May 2021 10 106 Report
Scheidungsbegehren, Richterin nimmt Koran-Sure mit?

in ihre Beurteilung und spricht die Scheidung nicht aus. Die Frau beantragt vorzeitige Scheidung, weil sie von ihrem Mann misshandelt wird. Die Richterin schlaegt sich auf die "islamische Seite" und bestaetigt, dass Schlaege gegen die Frau im Einklang mit dem Koran sind. Das in Deutschland!!! Was sagt ihr denn dazu????

Update:

TIGRATO, ich habe die Begruendung ja angefuehrt. Sie ist: Weil die deutsche Frau, marrokanischer Herkunft mit ihrem marrokanischen Ehemann gemaess Koran wissen muss, das Schlaege ( Zuechtigung) gemaess Koran gestattet sind. Es handelt sich aber um ein Ehepaar in DL, und die Frau ist Deutsche. Der Richterin steht eine Klage der Rechtsaufsicht ins Haus.

Update 3:

SCHRENKP... ich weiss ja nicht wo du herkommst, aber in Deutschland gibt es nicht einen einzigen Grund eine oder seine Frau zu schlagen. Dafuer gibt es keine Berechtigung.


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