Eine "geschiedene Witwe" ist eine Tautologie. Die gibt es nicht. Wer geschieden ist der hat keinen Ehepartner mehr, kann also auch nicht Witwe sein. Ansprueche Geschiedener auf Vermoegen ehemaliger Ehepartner gibt es nur in dem vom Gericht festgelegten Rahmen.
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uih,
es hat sich da einiges geändert.
bei einer Scheidung erhielt man bisher einen anteiligen Versorgungsausgleich an der Rente/Pension.
Eine komplizierte Thematik
Schau mal hier, ob da was zutrifft
Eine geschiedene Frau hat den Familienstand : geschieden.
Ãber Ausnahmen im Rentenrecht beim Rententräger fragen.
Eine Ehefrau hat den Familienstand: verwitwet. (Anspruch auf Rente besteht auf jeden Fall.)
Eine "geschiedene Witwe" ist eine Tautologie. Die gibt es nicht. Wer geschieden ist der hat keinen Ehepartner mehr, kann also auch nicht Witwe sein. Ansprueche Geschiedener auf Vermoegen ehemaliger Ehepartner gibt es nur in dem vom Gericht festgelegten Rahmen.
Nein wenn man geschieden ist gibt es keine Rente mehr.
Ja sie bekommt 60% der Pension ihres verstorbenen Ehegatten als Witwen Rente.
Da für muss sie aber einen Antrag bei ihrer Gemeinde stellen
Bei meiner Mutter ist das jedenfalls so (1999 geschieden, 2005 verwitwet).