May 2021 7 97 Report
Darf der Betrieb das Telefonieren bestrafen?

Hallo, mein Arbeitgeber zieht grad ne fiese Nummer ab, da wollte ich mal fragen, ob die ganze Aktion legitim ist.

Erstmal zur Info: Privattelefonie ist in dem Betrieb nicht verboten, es muss aber "**10" vorgewählt werden, damit die Kosten (6 cent pro Minute) vom Gehalt abgezogen werden. Nun mein Problem:

Der Personalchef hat sich die Einzelverbindungsnachweise (oder wie die heißen) der letzten 4 Monate von jedem Mitarbeiter drucken lassen und hat die alle nach privaten Telefonnummern durchsucht -> darf er das?

Wenn er nicht wusste, ob es eine private Nummer oder die eines Kunden ist, hat er einfach angerufen und gefragt -> darf er das?

Die "private Nutzung des Telefons" wurde 3-fach bestraft: Schriftliche Abmahnung.

+ Nacharbeiten der doppelten Menge der Stunden (wer 5 Stunden privat telefoniert hat, muss nun 10 Stunden nacharbeiten) -> ist dem Recht so?

+ Bezahlen der doppelten Menge der Stunden, egal von ankommende oder ausgehende Gespräche (wer von seiner Mama angerufen wurde und so 5 Stunden in den 4 Monaten angesammelt hat, darf 10 h * 60 min * 0,06 € = 36,- € zahlen) -> darf das sein?

Rekord sind übrigens 14 Stunden, also 28 Stunden abarbeiten und über 100 € blechen. Fast die halbe Belegschaft hat eine solche Strafe erhalten. Klar, dass privat telefonieren während der Arbeitszeit nicht sein darf, aber wir sind ja alle nicht aus Stein, wir haben alle Freunde und Familie daheim und die können wir dank unserer super Arbeitszeiten sonst garnicht sehen :(


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