Die Polizei ist zuständig für vermisste Personen und nicht schlechthin für Leute die man aus den Augen verloren hat und nun sucht.
Sie werden also nicht z.B. den verschwundenen Freund suchen, sondern sich nur für die Sache interessieren, wenn es dabei Anhaltspunkte gibt, dass ihm was passiert ist oder er Opfer eines Verbrechens geworden ist.
Nur wenn es sich um eine vermisste Person handelt und Du ein Angehöriger bist. Für z.B. die Suche nach der Adresse einer lange verlorenen Freundin ist die Polizei nicht zuständig.
Wenn es sich um eine/n Minderjährige/n handelt, der vermisst wird, in jedem Fall ja.
Handelt es sich um eine/n Erwachsene/n, nur dann, wenn Du eine dahinterstehende Straftat vermutest (Kapitalverbrechen).
Du kannst also nicht zum Beispiel zur Polizei gehen und sagen: "Mein/e Freund/in ist abgehauen, ich weiß nicht wo die ist, können Sie die mal bitte suchen?" :-)
Dafür gibt es Detekteien (das ist aber dann auch entsprechend teuer).
Ich weiß ja nicht wen du suchst, aber vielleicht können die dir auskünfte geben, wenn die Person
a) schonmal Straffällig geworden ist
b) Zeugenaussagen gemacht hat.
Aber ich weiß auch, dass wenn du weisst in welcher Stadt die Person wohnt, und wenn du weisst wie sie heisst, dass die direkt die Adresse und alles drum und dran mit einem Anruf herausfinden können ;)
Ob sie dir diese Daten aushändigen, ist die andere Frage
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Kommt auf die Umstaende drauf an.
Die Polizei ist zuständig für vermisste Personen und nicht schlechthin für Leute die man aus den Augen verloren hat und nun sucht.
Sie werden also nicht z.B. den verschwundenen Freund suchen, sondern sich nur für die Sache interessieren, wenn es dabei Anhaltspunkte gibt, dass ihm was passiert ist oder er Opfer eines Verbrechens geworden ist.
Nur wenn es sich um eine vermisste Person handelt und Du ein Angehöriger bist. Für z.B. die Suche nach der Adresse einer lange verlorenen Freundin ist die Polizei nicht zuständig.
Ja,wenn Du schon alles versucht hast.
Ansonsten würd ich mal bei....wer-kennt-wen.de den Namen eingeben
Wenn es sich um eine/n Minderjährige/n handelt, der vermisst wird, in jedem Fall ja.
Handelt es sich um eine/n Erwachsene/n, nur dann, wenn Du eine dahinterstehende Straftat vermutest (Kapitalverbrechen).
Du kannst also nicht zum Beispiel zur Polizei gehen und sagen: "Mein/e Freund/in ist abgehauen, ich weiß nicht wo die ist, können Sie die mal bitte suchen?" :-)
Dafür gibt es Detekteien (das ist aber dann auch entsprechend teuer).
Ja. Zum Beispiel wenn du dein Kind vermisst, wenn es nicht nach Hause zurück kam.
Aber nur weil du so jemand suchst nicht. Auch das Einwohnermeldeamt darf dir aus datenschutzrechtlichen Gründen da keine Auskunft geben.
wenn du nur einen alten Schulfreund suchst, nein
dann solltest Du es auf dem Einwohnermeldeamt probieren
Man kann es mal probieren.
Ich weiß ja nicht wen du suchst, aber vielleicht können die dir auskünfte geben, wenn die Person
a) schonmal Straffällig geworden ist
b) Zeugenaussagen gemacht hat.
Aber ich weiß auch, dass wenn du weisst in welcher Stadt die Person wohnt, und wenn du weisst wie sie heisst, dass die direkt die Adresse und alles drum und dran mit einem Anruf herausfinden können ;)
Ob sie dir diese Daten aushändigen, ist die andere Frage
Nein, die dürfen Dir keine Auskünfte erteilen. Das Gleiche gilt für alle Behörden.
Du mußt bei den Einwohnermeldeämtern selbst nachfragen und jedes mal einen Grund nachweisen. Also, ich suche meine Mutter ... meinen Schuldner etc.
wenn du den namen und das geburtsdatum kennst dann sagt dir das einwohnermeldeamt wo der jenige wohnt.