Sehr geehrte Yahoo Clever Nutzer,
nach längerer Suche, im Internet bin ich leider zu keinem Ergebnis gekommen und hoffe nun, dass Ihr mir vielleicht weiter helfen können.
Was kann ich tun, bzw. um wie viel kann ich die Miete mindern oder an wen kann ich mich wenden?
Ich wohne mit meiner Lebensgefährtin und unserem Sohn [(20Monate) großer Entdecker] in einer 2,5 Zimmer Wohnung, seit November letzten Jahres haben wir ein 38 cm großes Loch im Badezimmer, resultierend aus einem kleinen Riss der Kaltwasser Zufuhr. Es war dem Vermieter möglich, mit dem Handwerker an einem Sonntag, unangemeldet vor der Tür zu stehen und ein Loch in die Wand zu hacken. Repariert wurde es "vorerst" notdürftig mit einem Gummi und einer Schelle.
Seit dem ist keine Veränderung eingetreten, mehrere male haben wir Ihn persönlich darauf angesprochen und er hat uns immer auf nächste Woche vertröstet, da käme der Handwerker in eine andere Wohnung zum Anschlüsse neu machen und eine Toilette richten, er kommt auf jeden Fall vorbei. Er war schon öfter da und bei allen außer uns war er.
Nun seit 6 Monaten mit Loch haben wir die Nase voll und wollten uns erkundigen und hoffen, dass Sie uns vielleicht weiter helfen können.
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Answers & Comments
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1. Den Vermieter in Kenntnis setzen, dass man rückwirkend zum Beginn an dem der Vermieter nachweislich Kenntnis vom Mangel erlangt hat die Miete mindern wird.
2. Zur Mängelbeseitigung eine Frist von einer Woche setzen und bei fruchtloser Fristverstreichung die Ersatzvornahme nach § 536a BGB androhen.
3. Jetzt bereits 3 Angebote von Fachfirmen für die Beseitigung des Mangels einholen.
4. Eine Firma mit der Beseitigung beauftragen.
5. Die Kosten vorstrecken, bzw. per Ratenzahlung abzahlen.
6. Die Kosten direkt von der Miete abziehen.
Wird die Frist zur Beseitigung des Mangels nicht eingehalten, darf man auch außerordentlich fristlos kündigen.
Habt Ihr denn den Vermieter schon mal schriftlich zur Schadensbeseitigung aufgefordert? Das würde ich zuerst mal machen und in dem Schreiben direkt ankündigen, dass ihr ansonsten die Miete mindern werden. Das hilft dann in den meisten Fällen. Setze in dem Schreiben auf jeden Fall einen genauen Termin, bis die Reparatur abgeschlossen sein muss und schreibe auch, dass ein Termin mit euch abzustimmen ist.
Ich denke nicht, dass ihr viel Mietminderung geltend machen könnt, denn so wie ich das verstanden habe, könnt ihr ja das Bad noch nutzen, sieht nur nicht schön aus.
Ich habe Dir mal einen Link mit einer Tabelle angehängt, wo alle möglichen Mietminderungen aufgeführt sind.
Ich würde bei einer Mietwohnung immer in den Mieterschutzbund eintreten, die helfen Dir schnell weiter und vertreten dich auch anwaltlich.
Miete mindern oder letzte Frist(1 Woche) setzen und mit Selbsthilfe und Kostenverrechnung mit der Miete drohen per Einwurfeinschreiben. Wenn ihr eine funktionstüchtige Wohnug wollt ist zweiteres effektiver.
Würde Fotos davon machen und dan würde ich einen einschreibebrief schreiben mit den schäden die räperiert werden sollen.Sollte er es nicht tun,würde ich mich an den Mieterschutzverband wenden!
Bei Mietkürzungen bin ich mir nicht sicher,den das muss der Mieterschutz bestätigen
gg
Guck mal hier:
http://www.oberlaender-hanau.de/downloads/Moeglich...
http://www.mieterverein-rostock.de/info_maengel&mi...
Mach aber auf jeden Fall Fotos...man weià ja nie.
Stellen sie ihn ein Ultimatum und sagen Sie ihm das wenn das nicht schleunigst repariert wird 20 % von der Miete abgezogen wird und zwar so lange lange bis es repariert ist.
Eine Rückerstattung der 10 % ist erst gar nicht erforderlich.
Am besten geschieht dies per Einschreiben mit Rückschein, ist wohl etwas teuer, aber so kann der Vermieter sich nicht heraus reden nichts bekommen zu haben.
Im übrigen gibt es im Buchhandel eine Mietminderungsliste zu kaufen heraus gegeben vom Alexandra-Verlag GmbH, München. ISBN 3-922567-01-0
Ihr habt doch bestimmt vorher gemerkt in welche Bruchbude ihr zieht..