Bei mir (Landkreis Waldeck-Frankenberg) ging das. Meinem alten Auto wurde ein anderes Kennzeichen zugeteilt. Diesen Verwaltungsakt musste ich extra bezahlen.
seit neuestem kann man die Nummer unmittelbar nach Abmeldung des einen FZ wieder für ein neues FZ nehmen. Ausnahme ist, wenn die alten Nummern für das alte FZ (kostenpflichtig) reserviert bleiben.
Allerdings ist das dann ein Wunschkennzeichen, d.h. man spart 20.- € für die Schilder und muss 10.- € für das Wunschkennzeichen bezahlen.
Man kann unter Umständen. Was ist denn mit dem alten Auto? Wenn das im gleichen Landkreis zugelassen bleibt, wirds schwierig. Sonst geht das, hab ich auch schon gemacht. Sprich mit Deiner Zulassungsstelle.
Normalerweise nicht, denn die Nummer bleibt bei dem Fahrzeug fuer 6 Monate. Die alte Nummer zu behalten ist nur moeglich wenn man dem Strassenverkehrsamt nachweist dass das alte Fahrzeug VOLLSTAENDIG dem Verkehr (verschrottet und entsorgt) entzogen wurde! Kostet aber bestimmt einiges mehr!
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Ja sicher wenn du das alte abmeldest und das neue auf diese Nummer wieder anmeldest.
lg
SAM
Bei mir (Landkreis Waldeck-Frankenberg) ging das. Meinem alten Auto wurde ein anderes Kennzeichen zugeteilt. Diesen Verwaltungsakt musste ich extra bezahlen.
seit neuestem kann man die Nummer unmittelbar nach Abmeldung des einen FZ wieder für ein neues FZ nehmen. Ausnahme ist, wenn die alten Nummern für das alte FZ (kostenpflichtig) reserviert bleiben.
Allerdings ist das dann ein Wunschkennzeichen, d.h. man spart 20.- € für die Schilder und muss 10.- € für das Wunschkennzeichen bezahlen.
Wenn das alte abgemeldet wird ja - du musst aber evtl etwas dafür zahlen
Gebe SAM recht, aber ich meine die Nummer muss für einen Tag stillgelegt sein! Hat mir jedenfalls eine Kollegin erzählt!
Man kann unter Umständen. Was ist denn mit dem alten Auto? Wenn das im gleichen Landkreis zugelassen bleibt, wirds schwierig. Sonst geht das, hab ich auch schon gemacht. Sprich mit Deiner Zulassungsstelle.
@Armin: defintiv falsche Aussage!
Normalerweise nicht, denn die Nummer bleibt bei dem Fahrzeug fuer 6 Monate. Die alte Nummer zu behalten ist nur moeglich wenn man dem Strassenverkehrsamt nachweist dass das alte Fahrzeug VOLLSTAENDIG dem Verkehr (verschrottet und entsorgt) entzogen wurde! Kostet aber bestimmt einiges mehr!