trotz dass diese ausgedruckt wurde nötig?
Der Empfänger ist in diesem Fall gewerbetreibend und Vorsteuerabzugsberechtigt.
Update:die rechnung wurde per e- mail als pdf dokument erhalten, und dann gedruckt.
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Papier ist Pflicht,
elektonische Speicherung muss nicht sein.
Rechnung in Papierform reicht voellig und muss 10 Jahre aufbewahrt werden!
Aber auf Papier ist Pflicht! Aufbewahrung ausschliesslich auf datentraeger, Festplatte, diskette oder cd ist nicht erlaubt!
Kurz und bündig, es ist UNNÃTIG !