Anscheinend hatte der Mieter zu viele Geräte angeschlossen, es ist eine Leitung durchgeschmorrt und es gab Stromasufall. Der Elektriker wurde gerufen und so entstand eien rechnung von rund 400 Euro. Beim Elektriker hat der Mieter unterschrieben, dass er die Rechnung zahlt. Nun will er aber, dass der Eigentümer die rechnung übernimmt. Wer muss zahlen? Der eigentümer wäre auch fähig gewesen, den Schaden zu beheben, wäre er informiert worden.
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Mieter bleibt nach Reparatur auf Kosten sitzen - BGH: Schäden dürfen nicht eigenmächtig und ohne vorherige Absprache beseitigt werden.
Karlsruhe/dpa. Wer eigenmächtig und ohne vorherige Einschaltung des Vermieters Schäden in seiner Mietwohnung reparieren lässt, bleibt auf den Kosten sitzen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. In dem Fall hatte eine Mieterin den Installateur mit der Reparatur der Heizung beauftragt und wollte anschliessend die Kosten vom Vermieter ersetzt bekommen. Der BGH lehnte dies ab: Von Eilfällen abgesehen haben Vermieter bei der Beseitigung von Mängeln grundsätzlich den Vorrang und dürfen vom Mieter nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden (Az: VIII ZR 222/06).
Die Mieterin hatte sich auf eine Klausel im Mietvertrag berufen, in der es hiess: "Heizung muss dringend kontrolliert werden." Diese Pflicht habe sie mit dem Auftrag an den Handwerker umgesetzt, weshalb sie die Rechnung vom Vermieter erstattet haben wollte.
Der BGH dagegen stellte klar, dass der Mieter den Vermieter grundsätzlich zuerst zur Beseitigung des Mangels auffordern und ihn "in Verzug" setzen muss - es sei denn, die Reparatur ist so dringlich, dass kein Aufschub möglich ist. Der Vorrang des Vermieters gelte ungeachtet der Vertragsklausel, weil die Mieterin danach auf Rechnung des Vermieters lediglich eine Kontrolle der Heizung habe in Auftrag geben dürfen, nicht aber deren Reparatur.
Zweck der gesetzlichen Regelung ist es nach den Worten des BGH, dass sich der Vermieter selbst von dem Schaden überzeugen und über die Art der Beseitigung entscheiden kann. Andernfalls würden seine Chancen verschlechtert, sich vor Gericht gegen solche Forderungen des Mieters zu wehren, argumentierte das Karlsruher Gericht.
Also schon kommische Geschichte, wenn der Eigentümer doch fähig gewesen wäre bei Info, diesen Schaden zu beheben, wieso hat der Mieter ihn dann nicht informiert??? Ausserdem steht doch im Text drinne, dass es die Schuld vom Mieter ist, wegen zu vielen Geräten, also wie kommt man dann darauf das der Eigentümer zahlen muss???
Das beste finde ich aber, wieso wird eine Rechung unterschrieben, wenn man sie selber doch gar nicht bezahlen will??? Der Elektriker wird halt von dem der die Unterschrift abgegeben hat das Geld verlangen... Aber wie gesagt schon wegen den ganzen Gründen warum es passiert ist muss der Mieter zahlen...
Der Mieter muss erst seine Hausverwaltung informieren.Wenn die nicht reagieren trotz Fristsetzung darf er selbst einen Handwerker beauftragen.Das hat er hier nicht gemacht,also muss er selbst die Kosten tragen,
Da der Mieter die Rechnung unterschreb muss er diese auch zahlen . Er hätte den Vermieter vorher informieren müssen das es einen stromausfall gab , nur dann muss der Vermieter zahlen
Er hätte erst den Vermieter verständigen müssen.
Ein Mieter hat grundsätzlich zuerst den Vermieter zu informieren. Der entscheidet weiter. Ist der Vermieter nicht erreichbar, kann der Mieter selbst tätig werden. Es gab davon schon genug Urteile
Wie schon erwähnt, ist es nicht ganz eindeutig. Normalerweise fliegt bei Ãberlastung erst einmal die Sicherung. Es muà also geprüft werden, was für eine Sicherung im Kasten ist, ist sie zu stark, wer diese eingedreht hat. Könnte durchaus auch der Mieter gewesen sein, weil die Sicherung öfter durchbrannte. Dann braucht es die Aussage des Handwerkers, ob vielleicht am Kabel ein Vorschaden oder Verschleià vorlgegen hat.
Ohne alle Fakten zu kennen, kann man das nicht beurteilen. Auch, ob der Mieter vorher versucht hat, den Eigentümer zu erreichen.
Das einfachste wäre, der Mieter gibt den Fall an seine Haftpflichtversicherung weiter, die dürfte, wenn keine baulichen Mängel bestanden haben, ohne Probleme zahlen.
Natürlich der Mieter der den Schaden verursachte gruà Marlene
Eine Leitung schmort normal nicht durch.
Die Sicherung muà eingreifen und den Stromfluss stoppen.
Was genau schmorte durch ?
Eine Leitung in der Wand ? Ist das ein Verschleià ? Wurde die Leitung bei Renovierarbeiten einer anderen Firma beschädigt ?
Die Art und der Umfang der Absicherung ist dem Mieter bekannt. Wenn er eigenmächtig und ohne Not eine Ãberlastung herbeiführt, dann hat er den Vermieter zu benachrichtigen und der kann dann die Instandsetzung einleiten.
Tut er das nicht und ruft selbst den Handwerker zahlt er die Kosten sofort selbst.