So ich bin 23jahre alt und will meinen Schulabschluss nachholen. Mein Sachbearbeiter sagt das ich nur Abendschule machen darf. Jetzt habe ich mich bei der Volkshochschule angemeldet (Tagsüber Unterricht) und die würden mich auch nehmen. Mein sachbearbeiter ist damit nicht einverstanden und droht mir mit sanktionen!!! Nebenbei hat er mir jetzt eine Arbeitsgelegenheit gegeben die ich jetzt antreten soll:( Die schule beginnt im Februar 2012. Ich habe ich angst das er bei der Volkshochschule anruft und mich abmeldet!!! Darf er sowas überhaupt??
Update:@Conny N
Meine Eltern bekommen Hartz4. Also VHS nur mit MIDI-Job!? Würde ein 400€-Job auch ausreichen für die VHS!!!? Dann könnte ich morgens zur schule und Nachmittags arbeiten gehen, ich müsste nur das mit dem Arbeitgeber abklären.
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Du hast kein Problem mit dem Arbeitsamt, sondern mit der Arge. Alg2, bzw hartziV ist das, was du bekommst.
Arbeitsgelegenheit ("1-Euro-Job) kommt von der Arge, nicht vom AA.
Arbeitsgelegenheit musst du antreten.
Schule darfst du wirklich nur abends machen. Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Kommst du dem nicht nach, wirst du sanktioniert, das ist richtig.
Bedenke: Es fällt nicht nur (minimum 30% für 3 Monate, dann neue Aufforderung, kommst du der wieder nciht nach, neue sanktion usw bis max 100% bis zum Antritt) der Unterhalt weg; auch die Miete wird nicht gezahlt, die Krankenversicherung...
Wenn du unser geld nicht brauchst, soll es und recht sein.
Wenn du es brauchst, musst du dich an die Auflagen halten, die damit verknüpft sind.
Übrigens: ER darf dich nicht abmelden. DU solltest es aber schnellstens tun!!! Und einen Abendkurs wählen.
NACHTRAG:
Wenn du und auch deine Familie keine Leistungen von der Arge beziehen, dann weiß ich nicht, weshalb du überhaupt dort bist?
Bekommt deine Familie hartzIV, dann auch für dich und dann bist du an die Vorgaben gebunden.
Erhaltet ihr kein hartzIV, dann kannst du den Minijob plus die Schule so durchziehen, wie du es möchtest.
Nur der Minijob ist keine Entschuldigung für hartzIV; da müsstest du schon einen MIDIJOB machen.
NACHTRAG2:
Minijob und 400€-Job ist das selbe!
Du musst schon einen "richtigen" Job suchen (401-800€) und er muss sozialversicherungspflichtig sein. Dann musst du aber auch von deinem Lohn Abgaben an die Arge tragen- frei hast du 400€ und 20% vom Rest. Um den rest wird euer Bedarf gekürzt und du behälst dein Gehalt. Wirst dann den Teil, den man euch kürzt, vom Gehalt an deine Eltern abgeben müssen, damit die weiter haushalten können. Aber das müsst ihr unter euch ausmachen...
WICHTIG: In den 100€ Freibetrag sind die Fahrkosten schon enthalten. Suche also etwas, dass du zu Fuß/ mit dem Fahrrad erreichen kannst, sonst zahlst du evtl drauf!
Punkt 1: Wenn du bei der VHS einen Ganztagsunterricht besuchst, stehst du dem Arbeitsmarkt in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Das hat zur Folge, dass du auch auf keine Leistungen vom Arbeitsamt Anspruch hast.
Punkt 2: Dein Sachbearbeiter beim AA wird den Teufel tun und dich bei der VHS abmelden, denn wenn du den Unterricht antrittst, spart sich das AA die Leistungen (siehe Punkt 1), die du ansonsten beziehen würdest.
Punkt 3: Wenn dein Arbeitsberater dir eine Stelle zuweist, die deinen Qualifikationen entspricht und die du antreten kannst, dann hast du das auch zu tun. Ansonsten -> keine Kohle vom AA !
ja.
in erster linie soll er ja arbeit für dich finden.
und die findet meist zw. 7 und 17 uhr statt.
dir bleibt als alternative die abendschule oder ein fernstudium.
Natürlich droht er mit Sanktionen - für den Bezug von Leistungen des Arbeitsamtes muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Abmelden kann er dich natürlich nicht, die Vertragsbeziehung zwischen dir und der VHS sind deine Privatsache, ein Dritter kann daran nichts ändern.
Such Dir selber einen Job, dann kann Dir das Arbeitsamt den Buckel runter rutschen.
Sachbearbeiter hat recht.
Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und dies ist nur bei Abendschule möglich.
Wenn du es trotzdem so machen willst, kannst du dich informieren ob es für die Schule Bafög geben würden. Dann kannst du dich beim Arbeitsamt abmelden und vom Bafög leben. Dann gibt es auch kein Ãrger mehr vom Arbeitsamt.
Wenn es so einfach wäre, würden ja tausende Hartz4ler Schule machen statt arbeiten.
nein das darf er nicht...er darf aber deine Leistung streichen....wenn du Geld vom amt bekommst solltest du auch bereit sein zu arbeiten und das bist du nicht weil du in die schule gehst.
LG
Jan
Wenn Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, steht Dir nur bedingt Geld zu.
Wenn Du Tagsüber zur Schule gehst, stehst Du dem Markt nicht zur Verfügung.
Manche Schulen für den 2. Bildungsweg bieten die Möglichkeit BaFöG zu bekommen. Dies kann Dir aber nur die Schule sagen.
Die Freundin meines Sohnes geht auf ein Gymnasium tagsüber, im 2.Bildungsweg, und sie kann BaFöG beatragen.
LG