Ich wuerde mich da mal nach den Rechtswegen erkundigen und wenn es unter "Erregung oeffentlichen Aergernisses" faellt (was durchaus sein kann, denn Nacktbaden kann man auch nur an fuer sowas zugelassenen Straenden........auch an Baggerseen), dann wuerde ich mich mit den Eltern der Kinder zusammentun und wuerde gemeinsam etwas unternehmen.
Auch wenn es deren eigenes Grundstueck ist, koennen sie nicht tun und lassen, was sie wollen........sie koennen z.B nach 22Uhr auch keine laute Musik auf ihrem Grundstueck machen/hoeren. Es gibt immerhin auch gemeinnuetzige Gesetze.........auch fuer Hausbesitzer.
Es ist schon traurig,wenn man selbst auf eigenem Grund und Boden nicht einmal mehr das Recht haben soll sich frei zu bewegen. Reihenhaussiedlung heiÃt ja nicht zwangsweise,dass es zwischen den Grundstücken keine Zäune, Hecken oder sonstige Abtrennungen oder Sichtschütze geben muss. Genau so traurig finde ich es dass es im 21. Jahrhundert immer noch so viele erzkonservativ-verklemmte Gestalten gibt, die Nacktheit für etwas Verwerfliches halten. Kein Wunder wenn so viele Menschen ein gestörtes Bild zur Sexualität haben, dass selbst unsere Kinder nicht mal wissen dürfen wie ein Körper nackt aussieht und das dies die natürlichste Sache der Welt ist. Genau das sind die Kinder die in der Schule später im Sexualkundeunterricht oder Biologieunterricht mit schamgeröteten Wangen nicht zu fragen wagen wie denn Fortpflanzung funktioniert. Zuhause werden sie es ja wohl kaum bei solchen Eltern erfahren,denn die sitzen immer noch mit schamgerötetem Kopf auf der Terasse und trauen sich kaum den Kopf zum Nachbargrundstück zu wenden, weil da die Nachbarn - oh wie Ekelhaft - VÃLLIG NACKT - hinter Ihrer Hecke liegen.
Nein, ist es nicht. Wenn die anderen Anwohner sich gestört fühlen, können sie das schriftlich formulieren, alle unterschreiben und an die Nackedeis senden.
Man kann die Leute aber auch erst mal mündlich darum bitten, sich wenigstens eine Badehose anzuziehen.
Manche haben so etwas auch schon vor Gericht gebracht.
Ich könnte mir vorstellen, daà keiner von Euch prüden Zeitgenossen sich zu einem gemütlichen Plausch über den Gartenzaun hinweg mit den textilfreien Nachbarn einlassen will.
Aber wir sind ja in Deutschland - wo alles geregelt ist:
Belästigung der Allgemeinheit: § 118 OWiG - Es kommt nicht darauf an, ob jemand tatsächlich konkret belästigt wurde, sondern lediglich darauf, ob die Handlung geeignet war, die Allgemeinheit zu belästigen. Damit soll es ermöglicht werden, auch die blosse Gefahren der Belästigung der Allgemeinheit zu ahnden – wenn es also purer Zufall war, daà die tatsächliche Belästigung konkreter Personen unterblieben ist.
Answers & Comments
Verified answer
Ich wuerde mich da mal nach den Rechtswegen erkundigen und wenn es unter "Erregung oeffentlichen Aergernisses" faellt (was durchaus sein kann, denn Nacktbaden kann man auch nur an fuer sowas zugelassenen Straenden........auch an Baggerseen), dann wuerde ich mich mit den Eltern der Kinder zusammentun und wuerde gemeinsam etwas unternehmen.
Auch wenn es deren eigenes Grundstueck ist, koennen sie nicht tun und lassen, was sie wollen........sie koennen z.B nach 22Uhr auch keine laute Musik auf ihrem Grundstueck machen/hoeren. Es gibt immerhin auch gemeinnuetzige Gesetze.........auch fuer Hausbesitzer.
Es ist schon traurig,wenn man selbst auf eigenem Grund und Boden nicht einmal mehr das Recht haben soll sich frei zu bewegen. Reihenhaussiedlung heiÃt ja nicht zwangsweise,dass es zwischen den Grundstücken keine Zäune, Hecken oder sonstige Abtrennungen oder Sichtschütze geben muss. Genau so traurig finde ich es dass es im 21. Jahrhundert immer noch so viele erzkonservativ-verklemmte Gestalten gibt, die Nacktheit für etwas Verwerfliches halten. Kein Wunder wenn so viele Menschen ein gestörtes Bild zur Sexualität haben, dass selbst unsere Kinder nicht mal wissen dürfen wie ein Körper nackt aussieht und das dies die natürlichste Sache der Welt ist. Genau das sind die Kinder die in der Schule später im Sexualkundeunterricht oder Biologieunterricht mit schamgeröteten Wangen nicht zu fragen wagen wie denn Fortpflanzung funktioniert. Zuhause werden sie es ja wohl kaum bei solchen Eltern erfahren,denn die sitzen immer noch mit schamgerötetem Kopf auf der Terasse und trauen sich kaum den Kopf zum Nachbargrundstück zu wenden, weil da die Nachbarn - oh wie Ekelhaft - VÃLLIG NACKT - hinter Ihrer Hecke liegen.
Ob das zulässig ist, weià ich nicht. Aber es würde mich nicht stören.
ich hoffe doch sehr das das zulässig ist.
ich glaube das es für die kinder gar nicht schlecht ist, wenn sie merken dass nackt sein nichts unatürliches ist.
die freunde von den nackten sagen wahrscheinlich immer, ach ihr wohnt doch neben den spieÃern, dass ist doch auch doof, oder?
Ja, aber an hautkrebs sollte man auch mal denken.
Jeder KANN in den Garten sehen,MUSS aber nicht.
Welches Gesetz der Welt zwingt Dich,dahin zu sehen,wenn es Dir nicht zusagt ???
Hast Du während der Helligkeitsphase des Tages wirklich nichts anderes zu tun ???
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn´s dem Nachbarn nicht gefällt!
Die können in ihrem Garten machen was sie möchten solange sie niemanden damit belästigen.
Das ist nicht der Fall wenn sie unbekleidet in IHREM befriedeten Grundstück rumturnen.
Wem das nicht passt der darf einfach nicht hin sehen!
Nein, ist es nicht. Wenn die anderen Anwohner sich gestört fühlen, können sie das schriftlich formulieren, alle unterschreiben und an die Nackedeis senden.
Man kann die Leute aber auch erst mal mündlich darum bitten, sich wenigstens eine Badehose anzuziehen.
Manche haben so etwas auch schon vor Gericht gebracht.
Theoretisch dürfen die das.Denn ich denke mal,dass es nicht als Belästigung gilltsich nackt in die SOnne zu legen.
Ich könnte mir vorstellen, daà keiner von Euch prüden Zeitgenossen sich zu einem gemütlichen Plausch über den Gartenzaun hinweg mit den textilfreien Nachbarn einlassen will.
Aber wir sind ja in Deutschland - wo alles geregelt ist:
Belästigung der Allgemeinheit: § 118 OWiG - Es kommt nicht darauf an, ob jemand tatsächlich konkret belästigt wurde, sondern lediglich darauf, ob die Handlung geeignet war, die Allgemeinheit zu belästigen. Damit soll es ermöglicht werden, auch die blosse Gefahren der Belästigung der Allgemeinheit zu ahnden – wenn es also purer Zufall war, daà die tatsächliche Belästigung konkreter Personen unterblieben ist.
GeldbuÃe, mehrfach - letztlich Erzwingungshaft.
Auf gute Nachbarschaft.