Vor ein paar Tagen wurde hier vor der Wohnanlage ein Container abgestellt.Da hier jemand in ein Altersheim zieht dachte ich, die Angehörigen haben den vielleicht bestellt.
Gestern Abend sehen mein Freund und ich Autoreifen auf dem Container. Mein Freund nahm sie runter und wir stellten fest, dass das meine Sommerreifen sind!
Da wir hier nur winzige Keller haben, haben ein paar Leute ihre Reifen im Fahrradkeller gelagert.Dort stören sie niemanden, denn es stehen nur 4 Fahrräder drin. All die Jahre hat niemand was gesagt. Und nun hat sie der Hausmeister OHNE ANKÜNDIGUNG einfach weggeworfen!
Auch in anderen Häusern der Wohnanlage hat er das gemacht.(auch andere Sachen, nicht nur Reifen.)
Handels es sich in so einem Fall nicht um Diebstahl? Schließlich hat er uns keine Chance gegeben, die Sachen in unsere Keller zu bringen. und wenn mein Freund nicht geschaut hätte, lägen jetzt Reifen im wert von ca. 200€ im Müll.
Wie würdet ihr reagieren?
Update:Er hat auch Reifen von anderen da reingeworfen.Manche liegen noch drin, die Leute haben es noch gar nicht gemerkt
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So ähnlich hatte ich es auch einmal und habe mir - nicht nur deswegen - rechtlichen Beistand geleistet.
Nein, der Hausmeister darf es nicht. Er ist verpflichtet die Mieter darauf aufmerksam zu machen und darf die Gegenstände notfalls entfernen und zu euren Lasten irgendwo einlagern. Entsorgt er sie, kann er dafür haftbar gemacht werden und muß Schadensersatz leisten.
Es käme ja auch niemand auf die Idee ein Widerrechtlich geparktes Fahrzeug gleich verschrotten zu lassen.
Da man nicht unnötig auf Konfrontationskurs mit dem Vermieter bzw. Hausmeister gehen sollte, wäre es ratsam, den Hausmeister darauf anzusprechen und auf die Rechtslage hinzuweisen. King Kong hat den Hinweis schon gegeben, daß es sich hierbei um Sachbeschädigung handelt.
Ist er nicht einsichtig, bei der Hausverwaltung vorfühlen und dann gegebenenfalls bei der Polizei anzeigen.
Diebstahl ist es definitiv nicht.
Es fehlt an der Zueignungsabsicht. Der Hausmeister hat die Reifen ja nicht für sich behalten wollen, sondern Platz schaffen wollen ...
Trotzdem war es natürlich nicht in Ordnung, was er gemacht hat.
Er hätte das sicher schriftlich unter einer Fristsetzung androhen müssen.
Wenn die Reifen weg gewesen wären, hättet ihr Schadensersatz einfordern können. So ist euch ja kein Schaden entstanden.
Bleibt evtl. eine Beschwerde bei der Hausverwaltung.
Strafanzeige bei der Polizei wegen Sachbeschädigung stellen, dann lässt der das ganz schnell. Hier muss zumindest eine Aufforderung zur Entfernung dieser Sachen an euch ergehen, mit einer angemessenen Frist. Entsorgt der Hausmeister eigenmächtig irgendwelche Dinge, so ist er zu Schadensersatz verpflichtet.
Sieh mal in Deinem Mietvertrag nach, dort müsste stehen, dass "widerrechtlich abgestellte persönliche Gegenstände" (auch in den Hausfluren [z. B. Schuhe, Kinderspielgeräte] und Kellergängen] vom Besitzer oder Verwalter (und im Auftrag derer auch der Hausmeister) entsorgt werden (oft auf Kosten der Mieter).
Möglicherweise sind im Mietvertrag auch feste Räumtermine angegeben (oft 1- bis 2-mal jährlich), dann wäre eine Erinnerung per Aushang oder im Briefkasten nicht mehr erforderlich (aber mieterfreundlicher).
Der Versicherungsschutz für den Fahrradraum erlischt automatisch z. B. im Brandfall, wenn in diesem Raum andere Gegenstände, als Fahrräder, unerlaubt untergestellt waren. - Dieses Risiko wird ein Besitzer/Verwalter nicht freiwillig eingehen.
Aber normalerweise werden die Mieter per Aushang aufgefordert, ihre abgestellten Gegenstände wegzuräumen, weil sie ansonsten zu einem bestimmten Termin im Auftrag des Besitzers/Verwalters entsorgt werden.
Wenn solche Aufforderungen für jeden Mieter in seinem Briefkasten hinterlegt werden, kann es schon mal passieren, dass die Aufforderung zwischen Werbeprospekte o. Ã. gerät und mit diesen dann ungelesen weggeworfen werden.
Ohne Ankündigung darf natürlich nicht entsorgt werden.
Versucht zu verhindern, dass der Container abgeholt wird, bevor sich die Mieter überzeugen konnten, dass ihnen nichts fehlt.
Diebstahl setzt einen rechtswidrigen Vorsatz zur Aneignung von Sachen für sich oder andere voraus. Das ist wohl nicht der Fall.
Dennoch ist das Verhalten des Hausmeisters ungehörig, da er sicher nicht davon ausgehen konnte, es handele sich um abgestellten Müll. Aber genau dieses Argument wird er benutzen, um sich zu rechtfertigen.
Allerdings haben die Mieter selbst dafür die Ursachen gesetzt, wenn sie ihren Kram im Fahradkeller lagern, was nach der Hausordnung nicht erlaubt ist.
Es ist immer wieder seltsam wie sich hier alle aufregen, um fehlerhaftes Verhalten zu verteidigen.
Würde ihn darauf ansprechen und je nach Reaktion auch anzeigen. Würde aber erst die rechtliche Situation prüfen, wie etwa was im Mietvertrag steht (Wem gehört dieser Fahrradkeller, wie ist die Nutzung vertraglich geregelt?)
Ist auf jeden Fall ne unsaubere Aktion von ihm...
Ohne Nachricht und Aufforderung zum Beseitigen würd ich aber auf die Barrikaden gehen!
Dem würd ich was erzählen!
Wie reagieren denn die anderen Mieter?
diebstahl wäre es, wenn er die reifen in seinen besitz gebracht hätte.
waren denn nur eure reifen im container gelandet, oder auch die reifen der andere leute, die ihre reifen im fahrradkeller gelagert hatten?
Wieso Diebstahl? Ihr hattet die Chance, die Sachen in euren Keller zu stellen. Genaugenommen hattet ihr gar nicht das Recht, euer Privateigentum irgendwo anders zu lagern, als in den von euch angemieteten Räumen. Woher soll der Hausmeister denn wissen, ob die Sachen irgendjemand gehören und wem sie gehören? Und wie wollt ihr überhaupt nachweisen, dass es eure Reifen sind? Der Fahrradkeller ist kein Lagerraum und der Eigentümer hat das Recht, Gerümpel durch den Hausmeister aus seinem Ãigentum entfernen zu lassen. Normalerweise wird sowas angekündigt, aber der Vermieter ist dazu nicht verpflichtet. Wie würdest du denn reagieren, wenn der Vermieter seine Winterreifen den Sommer über in deinem Wohnzimmer lagern würde, weil er in seinem Keller keinen Platz dafür hat? Na also...
Grundsätzlich kannst Du nur dort etwas lagern, was Du gemietet hast. Alles andere sind Fundsachen. Man kann zum Aushang bringen, dass diese Gegenstände ab.. entsorgt werden. Du musst nicht selber angeschrieben werden. Auch kann im Mietvertrag schon etwas stehen, wie zu verfahren ist. Man kann von der Verwaltung /Eigentümer dafür Ersatz verlangen, wenn bewiesen ist, dass der Hausmeister das einfach entsorgt hat. Notfalls klagen. - Es kann ja auch vorher geklaut worden sein.
Im Höchstfall erhälst Du den Zeitwert, aber Du musst auch ein Selbstverschulden in Kauf nehmen