nichts gegen Österreicher, aber die Antwort von diesem trifft in keinster Weise auf die Gesetzgebung hier zu. Das Gleiche gilt für diesen Wikipedia-Uns.inn. Man gilt als vorbestraft wenn eine Geldstrafe 90 Tagessätze oder höher ausgesprochen wird oder eine Bewährungsstrafe von 3 Monaten oder mehr verhängt wird, selbstverständlich müssen die Urteile auch rechtskräftig sein. Ab diesen Richtlinien werden die Strafen im Strafregister vermerkt.
Eine Person gilt als vorbestraft, sobald gegen sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen oder ein Strafbefehl verhängt wurde und diese MaÃnahme rechtskräftig geworden ist. Die Höhe der im Urteil verhängten Strafe (zeitliche Freiheits- oder Geldstrafe) oder die Höhe des Strafbefehls ist hierbei unerheblich. Auch eine Verurteilung auf Bewährung gilt als Vorstrafe.
Ordnungswidrigkeiten, das Einstellen eines Strafverfahrens gegen BuÃe oder eine Entschädigung nach Zivilrecht gelten nicht als Vorstrafen.
vorbestraft bist du, wenn ein richter dich in einem verfahren verurteilt hat.
vormerkungen nennt man das bei der polizei, aber das sind keine vorstrafen, du bist damit "amtsbekannt", also ein tunichtgut, der bald, in absehbarer zeit im gefängnis landen wird.
nachtrag: so ist das in österreich, vielleicht in deutschland etwas abweichend davon
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Hallo Alex,
nichts gegen Österreicher, aber die Antwort von diesem trifft in keinster Weise auf die Gesetzgebung hier zu. Das Gleiche gilt für diesen Wikipedia-Uns.inn. Man gilt als vorbestraft wenn eine Geldstrafe 90 Tagessätze oder höher ausgesprochen wird oder eine Bewährungsstrafe von 3 Monaten oder mehr verhängt wird, selbstverständlich müssen die Urteile auch rechtskräftig sein. Ab diesen Richtlinien werden die Strafen im Strafregister vermerkt.
Eine Person gilt als vorbestraft, sobald gegen sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen oder ein Strafbefehl verhängt wurde und diese MaÃnahme rechtskräftig geworden ist. Die Höhe der im Urteil verhängten Strafe (zeitliche Freiheits- oder Geldstrafe) oder die Höhe des Strafbefehls ist hierbei unerheblich. Auch eine Verurteilung auf Bewährung gilt als Vorstrafe.
Ordnungswidrigkeiten, das Einstellen eines Strafverfahrens gegen BuÃe oder eine Entschädigung nach Zivilrecht gelten nicht als Vorstrafen.
Man ist ab 90 Tagessätzen Geldstrafen oder 3 Monaten Haft (auch Bewährung) Vorbestraft.
Achtung:
Wird man ein 2. mal verurteilt gilt diese Regel nicht mehr denn ab dann stehen alle Strafen im Register (egal wie hoch)
Was meinst Du? Ab welchem Alter das geht oder die Straftat? Das 2. kann man so nicht beantworten.
ich glaube das hängt ganz davon ab was du verbrochen
hast oder meinst ab welchen Alter man vorbestraft
werden kann?
vorbestraft bist du, wenn ein richter dich in einem verfahren verurteilt hat.
vormerkungen nennt man das bei der polizei, aber das sind keine vorstrafen, du bist damit "amtsbekannt", also ein tunichtgut, der bald, in absehbarer zeit im gefängnis landen wird.
nachtrag: so ist das in österreich, vielleicht in deutschland etwas abweichend davon