Ich suche eine Wohnung. Derzeit wohne ich noch bei den Eltern, suche aber schon länger eine Wohnung. Ich habe zum vorletzten Geburtstag einen süßen Kater bekommen, den ich über alles liebe. Daher sollte die Wohnung auch im EG sein und mit etwas Garten/Terrasse, weil mein Süßer raus will.
Mein Problem nun: Kein Vermieter akzeptiert meinen Kater! Die Vermieter reagieren so, als hätte ich die Krätze. Ein Vermieter brachte sogar das Argument "Er sei allergisch gegen Katzen, daher dulde er im Haus keine Katzen". Andere Vermieter sprachen davon, dass sich "die anderen Mieter von der Katze gestört fühlen würden". Ohne meinen Kater ziehe ich aber in keine Wohnung. Wir beide sind unzertrennlich!
Darf mir ein Vermieter wegen dem neuen Mietergesetz (Haustiere sind immer erlaubt) eigentlich da nichts vorschreiben? Wie ist das eigentlich? Hat jemand damit Erfahrung gemacht?
Update:Hab gerade selber eine Anzeige aufgegeben, dass ich und mein süßer Kater eine 2-Zi.-Whg. suchen mit EBK und Garten. Tja, tut sich nur leider nichts.
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Das "Haustiere sind immer erlaubt", gilt nur für Kleintiere wie Hamster, Mäuse (also damit meine ich jetzt z.B. rennmäuse oder wie sie alle heißen), Wellensittiche ect.
bei Tieren wie bei Katzen und Hunden etc. gilt das leider (oder zum Glück, je nach dem aus welcher Sicht) nicht.
Sonst informiere dich mal beim Mieterverband oder wie sie alle heißen.
Gruß,
katze_sonne
Der Vermieter darf Dir die Katzenhaltung in seiner Wohnung als Hauskatze nicht verbieten, er muà Dich aber als Mieter auch nicht nehmen wenn Du eine Katze mitbringen willst. Wenn Du die Katze aber verschweigst, kann es Dir passieren, daà der Vermieter einen Grund findet um Dir den Mietvertrag wieder zu kündigen. Wenn Du eine Wohnung suchst wo die Katze Auslauf hat muà dieses kein Vermieter dulden. Suche Dir eine Wohnung auf dem Land da findest Du eher eine Wohnung mit Auslaufmöglichkeit für die Katze.
Eine Katze ist erlaubt, wenn:
- sie eine reine Wohnungskatze ist.
- sie nicht markiert (Kater)
- sie nichts zerstört
- sie niemanden belästigt (Geruch/ Geräusche)
Du kannst keinen Vermieter mit dem neuen Gesetz zwingen, dich mit deiner Katze aufzunehmen! Ein wenig Mitspracherecht haben die VM auch noch!
Warum wendest du dich nicht an einen Makler?
Der kostet dich zwar einiges (2 kalte Monatsmieten), aber dafür sucht er dir deine Traumwohnung, in der du auch deinen Kater mitnemhen darfst. Musst ihm nur sagen, was dir wichtig ist und was du zahlen kannst... Den Rest regelt er.
Wie kommt man eigentlich nur auf das schmale Brett zu glauben,daà der Vermieter sich,was bestimmtes Viehzeug anbelangt,nach dem Mieter zu richten hat???
Haben wir hier das Recht auf freie Verfügbarkeit über das Eigentum (an Immobilien,etc.)oder diktiert hier ein Tierkommunismus die Wohnungswirtschaft?
Ãber mein Eigentum bestimme immer noch ich.
Ich bestimmte,wer einzieht und wer nicht.
Keiner kann dir es verbieten,eine Katze zu haben.Und keiner kann einem Vermieter verbieten,sich gegen Katzen zu verwehren.
Wäre ja wohl noch schöner....
kleintiere sind erlaubt, wie schon erwähnt worden ist. auch katzen gehören zu kleintieren, also darfst du sie halten. auch ohne genehmigung. du solltest aber den vermieter trotzdem fragen, ob du eine katze halten darfst um stress zu vermeiden. ich hoffe du findest bald einen toleranten vermieter, der auch katzen mag.
hi, ich kenne dein problem.
ich bekomme auch keine wohnung wegen katze!!!
nur blöde sprüche mehr nicht!!!
musst es dem vermieter ja sagen, damit man erlaubnis hat, am besten schriftlich!!!
sonst hat man gleich schlechten start!
auch wegen petzende nachbarn!!!
so viel ich weiss, erlaubt ist vogel!!!
ales andere muss genehmigt sein!!!
Wenn dein Vermieter bzw. die Nachbarn keine Katzen leiden können, würde ich da auch nicht hinziehen. Wer weiÃ, was deinem Tiger dann alles droht.
Wohnungskatzen darf der Vermieter nicht verbieten, es sei denn, er oder andere Hausbewohner werden dadurch belästigt. Aber dein Kater will ja auch raus. Inwieweit er dadurch überhaupt mit anderen Bewohnern in Berührung kommt, hängt von den Gegebenheiten ab.
Der Tipp, eine entsprechende Annonce aufzugeben, ist sehr gut. Schreib gleich rein, daà du eine Katze hast, dann kommst du mit Katzenhassern gar nicht in Berührung.
Ich habe zwei Siamkatzen und habe mich extra erkundigt. Die Sachlage ist wie folgt:
Wenn Du Dir eine Wohnung anschaust und so einen Fragebogen ausfüllen oder mündlich angeben muÃt, ob Du Haustiere hast, sagts Du auf jeden Fall erstmal nein. Kann Dir ja keiner nachweisen, daà Du Dir die Katze nicht im nachhinein zugelegt hast. AuÃerdem ist diese Frage genauso unzulässig, wie "Sind sie schwanger?"
Wichtig ist nur, was im Mietvertrag steht. Wenn überhaupt irgendwas über Haustiere drinsteht, dann meist sowas wie "Die Haltung von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet." In dem Fall kanns Dir total schnurz sein. Dieser Passus ist gesetzlich nicht zulässig, da "Haustiere" ja auch Hamster oder ähnliches einschlieÃt und die dürfen nicht verboten werden. Dadurch wird der ganze Satz ungültig. Falls im Mietvertrag steht "Die Katzenhaltung ist nicht erlaubt", wäre dies im Moment die einzige Möglichkeit, eine Katzenhaltung zu verbieten. Jedoch wurde, als ich mir eine Wohnung suchte (Sommer 06), gerade vom Gesetzgeber diskutiert, inwieweit Katzen eigentlich Kleintiere sind und ihre Haltung überhaupt verboten werden darf. Kanninchen sind ja auch erlaubt und da kann ja auch kein Vermieter kommen und sagen er hätte ne Allergie.
Alles in allem würde ich das Thema "Katze" nicht gleich auf den Tisch werfen. Wo kein Kläger, da auch keine Klage und wenn Du später plötzlich ´ne Katze hast? Na und? In der Mieterberatung erzählte man mir damals, ein Vermieter hätte einfach behauptet, sein kleiner (nicht erlaubter) Hund wäre gar kein Hund, sondern ein Kanninchen. Der Vermieter hatte dann davon abgesehen, vor Gericht gutachterlich zu beweisen, daà es sich um einen Hund handelt und hat nichts weiter gesagt. Es gab aber auch keinen Grund zur Klage (Bellen, Kot etc.) es ging eher ums Prinzip.
Laà Dich mal kostenlos in einer Mieterberatung beraten, damit Du weiÃt, woran Du bist.
Hier noch ein (etwas veralteter) Link:
http://www.siamkatzen.de/rechtsfragen.html
Gruà Miez
Von einem neuen Gesetz weià ich gar nichts, aber es ist seit ewigen Zeiten so, daà Kleintiere und auch Katzen immer erlaubt waren, solange sie ausschlieÃlich in der Wohnung gehalten werden. Bei Tieren, die Auslauf brauchen, sieht das anders aus. Da Du Deinen Kater ohnehin 'rauslassen willst, stellt sich die Frage des Verschweigens also gar nicht.
-Wenn Du selbst eine Anzeige aufgeben willst, schalte sie im Internet, da kostet es nichts. Ansonsten habe Geduld, ich habe selbst zwei Katzen und bisher selten Probleme damit gehabt. Wenn in der Annonce nichts erwähnt wird, frage ich nach, selbst wenn es Wohnungskatzen sind.
EDIT: Du darfst in einer Mietwohnung sogar Wohnungskatzen halten, wenn im Mietvertrag Tierhaltung ausschlieÃlich untersagt wurde. Dazu würde ich aber nur bedingt raten.
als tipp gib selber eine anzeige auf in der du reinschreibst was du suchst und das du nen kater hast
wenn sich dann einer meldet weisst du es ist ihm recht das du den kater mitbringst
ich hab das auch so gemacht hab 2 katzen und hab massig angebote bekommen
und sehr teuer ist das nicht
viel glück
lg jenni