Ich bin 15 Jahre alt, meine Eltern liessen sich scheiden als ich zirka 1 Jahr alt war. Dabei wurde entschieden, dass das Sorgerecht vollständig meiner Mutter übertragen wird. Seit dem lebe ich bei meiner Mutter. Ich möchte nun aber an beiden Orten gleich viel wohnen und meiner Mutter passt das nicht. Ab wann kann ich vor Gericht ein gemeinsames Sorgerecht oder etwas in der Art verlangen? Ich lebe in der Schweiz. vielen Dank für eure Hilfe.
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Du kannst kein gemeinsames Sorgerecht beantragen, sondern dein Vater, oder deine Mutter.
Außerdem wird es konkrete Gründe gegeben haben, warum deine Mutter das alleinige Sorgerecht bekam.
So einfach bekommt keiner das alleinige Sorgerecht, wenn der andere etwas dagegen hat.
Darüber entscheidet ein Gericht.
Und das entschied garantiert nicht aus Jux und Dallerei, dass deine Mutter das alleinige Sorgerecht bekam.
Wie willst du deine Schule vernünftig fortführen, wenn du an beiden Orten die gleiche Zeit verbringst?
Oder geht es dir nur darum, dir bei allem nur die Rosinen aus dem Teig zu picken?
Oder hat dir dein Vater Flausen in den Kopf gesetzt.
Mit 15 steckt man mitten in der Pubertät.
Und du bist nicht die Erste und wirst nicht die Letzte sein, die Reibereien mit dem zuständigen Erziehungsberechtigten, sei es Mutter oder Vater, bekommt, wenn es alles nicht nach dem Kopf der Jugendlichen geht.
Dann denkt man, dass es bei dem anderen Elternteil besser ist, weil es so schön ist, wenn man mal dort ist.
Doch wenn es zur Normalität wird, treten auch dort meist Probleme auf.
Wenn du komkrete Fragen oder Probleme hast, dann wende dich an das zuständige Jugendamt.
Dort kann man deine Fragen effizienter beantworten als hier.
ab 14 jahren
Ich kenne die Gesetze in der Schweiz nicht, aber hier in Deutschland braucht ein Minderjähriger einen Gesetzlichen Vertreter (Eltern, Vormund, Erziehungsberechtigter), wenn er vor Gericht klagen will. Da du ja gegen deine Eltern vorgehen möchtest, ist also die erste Anlaufstelle für ein Kind/Jugendlicher immer das Jugendamt. Dort schildert man sein Anliegen und sucht dann nach Lösungen.
Ab 18 kannst du wohnen wo du willst!
Nun ab 18 Jahren, da kannst du alleine enscheiden. Vorher leider nicht.
@Ralf das finde ich unwitzig!!!
Wer vor ein Gericht gehen will sollte Volljährig sein.
Immer dann wenn
mit 14 du musst 14 Jahre alt sein
.