Hallo,
ich habe einen Artikel auf ebay bei einem Privatverkäufer gekauft, den ich aber jetzt nicht mehr haben will.
Muss ihn jetzt doch noch bezahlen, wenn der Verkäufer das unbedingt darauf besteht.
Oder kann ich den Kauf rückgängig machen?
Bitte schreibt mir so schnell wie möglich, wen ihr es wisst!
Danke
Update:Was passiert, wenn ich nicht bezahle?
Der Artikel hat 51 Euro gekostet(versandkosten mit einbezogen), wird der verkäufer mich dann deswegen verklagen?
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Du hast ihn gekauft und damit gut! Solltest du nicht bezahlen verklage ich dich bis du völlig am Ende bist! Also seh zu das die Kohle rüberkommt!
Wenn der Verkäufer auf den Verkauf besteht, musst du den Artikel kaufen.
Da gibt es keine andere Möglichkeit.
Du hast einen gültigen Kaufvertrag mit einer Privatperson abgeschlossen. Damit ist eine Rückgabe ausgeschlossen.
Es muß den Verkäufer nicht interessieren, dass du den Artikel nicht mehr willst.
Das ist alleine dein Problem.
Gekauft ist gekauft!
bevor du auf "kaufen" klickst wirst du ausdrücklich darauf hingewiesen das du damit einen rechtskräftigen Vertrag eingehst und zum Kauf/bezahlen verpflichtet bist, da erübrigt sich deine Frage doch eigentlich...
verklagen wird er dich wohl nicht, aber er kennt seit deinem Kauf auch deine Adresse :-)
Du hast nur dann das Recht zum Rücktritt vom Kauf, wenn du nachweislich geistig behindert und daher geschäftsunfähig bist
NACHTRAG
Natürlich kann der Verkäufer dich verklagen - und er wird vor jedem Gericht damit gewinnen; das wird dann richtig teuer.
Du bist einen gültigen Kaufvertrag eingegangen und musst den Betrag zahlen!
Eine Privatperson muss das 14 tägige Rückgaberrecht (und Widerrufsrecht) nicht einhalten!
Das müsste nur ein gewerblicher Händler!
Ja, du musst den Artikel bezahlen und annehmen.
Hey,
schreibe den Verkäufer an, dass du dich vertan hast und ggf. die Ebay gebühren (evt.2 €) übernimmst. Vielleicht sagt er dann schon ist ok.
Wenn es ein gewerblicher Verkäufer ist, hast du sowieso ein Widerrufsrecht und kannst dies direkt kundtun.
Für 51 € wird dich keiner verklagen. Die meisten schreiben dir eine schlechte Bewertung und gut ist.
Trete in Kontakt mit den Verkäufer und die Sache regelt sich schon ;-)
Gruß
Ralf
naja verklagen denke ich eher nicht,aber du kriegst dann negative bewertung, aber du kannst denn verkäufer anschreiben und es ihm irgend wie klar machen, aber in erster linie ist es nicht korrekt was du da machst,stell dir vor das selbe würde dir passieren? aber warum bietest du wenn du nicht kaufen willst? wie gesagt ist nicht ok. vielleicht braucht der privater verkäufer das geld? vielleicht hat er selber ne offene rechnung was er selber zahlen muss o.ä. ist alles dir überlassen wie du das machst,
Hallo, wenn der Verkäufer das Widerrufs- und Rückgaberecht nicht explizit ausgeschlossen hat kannst Du den Kauf innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Das sind die gestzlichen Bestimmungen, ein Verkäufer kann das Widerrufs- und Rückgaberecht auch ausschliessen, dazu muss es aber auch im Angebot fixiert sein.
Klagen kann jeder, kein Mensch klagt wegen 51 Euro.
Man kann wohl nicht auf Vertragserfüllung klagen sondern muss einen Schaden nachweisen.
Beispiel:
Er stellt neu und bekommt nur 20 Euro, dann könnte er theoretisch 31 Euro und Gebühren einklagen, oder bei abgelaufenen Theaterkarten kann er klagen.
Aber eben nur bei einen Schaden der ihm entstanden ist.