Hallo
Ich habe Schulden beim Inkasso und beim Gericht! Kann diese aber nicht zahlen da ich das Geld nicht habe! Ich würde gerne zahlen, kann aber nicht! Also war der Gerichtsvollzieher bei mir und hat mein Auto als "gepfändet" angeklebt! Ich habe mir da nichts gedacht, denn das auto war schon verkauft!
Jetzt hat der Gerichtsvollzieher das mitbekommen dass das auto weg ist und jetzt hat er gesagt dass ich ein Strafverfahren haben werde!Hatte das ja nicht gewust dass ich das auto nicht verkaufen darf! Weil es war ja schon verkauft! Ich habe jetzt Angst dass ich ins Gefängnis muss! Habe eine Tochter mit einem halben Jahr und bin auch zu Hause! Gehe wegen der Tochter nicht arbeiten!
Was soll ich tun??
Bitte um Antwort, bin verzweifelt!!
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Wenn das Auto vo der in Augenscheinnahme durch den GV verkauft worden ist, hätte der GV darüber mit Verkaufs-Beleg informiert und ihm das Geld (der Verkaufserlös) wenn noch vorhanden, ggf. ausgehändigt werden müssen. In diesem Falle läuft die Nicht- Information auf eine eindeutige Vera r s c h u n g des Gerichtsvollziehers und damit auf die Mißachtung des Gerichtes hinaus.
Sofern das Auto nachträglich verkauft wurde, liegt eindeutig eine Straftat vor.
Sollte der Gerichtsvollzieher einem klärenden Gespräch nicht aufgeschlossen gegenüber stehn, ist ein Besuch bei einem Anwalt, der die entsprechenden eidesstattlichen Erklärungen gegenüber dem Gericht aufsetzt, jetzt mehr als angeraten! Bis zum 'Knast' kommt es dann sicher nicht!
Stillhalten wird dir nicht weiterhelfen. Ãbernehm die Verantwortung für deine Schulden!
Du kannst nicht dein Auto stillschweigend pfänden lassen, wenn du es schon verkauft hast, das dürfte dir ja wohl klar sein. Benehm dich wie eine Erwachsene und kläre das mit dem Gericht. Wenn du nicht zahlen kannst, wird man eine Lösung finden. Wende dich an eine Schuldnerberatung, sonst sehe ich keine Chance, dass du deine Schulden in nächster Zeit los wirst.
Zu der Rechtslage mit dem verkauften Auto haben die Kollegen ja schon gut und richtig geschrieben.
Aber es gibt natürlich eine Menge andere Sachen zu fragen und zu klären. Es gibt eine unpfändbaren Teil, den kein Schuldner, Gerichtsvollzieher usw. antasten kann und darf.
Alles was darüber hinaus geht, kann gepfändet werden.
Du solltes Dich sofort mit einer Schuldenberatung in Verbindung setzen.
Ordne Deine Unterlagen, bei wem Du überhaupt wie viele Schulden hast, damit Du einen Ãberblick gewinnst.
Rede mit den Leuten - die beiÃen alle nicht und kennen viele in Deiner Situation.
Das mit dem Auto ist mies gelaufen - aber ein AnlaÃ, es ab jetzt besser zu machen!!!
Ãbrigens hat Deine Tochter doch sicher auch einen Vater, der dafür auch Geld bezahlen muÃ. Vielleicht solltest Du Dich mal mit dem zusammen setzen und über die Situation reden (Schuldentilgung, Gespräche mit Banken usw.) - aber ich ahne schon das der ein Teil des Problems ist.
Wie gesagt - spiel mit offenen Karten. Kopf in den Sand hilft nicht weiter, sondern verschlimmert die Situation!!!
Die gute Nachricht ist, dass man so schnell nicht in den Knast kommt - aber wenn Du weiterhin Blödsinn machst, kann es schon ein Gerichtsverfahren geben.
Lass die Verzweiflung nicht Herr Deiner Taten werden, sondern versuche wieder die Macht über Deine Handlungen zu bekommen.
Nur der aktive Umgang mit Deinen Schulden und der Analyse wie es dahin kommen konnte kann Dich vorwärts bringen - das ist schwer und hart (ich habe das selbst auch durchmachen müssen), aber wenn man es geschafft hat, sehr befriedigend.
Fehler machen ist nicht schlimm - aber man muà ja nicht immer wieder die gleichen machen...
Wenn man nachweisen kann, DASS es schon verkauft war dürfte es schwer als "nachträglich verkauft" zu vertreten sein. Aber sicherlich muss man dann den Kaufbetrag zur Schadensdeckung einreichen. Versuch ihnen entegegen zu kommen. Zeig guten Willen. So schnell kommt sicherlich keiner in den Knast. Aber nach dem Kuckuck verkaufen wäre ein Vergehen wie Diebstahl!!! Kann man nicht schriftlich nachweisen, dass es schon vorher verkauft war und das man den Kuckucksmann drauf hingewiesen hat, dann hat man wirklich ärger, da man etwas, was man nichtmehr "amtlich" besaà verkaufte. Das ist im Grunde Diebstahl.
Zuerst mal: Schulden machen ist keine Strafttat, du kannst nicht ins Gefängnis kommen.
Aber du hättest den GV sagen müssen, dass das Auto bereits verkauft ist, also nicht mehr dein Eigentum, so hätte der GV es gar nicht pfänden dürfen.
Das beste ist, du zeigst dem GV ein Kaufvertrag über das Auto, wo hervorgeht, dass das Auto bereits vor dem Besuch des GV verkauft war, das Auto musste nur noch abgeholt werden. Aber dann ist das Problem, du hast ja bares, und das kann der GV pfänden.
Mach dir mal keine groÃen Sorgen, sende den Kaufvertrag zu und so schnell kommst man nicht ins Gefängnis, schon gar nicht mit einem Säugling und deine Schuld muss erst bewiesen werden.
Wenn das Auto schon verkauft war, dann war es reichlich dumm, das dem Gerichtsvollzieher nicht zu sagen. Und wie schon geschrieben wurde: Du solltest zumindest den Verkaufserlös zur Schuldentilgung anbieten. Ob dann noch ein Strafverfahren eingeleitet wird, liegt nicht in Deiner Hand. Normalerweise ist es hochgradig strafbar, gepfändete Sachen "unter der Hand" zu verkaufen, und kann Dir ernsthaften Ãrger einbringen.
Aber mach Dir trotzdem keine zu groÃen Sorgen: In Deutschland geht man nicht so schnell in den Knast. Aber der Gang zur Schuldnerberatung wäre wirklich zu empfehlen. Wenn Du nicht arbeitest, bist Du ja wohl bei der Bundesagentur gemeldet. Die haben Adressen und stellen Beratungsgutscheine für die Schuldnerberatung aus, und wenn Du mit Deinem Sachbearbeiter redest, kann der da auch auf "dringend" machen und Dir relativ kurzfristig einen Termin besorgen, unter Umgehung der Warteliste.
Hauptsache ist, Du tust jetzt etwas, und zwar schnell, damit Dein guter Wille erkennbar ist. Vielleicht kannst Du so das Strafverfahren noch einmal "abbiegen". SchlieÃlich kann die Staatsanwaltschaft so etwas auch einstellen. Das tun die übrigens am liebsten, weil's am wenigsten Arbeit macht.
AuÃerdem, wenn Du wirklich finanziell in der Klemme steckst, wäre eine Privatinsolvenz vielleicht eine gute Lösung für Dich. Dafür ist der Gang zur Schuldnerberatung sowieso verpflichtend; also mach's. Du MUSST dann nicht Privatinsolvenz beantragen. Vielleicht findet sich auch eine andere Lösung.
Erstmal, so schnell kommt man in Deutschland nicht in den Knast.
Dass es ggf. ein Verfahren bzw. eine Vehandlung vor Gericht gibt, ist normal und ggf. für Dich von Vorteil. Dort sitzen auch nur Menschen und keine Monster.
Wenn das Auto zum Zeitpunkt der beabsichtigten Pfändung bereits verkauft war, hast Du gute Aussichten mit einem blauen Auge davon zu kommen.
Nervosität zum Beispiel bei der Pfändung (ist ja nicht alltäglich) ist ggf. ein Grund dass Du den bereits erfolgten Verkauf vergessen hast anzugeben.
Zeige Deinen Zahlungswillen durch eine kleine gezahlte Summe und vereinbare eine Ratenzahlung mit niedriger Rate. Alles jedoch im Rahmen Deiner Möglichkeiten. Eine weitere Ãberleung bei vielen Schulden wäre eine Privatinsolvenz.
Einer der Grundsätze bei Ãberschuldungen in Deutschland ist,dass Kinder vor Schuldnern gehen.
Also abschlieÃend, bleib ruhig, es lässt sich alles klären.
Ich glaube nicht, dass Du gleich in den Knast musst. Du solltest aber ehrlich mit Deiner Situation umgehen. Es ist keine Schande, Schulden zu haben, aber davor davon zu laufen! Du hättest dem Gerichtsvollzieher sagen müssen, dass das Auto schon verkauft ist. Du müsstest das auch jetzt noch nachweisen können (Verkaufsvertrag). Entschuldige Dich bei dem Gerichtsvollzieher, und erkläre ihm Deine Situation. Er ist auch nur ein Mensch, der seine Arbeit tut. Er wird Verständnis haben, wenn Du Dich kooperativ zeigst.
Im Ãbrigen würde ich Dir empfehlen, eine Schuldnerberatung auf zu suchen. Die Mitarbeiter dort werden Dir helfen, aus Deiner Situation heraus zu kommen (Privatinsolvenz). Schon Deiner Tochter zu Liebe solltest Du so einen Weg versuchen!
Ich wünsche Dir alles Gute!
Wenn es verkauft war oder Du nicht mehr der Besitzer bist kann das Auto nicht gepfändet werden! Der Gerichtsvollzieher hätte von Dir den Brief einfordern müssen!
Sicher hat er wohl vergessen nach dem Brief zu fragen bei der EV!
Also mach Dich nicht verrückt, da das Auto ja nicht mehr in Deinen Besitz war!