Kann er nur, wenn er die Kündigungsfrist wahrnimmt, denn nicht er, sondern Du warst betrunken und wenn er darauf trotzdem eingeht, dann ist das sein Pech und Dein Glück.
wie will er denn nachweisen daà Du besoffen warst? ist ein gültiger Vertrag und wenn es ihm nicht passt und die Kündigungsfrist nicht einhält, dann besauf Dich zusammen mit ihm
Ein Vertrag (z.B. ein Kaufvertrag) besteht aus Angebot und Annahme! Ist zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Partei nich geschäftsfähig(z.B. durch Vollsuff) kann der Vertrag rückgängig gemacht werden mit Berufung auf die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses!
Dies ist aber nur eine allgemeine Information, weil Deine Frage auch nur sehr allgemein gehalten ist! In Einzelfällen schneidest du dir mit einer "Anfechtung" aber auch selber ins Bein!
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Kann er nur, wenn er die Kündigungsfrist wahrnimmt, denn nicht er, sondern Du warst betrunken und wenn er darauf trotzdem eingeht, dann ist das sein Pech und Dein Glück.
Der Vertrag ist somit rechtsgültig!
MfG Lucy
PS: mein Vorredner hat es wohl umgekehrt gesehen
wie will er denn nachweisen daà Du besoffen warst? ist ein gültiger Vertrag und wenn es ihm nicht passt und die Kündigungsfrist nicht einhält, dann besauf Dich zusammen mit ihm
Muà ER nicht, weil der Vertrag nicht zustandegekommen ist!
Deine Willenserklärung war nämlich nicht wirksam!
Siehe § 105 Abs. 2 BGB:
"Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der BewuÃtlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird."
Kanns Du... ja!
Ein Vertrag (z.B. ein Kaufvertrag) besteht aus Angebot und Annahme! Ist zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Partei nich geschäftsfähig(z.B. durch Vollsuff) kann der Vertrag rückgängig gemacht werden mit Berufung auf die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses!
Dies ist aber nur eine allgemeine Information, weil Deine Frage auch nur sehr allgemein gehalten ist! In Einzelfällen schneidest du dir mit einer "Anfechtung" aber auch selber ins Bein!
Liebe GrüÃe
MrC