Der Betreuer darf nur in den Bereichen tätig sein, die ihm anvertraut wurden. Wenn die Betreuung Finanzangelegenheiten beinhalten, hat der Betreuer die Verantwortung, dass der Betreute keinerlei neue Schulden aufbaut. Heißt: Wenn eine Zahlung fällig wird und der Betreute die nicht begleicht und der Betreuer davon Wind bekommt, muss er die Zahlung tätigen.
Aus deiner Frage heraus verstehe ich nicht so ganz, was die Schweigepflicht damit zu tun hat. Eventuell schiebst du noch ein paar Details nach oder schreibst eine Email.
In der Schweiz nennen wir den einen Beistand auf eigenen Wunsch. Dabei sind Schweigepflicht, wie auch Meldungen einzuhalten, d.h. der Beistand führt eine Buchhaltung, die er jederzeit der Behörde vorlegen können muss, aber gleichzeitig ist er an eine Schweigepflicht über persönliche Belange des Mündels verpflichtet.
Alles zählt im diesem Fall sowohl die Schweigepflicht als der schriftliche Nachweis von Zahlungen. Der Betreuer muss regelmäßig ein Bericht bei dem Vormundschaftsgericht abgeben.
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Der Betreuer darf nur in den Bereichen tätig sein, die ihm anvertraut wurden. Wenn die Betreuung Finanzangelegenheiten beinhalten, hat der Betreuer die Verantwortung, dass der Betreute keinerlei neue Schulden aufbaut. Heißt: Wenn eine Zahlung fällig wird und der Betreute die nicht begleicht und der Betreuer davon Wind bekommt, muss er die Zahlung tätigen.
Aus deiner Frage heraus verstehe ich nicht so ganz, was die Schweigepflicht damit zu tun hat. Eventuell schiebst du noch ein paar Details nach oder schreibst eine Email.
Um das zu beantworten, muss man den Fall ausführlich kennen.
@ Nachtrag: Natürlich müssen notwendige Zahlungen getätigt werden.
In der Schweiz nennen wir den einen Beistand auf eigenen Wunsch. Dabei sind Schweigepflicht, wie auch Meldungen einzuhalten, d.h. der Beistand führt eine Buchhaltung, die er jederzeit der Behörde vorlegen können muss, aber gleichzeitig ist er an eine Schweigepflicht über persönliche Belange des Mündels verpflichtet.
Alles zählt im diesem Fall sowohl die Schweigepflicht als der schriftliche Nachweis von Zahlungen. Der Betreuer muss regelmäßig ein Bericht bei dem Vormundschaftsgericht abgeben.