Ich brauche jetzt zum ersten mal so eine Lohnsteuerkarte, wie beantrage ich sie und wo muss ich das machen? Mir ist dieses Durcheinander mit neuen und alten lohnsteuerkarten zu stressig und ich hab den Überblick verloren.
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Ab 2012 ist die Umstellung auf eine elektronische Lohnsteuerkarte. Für 2011 kannst Du noch in Deinem Einwohnermeldeamt eine beantragen. Die geben Dir dann auch genauestens Auskunft.
Lohnsteuerkarte gibt es nicht mehr...informiere Dich mal beim Finanzamt
es gibt keine Lohnsteuerkarten mehr
Lohnsteuer-Verfahren ab 2011 bzw. 2012
Bürger, die im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigten, erhalten vom zuständigen Finanzamt eine Bescheinigung in Form einer Art "Ersatzlohnsteuerkarte". Statt Lohnsteuerkarte teilen die Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber zum Zweck des Abrufs der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) die eigene steuerliche Identifikationsnummer sowie das Geburtsdatum mit. Der Arbeitgeber kann mit diesen Daten die ELStAM für den Arbeitnehmer elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZst) abrufen.
http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/processes....
Hier steht das.
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do...
Diesen Antrag muss man ausfüllen und an das Finanzamt schicken.
Dann bekommt man eine Lohnsteuerkartenersatzbescheinigung.
>>> Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 <<<
Nach meinem Wissen gibt es in Deutschland keine Lohnsteuerkarte im herkömmlichen Sinn mehr. Habe dazu folgenden Text gefunden:
Der Nachfolger der Lohnsteuerkarte aus Papier wird als ELStAM bezeichnet und bedeutet nichts anderes als Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. Alle diese für die Lohnsteuer relevanten Merkmale werden in einer zentralen Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern (BTSt) gespeichert.
Arbeitgeber können sie durch die einfache Abfrage mittels der Identifikationsnummer der Steuerpflichtigen abrufen. Bei seiner Einstellung muss ein Arbeitnehmer nunmehr also keine Steuerkarte, sondern eine Identifikationsnummer abgeben. Bei dieser Nummer handelt es sich um eine persönliche 11-stellige Steuernummer, die alle Steuerpflichtigen bis zum 31.12.2008 bereits erhalten haben (Voraussetzung in gewöhnlicher Wohnsitz in Deutschland).
Diese Nummer ist jedoch nicht mit der normalen Steuernummer zu verwechseln.
Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale können mit der flächendeckenden Einführung der Methode ELStAM nur noch durch die Finanzämter erfolgen, die Gemeinde ist nicht mehr hierfür zuständig.
In deinen Stadt-Haus, ok?