Ich habe bei Ebay am 5.4. etwas verkauft, außer das die Käuferin die Kaufabwicklung abgeschlossen hat, ist bis heute kein Geld überwiesen worden.
Daraufhin habe ich sie am 12.4. Ebay gemeldet und jetzt warte ich auf eine Antwort von der Käuferin. Jetzt meine Frage:
Ich habe ihren Ebaynamen und ihre genaue Adresse. Kann ich diese Person anzeigen?
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Hallo,
ja, selbstverständlich kannst Du eine Strafanzeige stellen, jedoch werden Ermittlungen bei kleinen Beträgen wegen keinem öffentlichen Interesse in der Regel eingestellt bzw. überhaupt nicht aufgenommen. Du kannst bereits nach 4 Tagen eine Meldung an Ebay schicken und nach weiteren 4 Tagen die zweite Meldung. Solange wie Du hätte ich nicht gewartet, schicke die zweite Meldung, dann bekommst Du wenigstens die Verkaufsgebühren gutgeschrieben, Käuferin sperren. Solltest Du in der Artikelbeschreibung keinen entsprechenden Text über das Nicht-Zustandekommen des Kaufvertrages bzw. wiedereinstellen des Artikels haben solltest Du der Käufern noch eine Mail mit der Kündigung des Kaufvertrages wegen Nichterfüllung schicken, wobei Du es sogar schriftlich in einem Brief tun müßtest. Da die Käuferin wohl auch nicht auf die Meldung reagiert hat kann sie Dich nach der zweiten meldung auch nicht mehr entsprechend bewerten.
Zeitverschwendung und Geldverschwendung wäre das......
Schlieà den Fall mit Ebay ab, schicke der Käuferin per Mail eine Kündigung des Kaufes , wegen dem Vorfall
Und stell Dein Artikel neu ein :-)
Wo willst du denn die Käuferin auÃer bei Ebay noch anzeigen?Gegen diese Person die dich so ärgert und wo ich mich persönlich auch über so viel Unverschämtheit und Dreistigkeit ärgern würde kannst du (auÃer bei Ebay) irgend wo anders gegen diese Person nichts unternehmen,da dir ja praktisch kein materieller Schaden entstanden ist..
Das lohnt sich nicht! Wenn du bei ebay meldest, dass die Käuferin nicht gezahlt hat, bekommst du die Verkaufsprovision, die du bei erfolgreichem Verkauf ja bezahlen musst, gutgeschrieben und somit entsteht dir kein Schaden.
Kannst du versuchen da kommt aber nicht viel bei raus. Meist rechtfertigt der aufwand nicht das zu erwartende ergebniss.
Vielleicht ist während dieser Zeit irgend etwas passiert, das die Käuferin ins Krankenhaus musste, Computer defekt oder keine Internetverbindung und somit den Betrag nicht überwiesen werden konnte.
Schon mal auf die Bewertungen geschaut, ob die Käuferin bei irgend einer Auktion einen Artikel nicht bezahlt hat.
Wenn dies der Fall sein sollt, dann kann man handeln, sonst würde ich warten.
Ich denke schon mal ja. Versuche es einfach.