Hi,
Krankenkassen haben ja Einsicht darauf, welche Medikamente man bekommen hat oder was für Therapien etc. man gemacht hat.
Dürfen die Mitarbeiter dies ausplappern oder haben auch diese Schweigepflicht?
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Sie dürfen diese Informationen nur dann weiter geben, wenn Du dem ausdrücklich zustimmst.
Die dürfen genau wie die Ãrzte auch nichts über die Patienten weiter geben an dritte
sorry aber was du da sagst, ist nicht ganz richtig...
eine schweigepflichtentbindungserklärung gegenüber einer krankenkasse unterschreibst du nur, damit die dortigen mitarbeiter diese an ihre ärtze weitergeben und diese sich dann einblick in dein krankenbild haben bzw. ärtzliche befunde einsehen dürfen....
die mitarbeiter der krankenkasse dürfen diese befunde nicht sehen...
zb. bei einem antrag auf eine psychologische therapie wird die akten an den medizinischen dienst weitergegeben und die entscheiden entsprechen wird der antrag abgelehnt wirr die kasse nur über eien ablehnung informiert nicht über die gründe...
die schweigepflicht entbindet deine behandelnden ärzte von ihrer schweigepflicht damit sie über dich auskunft geben dürfen das heiÃt nicht, das die kasse mal eben damit machen darf was sie will... mitarbeiter habe keinen einblich in deine krankheit nur die dortigen ärzte und auch diese sind zur schweigepflicht verpflichtet
Die Abrechnung geht nicht direkt an die Krankenkasse. Die Ãrztliche Verrechnungsstelle ist davor geschaltet. Deshalb erfährt die Krankenkasse nicht von Deiner Krankheit
Eigentlich müssen Arbeitgeber zur Arbeitsunfähigkeit führender Diagnosen nicht
wissen und man bräuchte selber auch nicht angeben, warum man arbeitgsunfähig ist.
Aber mit der Ausrede, man müsse wegen der Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung fest-
stellen,ob es sich um eine neue Erkrankung oder um eine beretis früher bestehende
handelt, für welche die Lohnfortzahlung bereits erfolgte und befristet ist, gab es 'mal
den Fall, dass ein Arbeitgeber bei einer Krankenkasse anfragte, "was hat sie (die An-
gestellte) denn."
Er erzählte dann: "Die Kasse habe sich erst geziert, aber dann mitgeteilt, sie
Betroffene hätte Menstruationsprobleme."
Auf den Hinweis, dass solche Auskünfte nicht zulässig seien, erklärte der Frag-
liche dann: "Ich zahle ja auch Beiträge". Auf die Frage, wie denn das zu ver-
stehen sei, erfolgte die Antwort: "Na ich zahle doch Arbeitgeberbeiträge".
M.W. dürfen die Krankenkassen keine Auskünfte über Diagnosen erteilen und auf
den "Krankschreibungen" für den Arbeitgeber bescheinigt der Arzt nur, dass Arbeits-
unfähigkeit bestehe, die Diagnose geht niemanden etwas an und die Kassen selber
wissen, ob sie Krankengeld bezahlen müssen oder nicht und könnten - ausschlieÃlich
das - dem Arbeitgeber mitteilen, damit der weiÃ, ob er Gehalt oder Lohn weiterzahlen
müsste.
Mitarbeiter einer Krankenkasse dürfen keiner Person sagen welche Medikamente du für was nimmst.
Nöps
nein