Ein Freund, der 21 Jahre und Student ist, wohnt mit seinem Vater alleine in einer Wohnung.
Der Vater ist nun arbeitslos geworden und muss Hartz 4 beantragen. Nun ist es jedoch so, dass mein Freund gut was angespart hat in den letzten Jahren und zudem ca 300 Euro monatlich als Unterstützung von seiner Mutter bekommt.
Müssen sie das Vermögen und das Einkommen auf dem Antrag angeben? Und wird das Vermögen und die Einnahmen, dann an den Betrag, den der Vater, kriegt angerechnet, da sie als Bedarfsgemeinschaft gelten ? Das würde dann bedeuten, dass der Sohn als Student sein Vermögen für den Lebensunterhalt des Vaters opfern müsste?
LG
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Answers & Comments
Genau! Der Vater hat ja vorher auch sein Vermögen für den Lebensunterhalt seines Sohnes ausgegeben. Nun ists halt einfach andersrum.
Und schliesslich wird ja das Leben des Stunden in der Wohnung das Vaters damit auch irgendwie mitfinanziert.
Du hast alles genau erklärt wie es ist oder sein sollt
Ja, genau so ist es.
Er sollte am besten sofort ausziehen.
Wieso habe ich nur das Gefühl du willst mich hier veräppeln ?
Wenn Papi arbeitslos wird, dann gibt es erst mal ne ganze Weile ALG I ....