Ja. Einzelne kleine Tiere bis zu einem Gewicht von 10 Kilogramm darf man laut Gesetz auf Privatgrund begraben. Wellensittiche, Katzen, Hamster oder kleinere Hunde kann man also problemlos im eigenen Garten beerdigen. Bei grösseren Haustieren ist dies nicht erlaubt. Wer ein Tier, das mehr als 10 Kilogramm wiegt, im Garten vergräbt, macht sich strafbar.
Ebenso verboten ist es, verstorbene Haustiere im Wald, am Wegrand oder sonstwo auf öffentlichem Grund zu begraben - unabhängig von Grösse und Gewicht des Tieres.
Was tun, wenn ein Tier stirbt? Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
- Wird ein Haustier beim Tierarzt eingeschläfert und hat der Besitzer keinen besonderen Wunsch, übergibt der Arzt es der öffentlichen Entsorgung. Es wird zur Kadaversammelstelle gebracht und zusammen mit anderen Tierkadavern verbrannt.
- Stirbt das Tier zu Hause, muss der Besitzer es selbst in die vom Kanton bezeichnete Sammelstelle bringen. Er kann seinen Liebling aber auch in einem Tierkrematorium einäschern lassen. Wer dies wünscht, erhält die Asche mit oder ohne Urne. Man kann dann die Urne zu Hause aufbewahren, sie im eigenen Garten oder auf einem Tierfriedhof beisetzen. Ebenfalls erlaubt: die Asche im Freien zu verstreuen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das verstorbene Tier auf einem Tierfriedhof bestatten zu lassen oder es - wie erwähnt - auf Privatgrund zu begraben. Ist man Mieter, muss man zuerst die Einwilligung des Vermieters einholen.
Tipp: Wissenswertes rund um Tiere und die Rechtslage finden Sie im Internet unter www. tierimrecht.org.
Einzelne Tierkörper von verstorbenen kleinen Heimtieren, eingeschlossen Hund oder Katze, dürfen auch auf eigenem Gelände unter einer mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht vergraben werden.
Voraussetzung ist, dass das Grundstück nicht in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen liegt und sich nicht im Wasserschutzgebiet befindet
Das kommt auf die Verordnungen der Kommune an. Meine Hauskatzen sind alle im Garten begraben. Das ist hier erlaubt, und wenn es das nicht wäre, hätte ich es trotzdem getan. Erst Hunde ab einer gewissen "Schulterhöhe" müssen zur Tierverwertung gegeben werden. Wobei das hier im Ort nicht der Tierarzt macht, sondern der Metzger.
Ich verstehe aber auch Leute, die Hunde jenseits der "legalen" Größe lieber selber begraben. Ob da irgendein "Entsorgungsdokument" wie der Totenschein beim Menschen vorgeschrieben ist, weiß ich nicht; aber hier in der bayerischen Prärie würde auch niemand ernsthaft nachfragen, wenn man sagt, der (alte, auf drei Beinen hinkende, kaum mehr schnaufen könnende) Hund sei "entlaufen". "Auf einmal war er weg."
Seit der BSE-Krise darf kein Tier einfach so im garten beerdigt wrden.
Du musst zum Veterinäramt gehen und dir dort die Erlaubnis holen, das Tier in deinem Garten begraben zu dürfen. Dabei wird dir gesagt, welche Kriterien du erfüllen musst:
Das du nicht in einem Wasserschutzgebiet wohnst.
Das Tier nicht an einer ansteckenden Krankheit verendet ist.
Du tief genug (1 Meter) beerdigst.
Der Garten dir gehört.
Der Garten nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt.
2 Meter Abstand zu öffentlichen Plätzen eingehalten wird.
Und das Tier in leicht verrottende Materialien (Pappkarton, Decke) begraben wird.
Chrissy - nicht fragen, einfach machen --bevor das Tier " entsorgt " wird in einer Abdeckerei, begrabe ich es lieber selber .. an einem Platz, der Bezug zu ihm hat .. ( habe ich auch schon gemacht ) !
Also resi* hat Recht . Man darf nur Kleintiere im eigenen Garten oder woanders vergraben. Mein Kater ist vor 4 monaten gestorben und ihn beim Tierarzt zu lassen, wär für mich niemals in Frage gekommen. Ich hab ihn einfach bei mir im Garten vergraben. der tierarzt hatte auch nichts dagegen einzuwenden. Aber wie gesagt man darf das "eigentlich" nicht. Aber das war mir in dem Moment egal ....
Du musst dir beim Amt eine Erlaubnis holen, damit musst du aber beweisen, dass dein Tier keine ansteckenden Krankheiten hatte, dessen Keime dann nach dem Tod ins Grundwasser gehen könnten.
Ebenso ist die Einäscherung im Tierkrematoriuum möglich. Die urne kannst du auf dem dortigen Tierfreidhof begraben lassen oder mit nach Hause nehmen!
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Ja. Einzelne kleine Tiere bis zu einem Gewicht von 10 Kilogramm darf man laut Gesetz auf Privatgrund begraben. Wellensittiche, Katzen, Hamster oder kleinere Hunde kann man also problemlos im eigenen Garten beerdigen. Bei grösseren Haustieren ist dies nicht erlaubt. Wer ein Tier, das mehr als 10 Kilogramm wiegt, im Garten vergräbt, macht sich strafbar.
Ebenso verboten ist es, verstorbene Haustiere im Wald, am Wegrand oder sonstwo auf öffentlichem Grund zu begraben - unabhängig von Grösse und Gewicht des Tieres.
Was tun, wenn ein Tier stirbt? Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
- Wird ein Haustier beim Tierarzt eingeschläfert und hat der Besitzer keinen besonderen Wunsch, übergibt der Arzt es der öffentlichen Entsorgung. Es wird zur Kadaversammelstelle gebracht und zusammen mit anderen Tierkadavern verbrannt.
- Stirbt das Tier zu Hause, muss der Besitzer es selbst in die vom Kanton bezeichnete Sammelstelle bringen. Er kann seinen Liebling aber auch in einem Tierkrematorium einäschern lassen. Wer dies wünscht, erhält die Asche mit oder ohne Urne. Man kann dann die Urne zu Hause aufbewahren, sie im eigenen Garten oder auf einem Tierfriedhof beisetzen. Ebenfalls erlaubt: die Asche im Freien zu verstreuen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das verstorbene Tier auf einem Tierfriedhof bestatten zu lassen oder es - wie erwähnt - auf Privatgrund zu begraben. Ist man Mieter, muss man zuerst die Einwilligung des Vermieters einholen.
Tipp: Wissenswertes rund um Tiere und die Rechtslage finden Sie im Internet unter www. tierimrecht.org.
(ch)
Einzelne Tierkörper von verstorbenen kleinen Heimtieren, eingeschlossen Hund oder Katze, dürfen auch auf eigenem Gelände unter einer mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht vergraben werden.
Voraussetzung ist, dass das Grundstück nicht in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen liegt und sich nicht im Wasserschutzgebiet befindet
Das kommt auf die Verordnungen der Kommune an. Meine Hauskatzen sind alle im Garten begraben. Das ist hier erlaubt, und wenn es das nicht wäre, hätte ich es trotzdem getan. Erst Hunde ab einer gewissen "Schulterhöhe" müssen zur Tierverwertung gegeben werden. Wobei das hier im Ort nicht der Tierarzt macht, sondern der Metzger.
Ich verstehe aber auch Leute, die Hunde jenseits der "legalen" Größe lieber selber begraben. Ob da irgendein "Entsorgungsdokument" wie der Totenschein beim Menschen vorgeschrieben ist, weiß ich nicht; aber hier in der bayerischen Prärie würde auch niemand ernsthaft nachfragen, wenn man sagt, der (alte, auf drei Beinen hinkende, kaum mehr schnaufen könnende) Hund sei "entlaufen". "Auf einmal war er weg."
Wir haben unseren Hund damals im eigenem Garten begraben.
Laut unserem Tierarzt durften wir das, aber mindestens einen Meter tief.
Das ist aber schon 15 Jahre her, und ich weiss nicht wie es sich heute verhält.
Seit der BSE-Krise darf kein Tier einfach so im garten beerdigt wrden.
Du musst zum Veterinäramt gehen und dir dort die Erlaubnis holen, das Tier in deinem Garten begraben zu dürfen. Dabei wird dir gesagt, welche Kriterien du erfüllen musst:
Das du nicht in einem Wasserschutzgebiet wohnst.
Das Tier nicht an einer ansteckenden Krankheit verendet ist.
Du tief genug (1 Meter) beerdigst.
Der Garten dir gehört.
Der Garten nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt.
2 Meter Abstand zu öffentlichen Plätzen eingehalten wird.
Und das Tier in leicht verrottende Materialien (Pappkarton, Decke) begraben wird.
Wir haben alle Willis , Mäuse und Hamster
in unserem Garten beerdigt.
Nur unseren Hund mussten wir damals
beim Tierarzt lassen,weil die Erde zu tief
gefroren war.Wir hätten sie dann mindestens
50 cm tief vergraben müssen,aber leider war
es nicht möglich.
Chrissy - nicht fragen, einfach machen --bevor das Tier " entsorgt " wird in einer Abdeckerei, begrabe ich es lieber selber .. an einem Platz, der Bezug zu ihm hat .. ( habe ich auch schon gemacht ) !
Also resi* hat Recht . Man darf nur Kleintiere im eigenen Garten oder woanders vergraben. Mein Kater ist vor 4 monaten gestorben und ihn beim Tierarzt zu lassen, wär für mich niemals in Frage gekommen. Ich hab ihn einfach bei mir im Garten vergraben. der tierarzt hatte auch nichts dagegen einzuwenden. Aber wie gesagt man darf das "eigentlich" nicht. Aber das war mir in dem Moment egal ....
Du musst dir beim Amt eine Erlaubnis holen, damit musst du aber beweisen, dass dein Tier keine ansteckenden Krankheiten hatte, dessen Keime dann nach dem Tod ins Grundwasser gehen könnten.
Ebenso ist die Einäscherung im Tierkrematoriuum möglich. Die urne kannst du auf dem dortigen Tierfreidhof begraben lassen oder mit nach Hause nehmen!
Wie haben unsere Katze damals auch in unserem Garten begraben.
Keine Ahnung was der Tierarzt damit macht. Vielleicht haut der die einfach weg!