Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist die Person, die die Pflicht und das Recht hat, die/ den Minderjährige/n zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen, personensorgeberechtigt.
Das sind natürlich zunächst einmal deine Eltern oder Pflegeeltern. Aber auch Lehrer, Betreuer oder Trainer können diese Aufgabe für die Eltern übernehmen, wenn du z.B. auf Klassenfahrt oder im Ferienlager bist.
Weiterführende Artikel
Hier kannst du den Gesetzestext (BGB § 1631) auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz nachlesen.
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Personensorgeberechtigte Person
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist die Person, die die Pflicht und das Recht hat, die/ den Minderjährige/n zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen, personensorgeberechtigt.
Das sind natürlich zunächst einmal deine Eltern oder Pflegeeltern. Aber auch Lehrer, Betreuer oder Trainer können diese Aufgabe für die Eltern übernehmen, wenn du z.B. auf Klassenfahrt oder im Ferienlager bist.
Weiterführende Artikel
Hier kannst du den Gesetzestext (BGB § 1631) auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz nachlesen.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__1631...