Kann ich ihn erstmal 2 Jahre liegen lassen ?
Ich habe eine größere Summe von einer Versicherung auf mein Girokonto überwiesen bekommen.
Am gleichen Tag kam ein Verrechnungsscheck über die gleiche Summe an.
Offensichtlich ein Fehler.
Kann ich den Scheck einfach im Schrank liegen lassen, ohne ihn einzulösen?
Gibt es eine Frist, wie schnell man ihn einreichen muss?
Update:Danke an alle!
Ich werde ihn nicht einreichen, aber ich wollte es trotzdem mal wissen.
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Ja ,in Deutschland gibt es Fristen.
In der BRD ist die gesetzliche Grundlage für den Scheckverkehr immernoch das Scheckgesetz vom 14. August 1933. Die Fristen zur Vorlage sind in Art.29 geregelt.
Art. 29 ScheckG
(1) Ein Scheck, der in dem Land der Ausstellung zahlbar ist, muß binnen acht Tagen zur Zahlung vorgelegt werden.
(2) Ein Scheck, der in einem anderen Land als dem der Ausstellung zahlbar ist, muß binnen zwanzig Tagen vorgelegt werden, wenn Ausstellungsort und Zahlungsort sich in demselben Erdteil befinden, und binnen siebzig Tagen, wenn Ausstellungsort und Zahlungsort sich in verschiedenen Erdteilen befinden.
(3) Hierbei gelten die in einem Land Europas ausgestellten und in einem an das Mittelmeer grenzenden Land zahlbaren Schecks ebenso wie die in einem an das Mittelmeer grenzenden Land ausgestellten und in einem Land Europas zahlbaren Schecks als Schecks, die in demselben Erdteil ausgestellt und zahlbar sind.
(4) Die vorstehend erwähnten Fristen beginnen an dem Tag zu laufen, der in dem Scheck als Ausstellungstag angegeben ist.
Ich würde auf jeden Fall darauf verzichten den Scheck einzulösen auch wenn es verlockend ist.
Versicherungen sind nicht doof.
So etwas fällt bei der Buchung auf.
Der Betrag muss dann natürlich zurück gezahlt werden.
8 Tage
im Prinzip jahrelang. Wenn die Versicherung ihren Fehler erkennt wird sie den Scheck aber sperren lassen. Abgesehen davon hat die Versicherung sowieso einen Anspruch, zuviel gezahlte Leistungen zurückzuerhalten.
Ich würde den Scheck einfach vernichten und gut ist.
Edit: wenn man das Scheckgesetz mal weiter liest, dann steht da: "Ist die Vorlagefrist abgelaufen, kann er dennoch eingelöst werden; die bezogene Bank darf aber die Einlösung verweigern."
So lange der Scheck aber gültig von einer Versicherung ausgestellt ist, wird keine Bank das tun. Mein Rekord für "Scheck später einlösen" steht auf 18 Monate und das war kein Problem.