Laut Mietvertrag ist schriftlich festgehalten das Tierhaltung nicht erwünscht ist. Ist das ein generelles Verbot und könnte Konsequenzen nach sich ziehen , oder nur der Wunsch des Vermieters den ich nicht erfüllen muss.Was hätte bei Gericht Bestand? Ich muss dazu sagen das ich mich nicht in so einer Situation befinde. Also ich frage nur aus Interesse , man kann ja nie wissen.
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Früher galt, dass v.A. die Haltung von größeren Tieren wie z.B. Hunden oder Katzen verboten werden konnte. Fische z.B. waren von soetwas aber eigentlich immer ausgenommen.
Kürzlich gab es ein Gerichtsurteil, dass so ein generelles Verbot nicht mehr zulässig sei. Für das Verbot müssten daher nach aktuellem Stand normalerweise Gründe vorliegen, wie z.B. eine Katzenhaarallergie eines anderen Vermieters oder Ruhestörung durch eine ewig miauende Katze oder einen bellenden Hund.
Mit einem kläffenden Köter droht dir im schlimmsten Fall die Kündigung.
Kurz anbei: Bestimmte Dinge sind im Mietvertrag schlichtweg unzulässig. Es zählt also nicht automatisch was im Vertrag drinsteht. Wenn dir der Mietvertrag verbieten würde deine Religion in deiner Wohnung auszuüben wäre das z.B. grundgesetzwidrig. Mietverträge dürfen persönliche Freiheiten nur in einem angemessenem Maß einschränken. Was "angemessen" ist unterliegt jedoch einem ständigen Wandel.
einen vertag schliesst man eigentlich nicht nur so gaudihalber. also eigentlich sollte man sich an die vertragsvereinbarungen auch halten. und wenn da soetwas drinsteht, dann gibt es zwei möglichkeiten, entweder hält man sich an den vertrag oder sucht sich etwas anderes. macht man das nicht, gibt es mit sicherheit stress.
Nicht erwünscht, heiÃt nicht verboten.
Ein generelles Verbot ist unwirksam.
Was Kleintiere sind ist von Fall zu Fall unterschiedlich. So ist bei einem Richter ein Cockerspaniel ein Kleintier, bei einem anderen Amtsrichter nicht.
Kleintiere sind IMMER erlaubt, egal was im Vertrag steht- schon seit vielen Jahren übrigends.
neuste Rechtsprechung :
"In ihren Wohnungen dürfen Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen nicht generell verbieten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Stattdessen muss jeder Fall einzeln bewertet werden.
Derartige Klauseln in Mietverträgen stellen eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar und sind deshalb unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. Erforderlich sei vielmehr eine Abwägung der Interessen im Einzelfall (Az. VIII ZR 168/12).
Die Richter gaben der Klage eines Mieters aus Gelsenkirchen statt. Er wollte in seiner Wohnung einen kleinen Mischlingshund halten, obwohl er nach dem Mietvertrag verpflichtet war, „keine Hunde und Katzen zu halten“. Diese Klausel sei unwirksam, entschied der BGH. „Sie benachteiligt den Mieter unangemessen, weil sie ihm eine Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen verbietet.“
Kleintiere sind immer erlaubt, auch wenn das dem Vermieter nicht passt. Für Hunde und Katzen brauchst du die Genehmigung des Vermieters, aber auch dazu gibt es ein neues Gerichtsurteil, generell verbieten dürfen die Vermieter das auch nicht mehr.
Ein neueres Urteil besagt, dass dieser Passus nicht für Kleintiere gilt. Welche Viecher auch immer damit gemeint sind.
http://www.mieterbund-hessen.de/media/downloads/Ti...
Ja, so kenne ich das auch. Dass ein allgemeines Tierhalteverbot im Vertrag gar nicth zulässig ist. Aber die Sache ist, dass es sicher "nette" Nachbarn geben wird, die dein Haustier der Hausverwaltung melden werden, dann wirst du ihnen erklären, warum ihre Klausel denn ungültig ist. Am Ende bekommst du eh Recht, aber eben mit herumdiskutieren und hin und her.
Es kommt auf den genauen Wortlaut an. Alles und grundsätzlich kann man es nicht verbieten. Bei Hunden und Katzen hat man keine Chancen, wenn sie verboten sind.
Nicht erwünscht heisst nicht gleich, dass man sich trotzdem ein Tier anschaffen darf.
Sondern man muss VORHER mit dem Vermieter darüber reden, ob er etwas dagegen hat oder ob er es nicht doch erlaubt.
Also: Nicht einfach so ein Tier anschaffen, sondern bitte mit dem Vermieter reden, da sonst fristlose Kündigung drohen kann.
Wenn es eine kastrierte Katze ist oder ein kleines Hündchen denk ich mir mal könnte der Vermieter nochmal ein Auge zudrücken - er MUSS ABER darüber informiert sein.
Darum sage ich ja: Anrufen und nachfragen, ob er was dagegen hätte, wenn.......
Und wenn er trotzdem NEIN sagt, dann heisst es Nein.
Ninka
Edit: Denn meine Freundin schaffte sich (laut neuem Gesetz) 2 Katzen an, die nicht kastriert wurden. Als sie mal in der Arbeit war, markierten sie im Wohnzimmer alle Ecken voll. Der Urin zog in den Parkettboden und hob ihn somit gleich. Und der Gestank ging nie wieder restlos raus.
Als meine Freundin auszog, staunte sie nicht schlecht, als ihr ihr Ex-Vermieter eine Rechnung schickte, dass sie einen neuen Parkettboden im Wohnzimmer bezahlen muss. Denn im Mietvertrag stand: "Das Halten von Haustieren verboten."
Sie ging vor Gericht und verlor, da sie MINDESTENS Rücksprache mit dem Vermieter halten musste und auch dafür sorgen musste, dass die Katzen in ihrer Abwesenheit keinen Mist bauten.
So musste sie die Kosten für den Parkettboden bezahlen und das Desinfizieren der Wände in den Ecken, also einen Teil der Renovierungsarbeiten auch noch.