welche wege muss ich einleileiten um Privatinsolvenz anzumelden und was erwartet mich danach?
Ich bin selbständig und jetzt wegen höhen umkosten zahlungsunfähig, wie muss ich bei einer Insolvenz vorgehen? brauche ich dafür einen Anwalt? was kommt dann alles auf mich zu?
Das Verfahren der Privatinsolvenz steht natürlichen Personen (Verbrauchern) und ehemaligen Selbstständigen und Kleingewerbetreibenden offen, sofern diese weniger als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Beschäftigungsverhältnissen mit Arbeitnehmern haben (§ 304 I InsO).
Erst zur Schuldnerberatung.Die versuchen auÃergerichtlich sich mit den Banken zu einigen.Lassen die Banken nicht mit reden,wird der Schuldnerberater Insolvenz beantragen.Das Bedeutet,wenn es losgeht,wird alles was Wert hat,eingesackt.Auto wird geschätzt und muà verkauft werden,wenn es noch Wert hat.Die lassen Dir nur das,was Du zum Leben brauchst.Einen Anwalt brauchst Du nicht,dafür ist der Schuldnerberater da.Pass nur auf,daà es ein seriöser ist,denn da gibt es auch Abzocker,die sich teuer bezahlen lassen,mit dem Versprechen,daà es schnell geht.Man kann sich bei der Verbraucherzentrale seriöse Adressen geben lassen.Bei Insolvenz,darf man sich sechs Jahre nichts zu Schulden kommen lassen.Das Ãberwacht der Insolvenzberater.Der kontrolliert alles,was auf Dein Konto kommt und abgeht.
Also, zuerst einmal solltest Du zu einer Schuldner- bzw. Insolvenzberatung gehen. Die benötigen dann u.a. eine Aufstellung Deiner finanziellen Situation (Einnahmen/Ausgaben), Deiner Gläubiger samt jeweiliger Schulden. Zunächst wird sich die Schuldnerberatung dann mit Deinen Gläubigern in Verbindung setzen und eine auÃergerichtliche Einigung (Vergleich) anstreben. Dies ist vor einem Privatinsolvenz-Antrag verpflichtend. Wenn mehr als 50% Deiner Gläubiger dem Vergleich zustimmen, ist dieser wirksam, die übrigen müssen dann auch zustimmen und es erfolgt kein Prvatinsolvenz-Verfahren. Wenn 50% oder weniger Gläubiger zustimmen, wird beim zuständigen Amtsgericht ein Antrag auf Privatinsolvenz gestellt. Sobald das Verfahren eröffnet ist, hast Du Pfändungsschutz, also Deine Gläubiger können dann bspw. nicht mehr einfach Dein Konto sperren lassen o.ä.; einen Anwalt brauchst Du erstmal nicht, das Amtsgericht bestellt im Falle des Falles einen Treuhänder (Rechtsanwalt), der alles weitere abwickelt (alle meine Angaben gelten für Deutschland).
Ich hoffe ich konnte Dir mit den Informationen etwas weiterhelfen.
Schuldenberater aufsuchen-alle Finanzen aufdecken-Gläubiger werden informiert-wenn alle zustimmen wird die Insolvenz beantragt-danach 6 Jahre jede zumutbare Arbeit annehmen-keine erneuten Schulden machen.Es besteht eine Pfändungsfreigrenze,das heiÃt ein gewisser Betrag bleibt Dir.Als Single waren das mal etwa 980,-Euro.Hat sich aber nach oben verschoben.Nach den 6 Jahren dauert es noch 1 Jahr,danach sind die Schulden weg.In den 7 Jahren muà Du alles was über deine Pfändungsgrenze geht,an die Gläubiger überweisen.
ich denke, dass du dich nicht auf tips von angeblichen experten aus yc verlassen solltest. suche proffessionelle hilfe bei einem schuldenberater (staatl.)
NEIN, Du brauchst nur beim Gerichtsvollzieher erklären, dass du Zahlungsunfähig bist und musst den OE unterschreiben. Dann hast du erst mal 3 Jahre ruhe.
Wenn dann wieder jemand was will und immer noch kein übriges Geld hast dann erklärst du nochmal.
Wenn Du zwischenzeitlich bezahlen kannst (Vermögen hast) dann kannst du rückwirkend bezahlen und der OE wird gelöscht.
Das ist ganz einfach und kostet derzeit nichts.
Solange der GV nicht mit einer offenen Pfändbaren Forderung kommt kannst du Warten.
Solltest dir aber vorher Konten einrichten, denn nachher bekommst du meist lein Kto mehr.
Aber alle Konten werden dann auch gepfändet und von der Bank gekündigt.
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;-)
ich würde Dir einen Anwalt empfehlen.
Voraussetzungen der Privatinsolvenz
Das Verfahren der Privatinsolvenz steht natürlichen Personen (Verbrauchern) und ehemaligen Selbstständigen und Kleingewerbetreibenden offen, sofern diese weniger als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Beschäftigungsverhältnissen mit Arbeitnehmern haben (§ 304 I InsO).
Aber vorab schon mal einen Link
http://www.sozialleistungen.info/con/themen/privat...
Privatinsolvenz | Verbraucherinsolvenz-Verfahren
Erst zur Schuldnerberatung.Die versuchen auÃergerichtlich sich mit den Banken zu einigen.Lassen die Banken nicht mit reden,wird der Schuldnerberater Insolvenz beantragen.Das Bedeutet,wenn es losgeht,wird alles was Wert hat,eingesackt.Auto wird geschätzt und muà verkauft werden,wenn es noch Wert hat.Die lassen Dir nur das,was Du zum Leben brauchst.Einen Anwalt brauchst Du nicht,dafür ist der Schuldnerberater da.Pass nur auf,daà es ein seriöser ist,denn da gibt es auch Abzocker,die sich teuer bezahlen lassen,mit dem Versprechen,daà es schnell geht.Man kann sich bei der Verbraucherzentrale seriöse Adressen geben lassen.Bei Insolvenz,darf man sich sechs Jahre nichts zu Schulden kommen lassen.Das Ãberwacht der Insolvenzberater.Der kontrolliert alles,was auf Dein Konto kommt und abgeht.
wenn du selbstständig bist, dann musst du zum amtsgericht gehen und die helfen dir auch weiter.
wenn du dir nicht sicher bist, dann geh zu einem steuerberater uder einer schuldenberatung.
du musst aufpassen, denn es kann strafrechtliche folgen haben wenn du etwas falsch oder zu spät unternimmst.
Erstmal musst du trennenn zwischen Privat insolvenz die du als privat Mensch anmelden kannst und die Insolvenz deines Unternehmenes.
Ich nehme an, dass du kein allzu groÃes Unternehmen hast also wird bei dir die Firmen Insolvenz auch die Private hinterher ziehen.
Das ist also eine kompliziertere Angelegenheit, und dafür musst du dir Rechtsbeistand holen.
Bei der Privatinsolvenz ist das so das du nach einer Wohlverhaltensfase von 6 Jahren Schuldenfrei bist.
Im Internet findest du auch unendlich vilene Seiten wo du nachschlagen kannst.
http://www.insolvenzrecht.de/
Ganz wichtig, aber such dir einen guten Rechtsanwalt, weil die Staatlich geprüften Schuldnerberater keine Termine in naher Zukunft haben.
Und die Sache auf die lange Bank schieben ist in so einem Fall nicht die richtige Entscheidung
Also, zuerst einmal solltest Du zu einer Schuldner- bzw. Insolvenzberatung gehen. Die benötigen dann u.a. eine Aufstellung Deiner finanziellen Situation (Einnahmen/Ausgaben), Deiner Gläubiger samt jeweiliger Schulden. Zunächst wird sich die Schuldnerberatung dann mit Deinen Gläubigern in Verbindung setzen und eine auÃergerichtliche Einigung (Vergleich) anstreben. Dies ist vor einem Privatinsolvenz-Antrag verpflichtend. Wenn mehr als 50% Deiner Gläubiger dem Vergleich zustimmen, ist dieser wirksam, die übrigen müssen dann auch zustimmen und es erfolgt kein Prvatinsolvenz-Verfahren. Wenn 50% oder weniger Gläubiger zustimmen, wird beim zuständigen Amtsgericht ein Antrag auf Privatinsolvenz gestellt. Sobald das Verfahren eröffnet ist, hast Du Pfändungsschutz, also Deine Gläubiger können dann bspw. nicht mehr einfach Dein Konto sperren lassen o.ä.; einen Anwalt brauchst Du erstmal nicht, das Amtsgericht bestellt im Falle des Falles einen Treuhänder (Rechtsanwalt), der alles weitere abwickelt (alle meine Angaben gelten für Deutschland).
Ich hoffe ich konnte Dir mit den Informationen etwas weiterhelfen.
Schuldenberater aufsuchen-alle Finanzen aufdecken-Gläubiger werden informiert-wenn alle zustimmen wird die Insolvenz beantragt-danach 6 Jahre jede zumutbare Arbeit annehmen-keine erneuten Schulden machen.Es besteht eine Pfändungsfreigrenze,das heiÃt ein gewisser Betrag bleibt Dir.Als Single waren das mal etwa 980,-Euro.Hat sich aber nach oben verschoben.Nach den 6 Jahren dauert es noch 1 Jahr,danach sind die Schulden weg.In den 7 Jahren muà Du alles was über deine Pfändungsgrenze geht,an die Gläubiger überweisen.
In Ãsterreich gibt es eine Hifeseite dazu
http://www.help.gv.at/Content.Node/188/Seite.18800...
ich denke, dass du dich nicht auf tips von angeblichen experten aus yc verlassen solltest. suche proffessionelle hilfe bei einem schuldenberater (staatl.)
NEIN, Du brauchst nur beim Gerichtsvollzieher erklären, dass du Zahlungsunfähig bist und musst den OE unterschreiben. Dann hast du erst mal 3 Jahre ruhe.
Wenn dann wieder jemand was will und immer noch kein übriges Geld hast dann erklärst du nochmal.
Wenn Du zwischenzeitlich bezahlen kannst (Vermögen hast) dann kannst du rückwirkend bezahlen und der OE wird gelöscht.
Das ist ganz einfach und kostet derzeit nichts.
Solange der GV nicht mit einer offenen Pfändbaren Forderung kommt kannst du Warten.
Solltest dir aber vorher Konten einrichten, denn nachher bekommst du meist lein Kto mehr.
Aber alle Konten werden dann auch gepfändet und von der Bank gekündigt.
Info: SCHUFA