Als Student möchte ich als Auftrag eine Internetseite erstellen. Ich wollte zunächst kein Kleinunternehmen anmelden, da die Tätigkeit vermutlich nicht regelmäßig ist. Also recht genau der Fall der hier beschrieben ist: http://www.mediafon.net/ratgeber_detailtext.php3?l...
"Wer [...], als Studentin mal gegen – auch sehr gute – Bezahlung ein einzelnes Programm schreibt [...] übt noch kein Gewerbe aus."
Wie sieht in diesem Fall eine Rechnung (aus Deutschland in die Schweiz) aus und wo gebe ich diese Einnahmen an?
Was ich im Internet finde bezieht sich eigentlich immer auf (Klein-)Unternehmer.
Update:Muss ich als Freiberufler meine (persönliche) Steuernummer auf der Rechnung angeben.
Wie sieht der (notwendige?) Hinweis auf eine Steuerbefreiung in diesem Fall aus, es ist ja offensichtlich nicht die Kleinunternehmerregelung §xx?
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Was du machen willst, wird als Handlung eines Freiberuflers gewertet.
Du darfst Rechnungen austellen und musst sie mit deiner normalen Steuererklärung einreichen.
...also, die Frage nach der Unternehmereigenschaft kann dahinstehen. Der Umsatz unterliegt in Deutschland nicht dem Umsatzsteuergesetz. Er ist nicht "steuerbar".
Warum?
Es handelt sich um eine Katalogleistung, § 3a (4) Nr. 2 oder Nr. 14, je nachdem was genau du tust.. Wenn du Unternehmer sein solltest, so wäre der Ort der Leistung nach § 3a(3a) in der Schweiz.
Demnach ist die Rechnung auf jeden Fall ohne Umsatzsteuer zu stellen. Eine weitere Angabe, wie Steuernummer oder Hinweis auf Befreiungen oder ähnliches, erübrigt sich, weil der Umsatz - wie schon gesagt, in Deutschland nicht der Umsatzsteuer unterliegt.
Es gibt dafür genug Vorlagen Im Internet.
Oder in Words oder Exel.
Einfach mal danach goodeln.
C:C.