Hallo,
Ich bin 18 und möchte gerne zu meinen Freund ziehen. Er wohnt in einen anderen Bundesland und hat eine eigene Wohnung. Wir haben schon beim Amt nachgefragt,bei ihm, die sagten das wäre kein Problem. Meine Eltern wollen aber nicht das ich ausziehe. Bei meinem Freund hätte ich auch eine Ausbildung in Sicht. Wie würde das alles dan mit dem Kindergeld und den Unterhalt laufen? Das würde doch ich bekommen oder? Dürfen meine Eltern mir das jetzt verbieten oder nicht?
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du bist volljährig, das kindergeld müssen deine eltern dir zahlen 184 euro im monat, solltest du dich dann auch poliz. ummelden, musst du das kindergeld selber beantragen. ob dir unterhalt zusteht, kommt auf dein ausbildungsgeld an , was du dann bekommen würdest. du musst auch nachweisen, das du dich um arbeit bemühst, sonst müssen deine eltern nichts zahlen. d.h.. wenn es mit einer ausbildung nicht sofort klappt, muss du so lange arbeiten gehen.
Nein, die Eltern dürfen das nicht verbieten, weil du mit der Volljährigkeit auch deinen Aufenthaltsort selbst bestimmen darfst.
Wegen des Kindergelds wendest du dich an die zuständige Behörde deines Wohnortes, hier gibt es nähere Infos über Kindergeld an Volljährige
http://www.kindergeld.net/kindergeldzahlung-an-vol...
Volljährige Kinder haben einen Unterhaltsanspruch, solange sie sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden.
Der Unterhaltsanspruch umfasst grundsätzlich auch die Zeit der Berufsausbildung. Deshalb hat auch ein Lehrling Anspruch auf Unterhalt, auf den er sich aber seine Ausbildungsvergütung anrechnen lassen muss.
Wieviel Unterhalt du bekommst, richtet sich nach deiner Ausbildungsvergütung und nach dem Einkommen deiner Eltern.
Allerdings würde ich da zwei Paragrafen näher ins Auge fassen:
Allgemein heisst es in § 1601 BGB: "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren."
§ 1601 BGB§ 1602 Absatz 1 BGB bestimmt: "Unterhaltsberechtigt ist nur, wer auÃerstande ist, sich selbst zu unterhalten."
Ergänzung
Nach § 1612 Abs. 2 BGB können Eltern, die einem unverheirateten Kind Unterhalt gewähren, bestimmen, in welcher Art und Weise der Unterhalt gewährt werden soll. Demnach kommt insbesondere auch statt des Barunterhalts ein Naturalunterhalt in Betracht. Ist z.B. ein volljähriges, unverheiratetes Kind noch in der Ausbildung, so können die Eltern bestimmen, dass das Kind bei ihnen wohnt, statt sich eine Mietwohnung zu nehmen. Kommt das volljährige Kind dieser Anordnung nicht nach, so verliert es zumindest teilweise seinen Unterhaltsanspruch.
Mit 18 Jahren bist du erwachsen und kannst tun und lassen was willst, auch steht dir dann das Kindergeld zu. Aber es ist dir wohl klar, dass das Verhältnis mit den Eltern dahin ist. Ich weià nicht, warum deine Eltern dagegen sind, dass musst du selbst herausfinden und klären.
Aber eins wollen wir auch klarstellen: Wenn du arbeitsfähig bist, so tue auch alles, damit du auf eigene Beine stehst. Du kannst nicht erwarten, dass du zwar selbstständig bist und alles selbst entscheidet, aber das von anderen finanzieren lässt.
Das steht dir frei !
Ich bin, kurz nachdem ich 18 wurde, ausgezogen und habe nicht im Entferntesten an Unterhalt gedacht...
Klar kannst du mit 18 ausziehen, ohne die Erlaubnis deiner Eltern, aber dann solltest du in der Lage sein, allein zu leben (bzw.mit Freund) und dich im Vorfeld schlau machen, wie ihr das finanziell anstellt...
Das Kindergeld steht dir zu, wenn du ausziehst.
Hallo Lisa.Grundsaetzlich verbieten können Dir deine Eltern den Auszug nicht.
Sicher wäre es für dich, deinen Freund und deinen Eltern solche neuen und auch wichtigen Schritte in dein Neues Leben, zu überdenken..
Letzendlich liegt die Entscheidung bei Dir.
Wenn ich Dir einen gutgemeinten Rät geben darf..
Egal, was immer Du im Leben erreichen willst, überwerfe dich Nie mit Menschen, die dich lieben und es gut mit Dir meinen..nämlich, deine Eltern..
Liebe Lisa: Wie ich lese bist Du mit 18 vielleicht noch nicht so ganz erwachsen. Allerdings bist Du vor dem Gesetz volljährig und darfst somit frei über Dein Leben entscheiden!
Und los geht's - auf ins eigene Leben! Natürlich darfst du ausziehen, du bist jetzt volljährig.
Ohne Streà mit deinen Eltern wird das aber wahrscheinlich nicht abgehen. Aber so ist das oft: loslösen geht nicht ohne Ãrger. Das wirst du in Kauf nehmen müssen. Irgendwann werden sich die Wogen wieder glätten. Beweise, dass du auf eigenen Beinen stehen kannst. Nur Mut.
Ich denke, dass dir das Kindergeld zusteht. Wie es mit Unterhalt ausschaut weià ich nicht. Erkundige dich beim Jugendamt. Viel Glück!
Mit 18 Jahren sollte man eigentlich wissen dass man volljährig ist und tun und lassen kann was man will. Unterhalt? Wie kommst Du auf das schmale Brett? Du bist volljährig, gesund und kannst arbeiten, wieso glaubst Du dass Dir Unterhalt zusteht?
Natürlich, mit 18 kannst du tun und lassen was du willst. Kindergeld bekommst du, Unterhalt möglicherweise, wenn du dich in Ausbildung befindest. Da musst du aber mal einen Anwalt konsultieren was dir da zusteht. Aber wenn du bei deinem Freund in die Wohnung einziehen kannst und eine Ausbildung beginnst dürftest du finanziell eigentlich keine Probleme bekommen, sodass du das Geld nicht aus deinen Eltern "rausklagen" musst wenn sie es nicht zahlen wollen.
Und wie gesagt, mit 18 können dir deine Eltern nichts mehr vorschreiben!
Da Arbeitet man sein " Ganzes " leben von 1-18 jahren, endlich Volljährig zu werden, und dann fragt man hier im Forum ob man eine Erlaubnis von den Erziehungsberechtigten bis zum 18. Lebensjahr holen muss zum Ortswechsel, der Rest ist schon geschrieben,