Das kommunale Wahlrecht ist das Recht mittels Wahl die örtlichen Vertreter von Städten und Gemeinden zu wählen (Stadträte, Gemeinderäte und Bürgermeister). Diese Recht haben alle wahlberechtigten Staatsbürger sowie alle EU - Bürger mit Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde.
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Wahlberechtigung nur fuer die Gemeinde/Stadt!
Nicht fuer Landtag oder Bundestag!
Das betrifft vor allem Nicht Deutsche oder Jugendliche.
Das kommunale Wahlrecht ist das Recht mittels Wahl die örtlichen Vertreter von Städten und Gemeinden zu wählen (Stadträte, Gemeinderäte und Bürgermeister). Diese Recht haben alle wahlberechtigten Staatsbürger sowie alle EU - Bürger mit Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde.
Es gibt nur eins!