bei Internetkäufen darfst Du innerhalb von 2 Wochen kündigen und die Ware zurückschicken. Du darfst sie auch testen aber sicher nicht benutzen, sonst wird der Händler die Rücknahme ablehnen. Also sollte sie original verpackt sein und keine Gebrauchsspuren aufweisen.
Stafbar ist das eh nicht, da hier nur das Zivilrecht berührt ist.
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Strafbar nicht, wenn es aber beschädigt wird, ist es nur teuer für dich.
Genau das selbe, wenn Gebrauchspuren vorhanden sind.
Nein, kommt aber auf den Test und die Testzeit an! Zerstoerende Werkstoffpruefung solltest du nicht machen!
bei Internetkäufen darfst Du innerhalb von 2 Wochen kündigen und die Ware zurückschicken. Du darfst sie auch testen aber sicher nicht benutzen, sonst wird der Händler die Rücknahme ablehnen. Also sollte sie original verpackt sein und keine Gebrauchsspuren aufweisen.
Stafbar ist das eh nicht, da hier nur das Zivilrecht berührt ist.
Nein - Du muÃt das noch nicht einmal begründen.
was soll daran Strafbar sein?