Hallo, mein Arbeitgeber zieht grad ne fiese Nummer ab, da wollte ich mal fragen, ob die ganze Aktion legitim ist.
Erstmal zur Info: Privattelefonie ist in dem Betrieb nicht verboten, es muss aber "**10" vorgewählt werden, damit die Kosten (6 cent pro Minute) vom Gehalt abgezogen werden. Nun mein Problem:
Der Personalchef hat sich die Einzelverbindungsnachweise (oder wie die heißen) der letzten 4 Monate von jedem Mitarbeiter drucken lassen und hat die alle nach privaten Telefonnummern durchsucht -> darf er das?
Wenn er nicht wusste, ob es eine private Nummer oder die eines Kunden ist, hat er einfach angerufen und gefragt -> darf er das?
Die "private Nutzung des Telefons" wurde 3-fach bestraft: Schriftliche Abmahnung.
+ Nacharbeiten der doppelten Menge der Stunden (wer 5 Stunden privat telefoniert hat, muss nun 10 Stunden nacharbeiten) -> ist dem Recht so?
+ Bezahlen der doppelten Menge der Stunden, egal von ankommende oder ausgehende Gespräche (wer von seiner Mama angerufen wurde und so 5 Stunden in den 4 Monaten angesammelt hat, darf 10 h * 60 min * 0,06 € = 36,- € zahlen) -> darf das sein?
Rekord sind übrigens 14 Stunden, also 28 Stunden abarbeiten und über 100 € blechen. Fast die halbe Belegschaft hat eine solche Strafe erhalten. Klar, dass privat telefonieren während der Arbeitszeit nicht sein darf, aber wir sind ja alle nicht aus Stein, wir haben alle Freunde und Familie daheim und die können wir dank unserer super Arbeitszeiten sonst garnicht sehen :(
Copyright © 2024 Q2A.MX - All rights reserved.
Answers & Comments
Verified answer
Privattelefonie ist in dem Betrieb nicht verboten, es muss aber "**10" vorgewählt werden, damit die Kosten (6 cent pro Minute) vom Gehalt abgezogen werden.
--> das ok
Der Personalchef hat sich die Einzelverbindungsnachweise (oder wie die heißen) der letzten 4 Monate von jedem Mitarbeiter drucken lassen und hat die alle nach privaten Telefonnummern durchsucht.
--> kann er machen, da es sein Anschluss ist und ihr damit rechnen müsst
Wenn er nicht wusste, ob es eine private Nummer oder die eines Kunden ist, hat er einfach angerufen und gefragt.
--> heißes Thema, eigentlich nicht, aber der Treffer einer pers. Nummer könnte ja auch Zufall sein
Die "private Nutzung des Telefons" wurde 3-fach bestraft: Schriftliche Abmahnung.
+ Nacharbeiten der doppelten Menge der Stunden (wer 5 Stunden privat telefoniert hat, muss nun 10 Stunden nacharbeiten)
+ Bezahlen der doppelten Menge der Stunden, egal von ankommende oder ausgehende Gespräche (wer von seiner Mama angerufen wurde und so 5 Stunden in den 4 Monaten angesammelt hat, darf 10 h * 60 min * 0,06 € = 36,- € zahlen)
--> Nacharbeit deswegen verboten
--> Abmahnung auch nicht gerechtfertigt, da ja über die besondere Nummer erlaubt war
--> mehr Bezahlen, wenn es nicht vorher angekündigt war, nicht erlaubt
Wichtig ist, waren die Maßnahmen nicht angekündigt, darf der Chef das nicht durchsetzen und er macht sich dadurch selbst Strafbar! Waren diese Dinge angkündigt, sind sie zwar fraglich, aber evtl. vor Gericht sogar zu verteidigen. Jedoch die Sache mit der Mehrarbeit ist immer rechtswidrig!
Tipp: Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, ggf. mit der ganzen Belegschaft und Klagen.
Einzelverbindungen nachprüfen: Darf der AG, auÃer denen, die unter der *10* angewählt wurden. Die sind ja bereits als privat gekennzeichnet und bezahlt.
Dort zur Kontrolle anrufen: genauso.
Eingehende Gespräche: dafür kann der Angerufene ja nichts, die dürfen m.E. nicht abgestraft werden. Es sei denn, jemand übertreibt es und telefoniert stundenlang täglich mit Mama.
"Bestrafung":
Wenn jemand das Angebot des AG annimmt und unter der *10*-Vorwahl private Gespräche führt, ist das absolut OK und darf nicht zu irgendwelchen Sanktionen führen. Also weder zur Abmahnung noch zu Nachzahlunegn.
Wer nchweislich (!) ohne diese *10*-Vorwahl privat telefoniert hat, kann zu Schadensersatz verpflichtet werden. Also die Telefonkosten und die Arbeitszeit ersetzen. Allerdings nur die tatsächlich angefallenen Kosten und Zeiten, niemals in mehrfacher Höhe.
Alles andere hätte als Betriebsvereinbarung oder als Vertragsbestandteil vorher den Arbeitnehmern bekannt sein müssen.
Die Grenze zwischen dienstlichen und privaten Gesprächen ist flieÃend. Es kann z.B. notwendig sein, einen privaten Termin zu verschieben, weil man länger arbeitet. Das ist kein Privatgespräch, denn der Anlass ist dienstlich.
Die Abmahnung ist dann rechtens, wenn den Arbeitnehmern bekannt war, daà sie so etwas nicht tun dürfen.
Aber grundsätzlich gilt immer das Gebot der VerhältnismäÃigkeit. Wenn auch eine mündliche Verwarnung ausreicht, also beim ersten VerstoÃ, ist eine Abmahnung wohl zu hart.
LaÃt euch am besten vom Betriebsrat bzw. der Gewerkschaft beraten.
Ihr habt ohnehin einen seltsam kleinlichen Arbeitgeber. Der sucht nach Vorwänden, um euch einzuschüchtern und kleinzuhalten. Bestimmt kommt demnächst eine Kündigungswelle. Such dir besser bei Gelegenheit etwas anderes.
Bei Privatgespräche dürfen die Nummern nicht aufgezeichnet werden, sondern nur damit der Benutzer erkennt welche Nummer gewählt wurde - also unvollständig. Kontrollieren kann es soviel er will. Richtig abgerechnete Nummern werden bezahlt und es ist Blödsinn dort anzurufen und zu fragen ob es Privat war. Da es erlaubt ist, bleibt auch eine schriftliche Abmahnung wirkungslos.
Bei den geschäftlichen Rufnummern ist es was anderes. Dabei kann er kontrollieren ob Anrufe nicht als Privat gekennzeichnet wurden und somut bezahlt wurden. Hier ist im Fall eines privaten Gesprächs eine Ãberprüfung und eine Abmahnung rechtens.
Ankommende Gespräche werden nicht aufgezeichnet. Woher soll er da ein Privatgespräch ermitteln.
Sobald Du die andere Vorwahl gewählt hat, hast Du das recht zu telefonieren und dann bezahlst Du das geld.
Für Privatgespräche kann er verlangen, dass die Zeit nachgearbeitet wird, auÃer die Gespräche wurden in der Mittagspause geführt. Eine doppelte Zeit darf er nicht nacharbeiten lassen
Abgemahnt werden darf.
Der Betrieb hat 2 Möglichkeiten:
Man zahlt die Stunden nicht oder es wird nachgearbeitet aber auf keinen Fall die doppelten Stunden sondern nur die tatsächliche Zeit. Auch beides gleichzeitig geht nicht.
Der Arbeitgeber will wahrscheinlich Personal los werden.
Wer damit also nicht einverstanden ist wird wohl gleich gekündigt.
Daher auf jeden Fall an die Gewerkschaft wenden (Betriebsrat wird es wohl nicht geben)!
Damit seit ihr auch vor Kündigungen erst einmal "geschützt"
Was ist das denn für eine Firma?
Ein Tollhaus oder wie?
Privatgespräche muss der Arbeitnehmer überhaupt nicht dulden und ihr könnt froh sein das ihr einen Chef hattet ,der das mal geduldet hat ,aber anscheinend habt ihr das übertrieben!
Im übrigen darf der Arbeitnehmer Anrufen wen er will .
Nur Nachschnüffeln darf er nicht.
Na gut das mit denn Stunden ,ist meiner Meinung nach nicht rechtens ,aber das müsste mal Gerichtlich geklärt werden.
Nur sollte man seinen Arbeitgeber niemals als Familienmitglied oder Freund sehen ,er will Kapital aus einer Firma schlagen und nicht das Privatvergnügen seiner Mitarbeiter erleichtern!
Das er nach den Telefonnummern schnüffelt ist nicht rechtens. Allerdings kann er schon überprüfen, wie lange telefoniert wird. Unter stundenlanges Telefonieren leidet ja die Arbeit. Es ist ja bereits ein groÃes Zugeständnis, dass er erlaubt private Gespräche. So etwas ist doch wohl eher für den Notfall gedacht. Wer da ewig quatscht kommt ja nicht mehr seiner Arbeit nach. ich finde es schon in Ordnung, dass das überprüft wird. Im Extremfall finde ich auch richtig, wenn man solche ewigen Quasillstrippen entlässt.
auf der arbeit soll man arbeiten und nicht privat telefonieren. der chef war nicht sehr clever das nicht zu verbieten. natürlich kann er die kosten von seinen mitarbeitern verlangen. und wer 14 stunden privat telefoniert bekäme von mir gleich eine abmahnung