Natürlich kann er das. Bei verspätetem Zahlungseingang ist der Mieter immer automatisch im Verzug und kann sogar gekündigt werden.
Ein Gericht prüft die Rechtmäßigkeit des Mahnbescheids erst, wenn du fristgerecht Widerspruch einlegst. Tust du das nicht, ergeht automatisch ein Urteil gegen dich
im Einzelnen: Informationen zur außergerichtlichen Mahnung
Voraussetzung eines erfolgreichen Mahnverfahrens ist, dass sich der Schuldner in Zahlungsverzug befindet. Erste Voraussetzung für den Verzug ist nach § 286 BGB, dass die Leistung des Schuldners fällig ist.
Die Fälligkeit ergibt sich aus den zwischen Gläubiger und Schuldner getroffenen Absprachen, seien es vertragliche Vereinbarungen oder vom Vertragspartner akzeptierte Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sobald eine Forderung fällig geworden ist, kann der Gläubiger Zahlung verlangen. Der Schuldner kommt somit grundsätzlich dann in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht bezahlt und er hierfür einzustehen hat.
Ist ein Fälligkeitstermin nicht ausdrücklich vereinbart, so muss auf Verlangen des Gläubigers die Zahlung unverzüglich erfolgen.
Bei Entgeltforderungen (Geldforderungen aufgrund eines Vertrages) tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung ein, wenn bis dahin nicht vom Schuldner geleistet wurde. Verbraucher müssen hierauf in der Rechnung hingewiesen werden.
Für alle anderen Geldforderungen ist eine Mahnung grundsätzlich nötig, um den Schuldner in Verzug zu setzen.
Es würde mich interessieren, ob das Gericht zu meinen Gunsten entscheidet und ich die Kosten nicht tragen muss, wenn diese Androhung nicht stattgefunden hat.
Answers & Comments
Einen Mahnbescheid kann man heutzutage sogar online stellen, geprüft ob wirklich alles rechtens ist wird erst beim Widerspruch
Natürlich kann er das. Bei verspätetem Zahlungseingang ist der Mieter immer automatisch im Verzug und kann sogar gekündigt werden.
Ein Gericht prüft die Rechtmäßigkeit des Mahnbescheids erst, wenn du fristgerecht Widerspruch einlegst. Tust du das nicht, ergeht automatisch ein Urteil gegen dich
Man kann heute alles.
Der Mieter hat das Recht auf Widerspruch und sollte es nutzen.
https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/ver...
Ja!
Hieraus kopiert :
3. Voraussetzungen für das Mahnverfahren
3.1. Zahlungsverzug
im Einzelnen: Informationen zur außergerichtlichen Mahnung
Voraussetzung eines erfolgreichen Mahnverfahrens ist, dass sich der Schuldner in Zahlungsverzug befindet. Erste Voraussetzung für den Verzug ist nach § 286 BGB, dass die Leistung des Schuldners fällig ist.
Die Fälligkeit ergibt sich aus den zwischen Gläubiger und Schuldner getroffenen Absprachen, seien es vertragliche Vereinbarungen oder vom Vertragspartner akzeptierte Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sobald eine Forderung fällig geworden ist, kann der Gläubiger Zahlung verlangen. Der Schuldner kommt somit grundsätzlich dann in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht bezahlt und er hierfür einzustehen hat.
Ist ein Fälligkeitstermin nicht ausdrücklich vereinbart, so muss auf Verlangen des Gläubigers die Zahlung unverzüglich erfolgen.
Bei Entgeltforderungen (Geldforderungen aufgrund eines Vertrages) tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung ein, wenn bis dahin nicht vom Schuldner geleistet wurde. Verbraucher müssen hierauf in der Rechnung hingewiesen werden.
Für alle anderen Geldforderungen ist eine Mahnung grundsätzlich nötig, um den Schuldner in Verzug zu setzen.
Ein Vermieter kann sogar deine Frau missbrauchen.
Ja. Sollte die Forderung nicht begründet sein,
dann kann der Mieter das Geld zurück fordern.
Es würde mich interessieren, ob das Gericht zu meinen Gunsten entscheidet und ich die Kosten nicht tragen muss, wenn diese Androhung nicht stattgefunden hat.