Rechtlich gesehen so viele, wie sie will. Denn das Sorgerecht sagt nichts darüber aus, wo die Aufsichtspflicht wie zu leisten ist.
Aber: Zum einen können Diskothek oder Veranstalter verlangen, dass es nicht mehr als 2 sind (wegen der tatsächlichen Beaufsichtigung). Und zum anderen, wenn etwas passiert, könnte eine Anzeige wegen Verletzung der Aufsichtspflicht erfolgen, weil es faktisch nicht möglich war, alle Personen, die man unter den Fittichen hatte, auch tatsächlich zu beaufsichtigen.
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Meines Wissen nur eine da sie ja die Person beaufsichtigen sollte und bei zwei wird es schon schwer den einer geht nach recht und der andre nach links
Es kommt immer darauf an, dass man seine Schützlinge im Auge behalten kann. In einer Disko geht das nur bei einer Person.
Rechtlich gesehen so viele, wie sie will. Denn das Sorgerecht sagt nichts darüber aus, wo die Aufsichtspflicht wie zu leisten ist.
Aber: Zum einen können Diskothek oder Veranstalter verlangen, dass es nicht mehr als 2 sind (wegen der tatsächlichen Beaufsichtigung). Und zum anderen, wenn etwas passiert, könnte eine Anzeige wegen Verletzung der Aufsichtspflicht erfolgen, weil es faktisch nicht möglich war, alle Personen, die man unter den Fittichen hatte, auch tatsächlich zu beaufsichtigen.
Soweit ich weiss sind dort, wo die Aufsicht leicht fällt ( z.B. Kino) mehrere Personen zulässig. Die Disko zählt nicht dazu!