hallo...
habe mich von meiner frau getrennt und zahle monatlich 300€ für meinen sohn ( 245 plicht ).
nun werde ich vermutlich arbeitslos und werde selbst nur mit ca 850€ auskommen müssen.......
zahlt das jugendamt einen ausgleich wenn ich nicht alles aufbringen kann? wer kann da einspringen?
***es geht nicht darum das ich nicht zahlen möchte, sondern nicht kann***
danke
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So, das klingt jetzt schlimmer als es ist:
Wird der Unterhaltspflichtige arbeitslos, bedeutet dies erhebliche finanzielle Einschnitte. Viele kürzen daraufhin den Unterhalt, insbesondere denjenigen für die Kinder, oder streichen diesen vollständig. Dies ist aber nicht zulässig. Ganz im Gegenteil. Der Unterhaltspflichtige muss weiterhin Unterhalt zahlen.
Das OLG Naumburg hat mit seinem Beschluss vom 17.02.2005 (gerichtliches Aktenzeichen: 14 UF 182/04) nochmals dargestellt, dass sich der Unterhaltspflichtige nicht auf seinen Status als Arbeitsloser berufen kann. Vielmehr hat er „alle verfügbaren Mittel“ zu verwenden, „alle zumutbaren Anstrengungen“ zu unternehmen, „um durch sofortige Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit und notfalls ergänzende Nebenerwerbstätigkeit seine Leistungsfähigkeit zu erhalten bzw. so schnell wie möglich wieder herzustellen“. Dazu muss der Unterhaltspflichtige sich intensiv um eine neue Arbeitsstelle bemühen und – im Fall eines Prozesses – seine „Nichtvermittelbarkeit“ darlegen.
Den Kopf nicht hängen lassen. Mfg, Marcel
Wenn der Vater nicht mehr kann, zahlt das Jugendamt 72 Monate lang Unterhaltsvorschuss. Allerdings zahlen die nur das Minimum, z.Zt. also 125 bis 127 €.
.
Jugendamt zahlt UVG 6 Jahre lang und dann ist schluß.
das Jugendamt springt ein.Allerdings nur als "Darlehen" für die Zeit bis Du wieder über den Selbsterhalt liegst.We3nn das JuAmt einspringt wird der Unterhalt dann nach meinem Kenntnisstand geringer ausfallen als wenn der geschiedene Ehemann zahlt.Das ist die Ironie in diesem Land.
Je nach Alter des Kindes bekommt deine Exfrau für das Kind Unterhaltsvorschuß (maximal bis zum Alter von 12 und auch maximal für 72 Monate)
Sollte das nicht mehr machbar sein (Kind über 12) dann musst du trotzdem nichts zahlen (du liegst unter der Pfändungsgrenze).
Sie müsste dann für den Sohn Hilfe vom Amt beantragen, die bekommt sie aber nur wenn sie nicht zuviel verdient.
Hallo,
Du musst SOFORT den Unterhalt abändern lassen.
Einfach beim Familiengericht.
Dein Netto Verdienst hat sich seit der Erst Berechnung sicher verringert. Siehe Sonderbelastungen. RA Gerichtskosten usw.
Sonst musst du immer nach der Erst Berechnung
Möglicherweise brauchst du jetzt schon NICHTS mehr bezahlen.
Der Staat muss dann den Unterhalt bezahlen.
Geh auch mal zum Arzt sicher kann er dich krank schreiben, dann geht es noch schneller.
Denke an Deine Gesundheit und an dein Glück!
Das ist dein gutes Recht.
hallo,
wenn du nicht zahlen kannst, bekommt deine exfrau unterhaltsvorschuss vom jugendamt. du musst dein einkommen aber genau angeben. wenn du nicht zahlen kannst, musst du das auch später nicht nachzahlen.
schöne grüsse
Auch wenn du arbeitslos wirst bist du weiterhin dazu verpflichtet ALLES zu tun, um den Kindesunterhalt zu zahlen.
Auch mit Nebenjobs kannst du das erreichen!!
Das Jugendamt übernimmt nur einen kleinen Teil als Unterhaltsvorschuß, den DU aber auch wieder zurückzahlen mußt. Und die Differenz (JA übernimmt nicht mal die Hälfte), laufen weiterhin als Schulden bei deinem Kind auf, die dein Sohn jederzeit einklagen kann. Wahrscheinlich wird deine Ex als Erziehungsberechtigte deswegen einen Anwalt einschalten um den Titel zu sichern.
Also solltest du alles versuchen, um deinen Verpflichtungen nachzukommen....sonst hast du später Schulden ohne Ende!!