. 2011 ab.
Sind Zweifel oder Mängel in einer Abrechnung kann man sich beim Vermieter die Belege zeigen lassen - Arbeitsverträge, Rechnungen, Wartungs- und Versicherungsverträge etc.
Weià man nicht, was man prüfen soll kann man die Abrechnung von einem Fachmann überprüfen lassen.
Wann wurden die Wasseruhren zuletzt geeicht ? Welche Qn Zahl steht auf den Wasseruhren ?
Sind überhaupt ordnungsgemäà Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart worden ?
Wenn ja, stimmen die Verteilerschlüssel ? Usw....
Das mit dem Wasserverbrauch hatte mein Vater auch mal. Da war nur hinter dem Wasserzähler ein Leck in der Wasserleitung..
Prüfe doch erst mal das Klo, ob dort ständig etwas Wasser läuft.
Es braucht nur ein winzig kleiner Rinnsaal in der Klospülung sein und schon steigt der Wasserverbrauch extrem.
Für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist es zu spät, da sich die nächste Abrechnung (gegen die du vorgehen würdest) auf den Zeitraum beziehen wird, der momentan schon läuft. Und für/gegen einen bereits laufenden Sachverhalt kannst du keine Versicherung mehr abschlieÃen, eine entsprechende Kostenschutzanfrage würde die Versicherung wegen Vorvertraglichkeit ablehnen. Zumal oft noch eine Ãbergangsfrist hinzukommt, in der du schon Beiträge zahlst, aber noch kein Versicherungsschutz besteht. Das heiÃt eine Rechtsschutzversicherung würde frühestens die übernächste Abrechnung abdecken.
Generell ist es ziemlich problematisch, eine Versicherung angesichts einer konkret drohenden/regelmäÃig wiederkehrenden Gefahr abzuschlieÃen. Den Versichererer darüber nicht aufzuklären, grenzt an Versicherungsbetrug...
Wasserzähler müssen alle 7 JAhre ausgetauscht werden. Sie laufen wegen der Verkalkung meisten nach und nicht vor. Vermutlich lief eine Toilette oder ein Wasserhahn tropfte. Da Ihr keine Beweise habt, kann Euch der Mieterschutz oder ein Anwalt auch nicht helfen. Ihr könnt nur die Ausrechnung des Vermieters überprüfen lassen
Lasst Euch vom Vermieter erklären wie er auf die Abrechnung gekommen ist. Ein zu Hoher Wasserverbrauch hätte auch iHm auffallen müssen. Laut BGH zählt die Vergleichtabelle der Umlagen im Einzelfall nicht. Man kann sich darauf nicht berufen
Und nebenbei, ein Vermieter darf die Nebenkostenvorauszahlung sehr niedrig ansetzen und hohe NAchforderungen erheben. Nicht gut für den Mieter, aber beim Vermieten erleichtert das enorm, da die Wohnung ja günstig erscheint
Ihr könntet natürlich beim Mieterschutzbund Mitglied werden und euch über eure Rechte informieren lassen. Für einen Jahresbeitrag von meist unter 100 Euro (kenne ihn nicht genau), helfen sie auch bei rechtlichen Schritten.
Hattet ihr denn die Zählerstände selber abgelesen??
Dann wäre es wichtig herauszufinden, WO ihr so viel mehr verbraucht habt... steht ja sicherlich in der Abrechnung drin - und kann mit der vom Vorjahr verglichen werden.
Je nachdem, wo ihr so viel mehr verbraucht habt, solltet ihr evtl die Zähler kontrollieren lassen. Leider müsst ihr dann die Kosten dafür tragen.
Aber bevor ihr rechtliche Schritte einleitet, solltet ihr mal mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen und mit ihm besprechen, wie es zu diesem Anstieg der Kosten kommen konnte... - wenn es ihm egal ist oder nicht daran interessiert ist es herauszufinden, könnt ihr immernoch andersweitig aktiv werden.
Es geht hier um eventuell unberechtigte Geldforderungen aus dem Mietvertrag. Der Mieterschutzbund berät Euch, verweist aber im Streitfall auch nur auf einen Rechtsanwalt. Ich bin mir nicht sicher, ob sich das auszahlt.
Wenn es wieder Unstimmigkeiten gibt lasst Euch die Abrechnung vorlegen und prüft sie auf Richtigkeit. Das dürftet Ihr schaffen. Die Unterschrift unter den Zählerständen bestätigt ja nur das übereinstimmende Ablesen. Ob die Zähler an sich geeicht zählen könnt Ihr nicht prüfen. Das müsste der Vermieter veranlassen. Es beträfe ja alle Mieter.
Im Streitfall bleibt Euch nur ein Zivilprozess, also müsstet Ihr einen Anwalt damit beauftragen. Als Versicherung kommt da nur eine Rechtsschutzversicherung in Frage, die das Mietvertragsrecht mit beinhaltet. Die ist aber unnötig, wenn Ihr im Recht seid und würde sich eh nur auf die eine Streitigkeit beziehen.
So wohl als auch, nur alle beide sind teuer nur der Mieter Verein könnte billiger sein. Eine Art von Advocard geht natürlich auch.
Mein Rat sehe dich im Internet um was und wo die günstigsten Rechtschutz Versicherungen und Tarife sind