Hallo, ich habe mich nun bereits durch das Netz getümmelt aber nichts richtiges gefunden.
Ich wohne in einer Mietswohnung, die Toilette inkl. Bad befindet sich im Flur der gegenüber wohnende Mieter muss meine Toilette und Bad mitbenutzen. Darf ich meine Toilette abschließen bzw. eigenes Schloss einbauen und es zuschließen, obgleich ich damit verhindere das mein Nachbar nicht mehr auf Toilette gehen kann / oder sich Duschen / Waschen kann ?
Im Mietvertrag (meinem) steht übrigens (ZKB - Zimmer Küche Bad) mir wurde anfang des Jahres (vor unterschreiben des Vertrages zugesichert, das der andere Mieter im März 2012 eine eigene Toilette bekäm, jedoch nicht erfolgt.
Da dieser sich nicht an die Reinigung und Ordnung hält und ich nicht einsehe seine Schweinerein sauber zu machen, nicht gewillt bin mein Eigentum jedes mal mit tragen zu müssen und auch nicht gewillt bin, mein Toilettenpapier und Duschgel mit ihm zu teilen, aber halt auch nicht einsehe das ich mein Zeug immer in sicherheit bringen muss, will ich nun die Toilette abschließen um sie vor Benutzung dritter zu schützen. Darf ich das ?
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Im Mietvertrag stehen deine gemieteten Räume, ergo darfst du selbstverständlich das Bad abschließen. Auch muss eine Mitbenutzung nicht geduldet werden.
Im Vertrag wird auch irgendwo stehen, dass Nebenabreden der schriftlichen Form bedürfen, ergo ist was mündlich vor Vertragsunterzeichnung zugesichert wurde unwirksam.
Vertrag lesen, Vertrag verstehen, wenn nicht, nachfragen und erst dann unterschreiben.
Du darfst jetzt mit dem Vermieter einen netten "Krieg" führen.
Schriftlich (per Einschreiben m. Rückschein) auffordern, vertragsgemäà dafür zu sorgen, dass der andere Mieter "dein" Bad ab sofort nicht mehr benutzt.
AbschlieÃen, ohne Klärung, darfst du das "Gemeinschaftsbad" nicht.
Nein, du darfst nicht abschlieÃen, weil du dem Nachbarn in seiner eigenen Wohnung die Möglichkeit nimmst, sanitäre Anlagen zu benutzen. Ausserdem hat der Vermieter wahrscheinlich das Flurklo auch an den anderen Mieter vermietet, insofern ist es nicht `dein´ Klo, sondern ein gemeinsames. In deinem Mietvertrag steht zwar Zimmer, Küche, Bad, aber das ist eingehalten, wenn du ein Bad hast. Von einem eigenen Bad steht da nichts.
Falls du die Zusicherung auf Einbau eines eigenen Klos für den Nachbarn schriftlich hast, könntest du darauf pochen, und den Vermieter veranlassen, seine Zusage einzuhalten, und ggfs. die Miete mindern. AbschlieÃen darfst du trotzdem nicht.
Falls es keine schriftliche Zusicherung gibt, würde ich sagen: dumm gelaufen. Sowas lässt man sich schriftlich zusichern, BEVOR man einen Vertrag unterschreibt.
Wie kann man bitte heutzutage in Deutschland einen Mietvertrag zu einer Wohnung unterschreiben, wenn der vertragsgemäÃe Mindeststandard nicht einmal vorhanden ist. Das sind Verhältnisse, wie sie vielleicht bis 1960 noch möglich waren, aber doch bitte nicht im 21. Jahrhundert.
Da du entgegen des Vertrages die Wohnung so übernommen und auch bezahlt hast, hast du keinerlei Rechte, plötzlich auf eine ausschlieÃlich durch dich zu benutzenden Raum für Bad und WC. Du darfst den anderen Mieter ebenfalls nicht aussperren aus seiner rechtmäÃigen Mitbenutzung.
Einigt euch beide und kündigt jeweils diese Behausung aus der Mitte des vergangenen Jahrhunderts. Kündigungsgrund: Nicht vertragsgemäÃe Ausstattung der Wohnung und Nichteinhaltung einer hierzu gemachten ÃuÃerung des Vermieters auf Nachbesserung.
Wenn Du es schriftlich hast, kannst du auch Mietminderung ankündigen und bekommen. Wurde Dir das aber nur mündlich gesagt, hast du schlechte KArten. Du hast den Zustand bei Einzug akzeptiert und nichts dagegen unternommen. Laut vertrag sind mündliche Absprachen nicht bindend
Wenn ihr eine gemeinschaftliche Toilette habt wäre das Nötigung... Das hast DU doch schon vor Abschluss des Mietvertrages gewuÃt, die Wohnung wurde doch wohl vorher besichtigt. Andernfalls wende Dich an den Mieterverein
Verena, steht doch in meiner Antwort. Andernfalls Mieterverein einschalten!
Laut Vertrag bist du also seit März 2012 alleiniger Nutzer der Toilette. Vorausgesetzt, du kannst diese Zusicherung auch beweisen. Ansonsten seid ihr beide Mieter der Toilette.
Wenn du es also beweisen kannst (z.B. Zeugen) dann kannst du da so viele Schlösser anbringen wie du magst. Den Rest muà der andere mit dem Vermieter klären.
wenn ihr beide das Nutzungsrecht habt, kannst du dem Mieter die Toilettenbenutzung und Dusche natürlich NICHT verwehren bzw ein neues Schloss einbauen. Wenn ich sowas lese, frage ich mich immer " wie kann ein Mensch in der heutigen Zeit so einen Sch.....mieten?" . So wohnten die Menschen vor 70 Jahren, aber doch nicht mehr heute. Ich weià das es noch zig solcher alten Bauten gibt, aber ich kann es nicht nachvollziehen. Dann kann ich ja gleich auf einen Campingplatz ziehen, da habe ich dann auch immer Gesellschaft, wenn ich duschen will oder aufs Klo muss.
Deine beschriebenen Probleme sind ja vorprogrammiert gewesen, wegen der Sauberkeit und Nutzungsdauer musste es ja früher oder später zu Problemen kommen. An deiner Stelle würde ich mir schleunigst eine richtige Wohnung suchen, das ist ja schlimm- wenn ich mir vorstelle morgens, mittags, abends, nachts und zwischendurch durchs Treppenhaus laufen und dann mit fremden Menschen ein Klo teilen. Das würde ich eine Woche durchhalten, dann würde ich mir was anderes suchen, und wenns die kleinste Hütte mit Campingklo wär- das wäre mir immer noch lieber.
1.Berufe Dich auf Deinen Mietvertrag..
2.Stelle Deinem Nachbarn diesen Nachttopf,aus dem folgenden Link :
http://de.dawanda.com/product/33746505-antiker-Ema...
..vor die Wohnungstür und schlieÃe Dein Bad,wofür Du bezahlst und welches Du auch sauber hältst,-einfach ab !!-
3.Ja,-das darfst Du,wenn das so in Deinem Mietvertrag steht,-was Du angegeben hast !!-
4.-falls der Vermieter dann Einwände erheben sollte..berufe Dich auf das mündlich zugesagte und bestehe auf schriftliches Fixieren der Einwände..
Vielleicht ändert der andere Mieter sein Verhalten,wenn du ihm von deinem Vorhaben erzählst.
Ansonsten würde ich mich durch Paragraphen absichern und für die Antwort dieser Frage auf u.a. Plattform 25 Euro setzen.
Du kannst dein Vorhaben auch dem Vermieter mitteilen,vielleicht ändert er die Situation,wenn er merkt,dass es dir Ernst wird. Der andere Mieter kann wegen fehlendem Bad dann bestimmt die Miete kürzen.Soviel kürzen,wenn man im Winter aufs Klo muÃ, dass man das in Kauf nimmt,kann man aber meiner Meinung nicht. Hoffentlich lässt sich das friedlich klären.