Hallo
Ich habe eine Simson S53 Mofa und eine Mofa prüfbescheinigung.
Ich wurde noch nie von der Polizei angehalten.
Meine Simson fährt ca 80 km/h und ist getunt ich fahr eig. nicht auffälig
aber was passiert wenn ich angehalten werde ?
Ich habe was davon gehört das man eine Freiheitsstrafe von 1 Jahrbekommen kann.
Kann das passiert wenn man noch nie im Strassenverkehr aufgefallen ist ?
Gruß
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"1. Wer mit einem Mofa-Führerschein ein frisiertes Mofa fährt ? fährt ohne Führerschein (sozusagen, weil er mit dem falschen Führerschein für das nun schnellere Fahrzeug unterwegs ist). Denn: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat nach § 21 StVG, bei der es nicht um das Fahren ohne ein gültiges Ausweispapier, sondern um das Führen eines Fahrzeugs ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu besitzen, geht. Grundsätzlich sind für das Fahren ohne Führerschein Geldstrafen und sogar Haftstrafen bis zu einem Jahr vorgesehen. Praktisch werden natürlich bei Verhängung einer Strafe die Umstände des Einzelfalls geprüft werden. Als "Maßregel der Besserung und Sicherung" kann gemäß §§ 69, 69a StGB, wenn sich der Täter aufgrund der Tat als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, eine isolierte Sperre für die Fahrerlaubnis verhängt werden. Wenn ein Jugendlicher im Besitz der Klasse M ist, seinen Motorroller aber derart getunt hat, dass er die Klasse A hätte erworben haben müssen, beträgt eine Sperre beträgt nach § 69a StGB mindestens sechs Monate. Das Entsetzen Betroffener über Geldstrafen von z.B. 3000 Euro kann man in verschiedenen Internet-Foren nachvollziehen. Betroffenen hilft es dann auch nicht, dass in anderen Fällen Polizeibeamte ein Auge zugedrückt haben oder Verfahren eingestellt wurden.
2. Außerdem kann das bei der Tat verwendete Fahrzeug in bestimmten Fällen gem. § 21 Abs. 3 StVG bei einer Verurteilung ersatzlos eingezogen werden. Das Gericht spricht diese Rechtsfolge dann neben der Hauptstrafe gleich mit in dem Urteil aus. Rechtsgrundlage der Einziehung sind die §§ 111b und 111c ff. StPO. Ein solches Urteil ging vor etwa einem Jahr durch die Medien (AG Mainz Aktenzeichen: 1 K 825/07.MZ).( Details: www.handelsblatt.com/technologie/news/polizei-darf-frisierten-motorroller-vernichten;1441455 ; www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,558782,00.html ).
3. Hinzu kommt ein Fahrverbot ? für die Fahrzeuge, für die bereits eine Fahrerlaubnis vorliegt.
4. Selbst ein Fahrzeug ohne gültige Zulassung zu fahren ? oder das Fahren zuzulassen - kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe sowie mit 6 Punkten in Flensburg geahndet werden. Das AG Blomberg stellte in seinem Urteil vom 8.5.2007 (Az.: 1 Cs 37 Js 86/07) jedoch fest, dass einem Vater, der keinen Grund hatte zu vermuten, dass sein Sohn das von ihm genutzte Mofa frisiert hatte, nicht nach § 21 (2) StvG wegen fahrlässiger Duldung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft werden konnte.
5. "Ich hab nur das Mofa von meinem Opa aus der Scheune ausprobieren wollen?" Ist ein Mofa nicht versichert, liegt ein Verstoß gegen §§ 1, 6 PflVG vor. Handelt es sich um ein Kraftfahrzeug, das nicht oder nicht mehr angemeldet ist, wird auch die Kraftfahrzeugsteuer nach §§ 369, 370 AO in Verbindung mit §§ 1, 2 KraftStG hinterzogen.
6. Bei einem frisierten Mofa erlischt nicht direkt der Versicherungsschutz. Da ein gültiger Versicherungsvertrag besteht, liegt keine Strafbarkeit nach dem Pflichtversicherungsgesetz vor. Jedoch kann im Falle eines Unfalles die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Das heißt, dass zunächst der Schaden von der Versicherung übernommen wird, diese sich dann aber das Geld vom eigenen Versicherungsnehmer zurückholt."
Mehr im link.
blauclever hat das schon passend beschrieben - und das alles nur, wenn nichts passiert - produziere noch einen Verletzten, verletze Dich selbst oder fahre jemanden an, der bleibende Schäden davon trägt oder aufgrund der Unfallfolgen verstirbt, dann bunkern die Dich ein und werfen den Schlüssel weg - zumindest sollten die es - aber 10 Jahre kann es schon geben.
Lösung für das Problem: Moped-Fahrerlaubnis machen, S51 oder SR50 mit Unterbrecherzündung beschaffen, der vor 1989 erstmals zugelassen worden war - dort den Auspuff soweit wie möglich auf den Auspuffkrümmer schieben, dann den hinteren Auspuffdeckel noch ein wenig mit dem Hammer einbeulen - paar Millimeter bloÃ, sonst setzt der sich zu - und nun stelle man über eine etwas längere Prozedur Zündung und Vergaser optimal ein - das Ergebnis könnten vollkommen legal erreichte Geschwindigkeiten kurz unter 80 km/h sein - mit S51 oder SR50 - das ist der Simson-Roller - vor 1989 darf man so schnell fahren.
Wer sich die Mühe macht, die Spülkanäle am Zylinder zu glätten - nicht zu erweitern, sondern lediglich die Unebenheiten bestmöglich zu entfernen, die vom GieÃen drüber geblieben sind, kann die Leistungswerte erreichen, die den Ingenieuren vorschwebten, welche aber aufgrund der unzureichenden Sorgfalt während der Produktion nicht erreicht wurden.
Dann hast du keine Betriebserlaubnis für das Mofa, es wird dir weg genommen und dein Mofa Schein ist unter Umständen auch weg weil du ja eine heiÃe Mofa gefahren hast, wo du keinen FS für hattest.
Ein Strafe erfolgt natürlich auch.
das Teil wird beschlagnahmt und du darfst es in der Werkstatt zurück bauen lassen. Sozialstunden können auch kommen
Besser als blauclever kann man es nicht ausdrücken.
Das ganze ist kein Kavaliersdelikt!
Tatsache ist, dass es bei Ersttätern im jugendlichen Alter meist gegen eine Sozialstundenauflage eingestellt wird. Auch der Versicherungsschutz ist nicht gefährdet. Es kann einen Regress durch die Versicherung geben, der ist aber auf 5.000.- € begrenzt. Teuer sind die Abschlepp- und Gutachterkosten, wenn man das Tuning nicht selber zugibt. Und natürlich gibt es eine Mängelkarte, man muss das zurückgerüstete Fahrzeug vorführen.
Bei Erwachsenen kostet so etwas dann schon mal ein halbes bis ein ganzes Monatsgehalt.
Bei Wiederholungstaten gibt es Führerscheinsperren und obendrauf eine MPU-Auflage.
Wird teuer und gibt Führerscheinsperre
Fahren ohne Betriebserlaubnis, ohne Versicherungsschutz, Versicherungsbetrug und fahren ohne Führerschein.
Eingebuchtet wirst du wohl nicht - jede Menge Ãrger und Unannehmlichkeiten sind gewiss.
Freiheitsstrafe halte ich für ein Gerücht.Aber ein paar Euro wird das schon kosten und das Moped im Orginalzustand vorführen.
dann stehst du