und wird die Aussageverweigerung wenigstens nachteilig interpretiert?
Update:mir gehts um die Wahrheitsfindung, wie im Fall Landgericht Mannheim gesehen, gelangte das Gericht zu keiner Klärung des Tatbestands. Entweder lag eine eklatante falsche Anschuldigung oder eine eklatante Gewalttat vor.
Ich hätte es gut gefunden, wenn Herr Kachelmann geredet hätte bzw. hätte reden müssen.
So kanns nicht weitergehen mit der Justiz.
Nach einem solchen gerichtlichen Versagen sollten alte Justizzöpfe ab.
Copyright © 2024 Q2A.MX - All rights reserved.
Answers & Comments
Verified answer
Aussageverweigerungsrecht ist nur den nächsten Angehörigen ( Mutter, Vater, Bruder, Schwester, Ehefrau, Verlobten, eigene Kinder erlaubt. Sie haben das Recht die Aussage zu verweigern, ohne das sie dafür Strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.
Aussagerverweigerungsrecht laut ( § 55 StPO ) hat jeder Zeuge, Angeklagter wenn er sich bei wahrheitsgemäßer Aussage, selbst einer Straftat beschuldigen würde.
Dies darf ihm nicht nachteilig ausgelegt werden, wovon ich aber nicht überzeugt bin und denke, das sich dass doch irgendwie auf das Urteil auswirkt.
"TM"
Durch die Aussageverweigerung brauchst Du Dich nicht selbst belasten und auch kein Familien Mitglied,diese Regelung wird nicht nachteilig angewendet in einem Prozess.
Der Sinn ist folgender:
Im deutschen Recht geht man davon aus, dass ein Angeklagter wohl kaum seine Straftat zugibt und eh Falschaussagen tätigen würde, wäre er zu einer Aussage gezwungen.
Darum kann der Angeklagte auch nicht wegen einer Falschaussage bezüglich seines Falles angeklagt werden. Aus diesem Grund gesteht man ihm gleich das Recht zu, zu schweigen.
Aus ähnlichen Gründen gesteht man auch Verwandten ein Aussageverweigerungsrecht zu, da anzunehmen ist, dass diese, auf Grund der besonderen Verbindung zum Angeklagten, Falschaussagen machen könnten, gäbe es eine Aussagepflicht.
Hätte Herr Kachelmann reden müssen, hätte er auch nur gesagt:
- Ja, wir hatten XXX, ja er war auch etwas härter.
- Ja, ich hatte ein Messer in der Hand zum Brotschneiden, daher die DNA-Spuren.
Der Sinn besteht darin, dass du unter bestimmten Umständen in gewissen Situationen die Aussage verweigern darfst, um dich selbst vor unnötigen rechtlichen Konsequenzen (zb bei Falschaussagen) zu schützen.
Man lässt am besten den Anwalt antworten, bevor man sich vllt verplappert oder Falschaussagen trifft... lol
Nachteile gibt es keine, da im deutschen Recht nach Fakten, und nicht nach Gefühl verurteilt wird. Das wissen viele wohl nicht ^^
Man muss da ein wenig differenzieren, ehe man sinnlos über "das Aussageverweigerungsrecht" plappert.
Als Angeklagter im Strafverfahren kann man so ziemlich tun und lassen, was man will. Man darf also nicht nur schweigen, sondern sogar straffrei das Blaue von der Wetterkarte herunter lügen. Dafür sehe ich zwei Gründe: zum einen ist es in unseren Genen verankert, dass wir möglichst günstig davonkommen wollen, und zum anderen nutzt es dem Gericht nichts, wenn der Beschuldigte sich was aus den Fingern saugt. Und von der Rechtssystematik her: Man kann den Lügner ohnehin erst dann verurteilen, wenn die Lüge nachgewiesen ist. Dann ist er aber ohnehin schon des Verbrechens im Sinne der Anklage überführt. Nach deutschem Recht ist also die Falschaussage während des Prozesses im Urteil sozusagen schon "eingepreist".
Als Zeuge darf man die Klappe halten, wenn sonst rauskommen würde, dass man selbst Dreck am Stecken hat. Der Grund dafür ist einfach der, dass sonst in gewissen Kreisen nur noch gelogen würde, dass sich die Balken biegen - das würde die Wahrheitsfindung erschweren. So kann man die ganzen Lügenmärchen auf ein gewisses Maà reduzieren und sich eher ein realistisches Bild machen. Bevor man sich nur noch kunstvolle Verbiegungen der Wahrheit anhört, lässt man die Leute lieber schweigen und hört denen zu, die unbelastet plaudern können.
Beim Recht der nächsten Angehörigen, ihre Aussage zu verweigern, geht es wohl rechtsphilosophisch um eine Abwägung der grundsätzlichen Verbindlichkeiten. Und da sagt unser Staat halt: Familie ist wichtiger als Staat. Ohne Zusammenhalt in der Familie (und ohne deren Schutz) kann es auch keinen funktionierenden Staat geben. Man kann von niemandem verlangen, die Interessen des Staates über die der nächsten Angehörigen zu stellen.
Im Fall K. würde ich nicht von einem gerichtlichen Versagen sprechen. Ganz im Gegenteil.
Warum sollte es "wenigstens" nachteilig behandelt werden, wenn sich jemand nicht selbst belasten muÃ!??
Die jeweilige Person ist potenziell nicht angeklagt. Aus welchem Grund, sollte sie sich jetzt also belasten, was ggf. zu einer Strafverfolgung führen würde..!?!
->Oder anders: wo kein Kläger, da kein Richter!! SOLLTE es zu einer Anklage der jew. Person kommen, muà diese auch aussagen! Dazu sind allerdings ausreichend Indizien notwendig.
->Noch anders: Im Zweifel für den Angeklagten..; solange die Schuld nicht "bewiesen" ist, gilt die Unschuldsvermutung!
Das habe ich mich auch schon oft gefragt. Den Sinn habe ich bis heute nicht verstanden. Und die anderen Antworten helfen mir jetzt auch nicht wirklich dabei. Und ich glaube, selbst wenn die Nichtaussage nicht nachteilig interpretiert werden darf (laut Gesetz), wird sie es tatsächlich ja doch.
Nicht viele haben Aussageverweigerungsrecht - Eheleute oder Verlobte...
Wer von seinem Recht Gebrauch macht wird objektiv und sachlich behandelt; denn wir leben in einem Rechtsstaat.
Herrn Kohl hätte man in Zwangshaft nehmen können, damit er im Fall der Spendenaffäre aussagen muss... Die Gesetze sind hier ausreichend, die Richter müssten sie nur konsequenter anwenden.