sich in den Mittelstreifen einzuordnen um abzubiegen? Wenn kein Radweg vorhanden ist?
Update:meiner meinung nach ja..denn wo hätet ich sonst fahren sollen? ein Autofahrer hat aus dme fenster gebrüllt und sich beschwert das ich mit dem Rad auf der strasse Fahre...habe mich ordnungsgemäss eingereiht und handzeichen beim abbbiegen gegeben... der hätte doch gucken müssen oder nicht?
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Als Radfahrer hat man zwei Möglichkeiten, auf der Fahrbahn abzubiegen:
1) Du ordnest Dich so ein, wie Du es gemacht hast, und biegst dann direkt ab.
2) Du bleibst Rechts und fährst erst einmal gerade über die Kreuzung. Von dort auf überquerst Du dann die Fahrbahn. Das nennt sich dann indirektes Abbiegen.
Zum Abbiegen darf man auch dann auf der Fahrbahn fahren, wenn es einen Radweg gibt, selbst dann, wenn er benutzungspflichtig ist.
Das ist nur dann nicht erlaubt, wenn es eine Radverkehrsführung zum Abbiegen gibt. Was das ist, ist nicht so ganz einfach zu erklären. Damit man nicht auf die Fahrbahn darf, müssen sowohl die Straße, auf der man ankommt, und die, in die man abbiegen will, einen (rechten) Radweg besitzen und die Furten müssen markiert sein. Das ist an Ampelkreuzungen zu erwarten und sonst sollte es sie nicht geben.
Wenn die StraÃe nicht ausdrücklich für Radfahrer verboten ist (z. B. SchnellstraÃen etc.), ist der Radfahrer ein Verkehrsteilnehmer wie jeder andere auch. Auch für ihn gilt die StraÃenverkehrsordnung.
Will er von einer HauptstraÃe links abbiegen, dann gibt er vom rechten Fahrbahnrand aus, den er normalerweise zum Fahren benutzt, Handzeichen und wechselt, wenn kein Auto neben ihm ist, zum Mittelstreifen. Dort gibt er erneut Handzeichen, wenn die Zeit zum Abbiegen gekommen ist (natürlich unter Beachtung der Vorfahrt des Gegenverkehrs). So lernte man das (früher) in der Verkehrserziehung.
Ja klar, wohin den sonst mit dir? Am Gehsteig darf man ja sicher nicht fahren, sonst kriegst auch noch ne Strafe von der Polizei! Du hast richtig gehandelt und der Autofahrer war in dem Fall ein Idiot... wenn ich das mal so sagen darf ;)
Ja
Hey,
mach Dir mal keine Sorgen. Wenn kein Radweg vorhanden ist und die StraÃe für Radfahren nicht verboten ist, darfst Du auf der StraÃe fahren. Du hast Dich völlig richtig verhalten.
Wenn nur manche Autofahren auch so korrekt wären.
LG
Birgit
Ja, so ist es richtig.
Ja es ist ist erlaubt!
Denn es gibt manchmal keine Radwege und dann müssen die Radfahrer auf der StraÃe fahren
Ja das hätte er!
du hast völlig korrekt die stvo beachtet,der autofahrer hatte scheinbar einen schlechten tag oder seinen führerschein auf dem rummel gewonnen!
gegenfrage:fuhr er einen mercedes oder bmw ,die meinen meisten ,sie hätten eingebaute vorfahrt
Die StVO sagt in § 9 Abs. 2, Sätze 2 und 3:
"Radfahrer, die nach links abbiegen wollen, brauchen sich nicht einzuordnen. Sie können die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überqueren."
Ich meine deshalb: Du darfst dich einordnen, musst es aber nicht.
Auch für Fahrrad Fahrer gilt die STVO.