Hallo!
Da ich bald mit Freunden nach Berlin fahre, möchte ich dort natürlich auch gerne in Clubs gehen etc.
Nun meine Frage , komme ich auch mit einer beglaubigten Kopie meines Ausweises in Clubs rein?
Ich möchte nicht so gerne mein Ausweis mit mir rumtragen da es mir schon einmal passiert ist das ich ihn verloren habe..
Danke im vorraus.
p.s:Ich bin schon 18
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Wird wohl kaum gehen.
Grund:
Du könntest eine Schwester haben der erst 16 ist aber so aussieht wie du. Sie nimmt deinen Ausweis und kommt überall rein.
Ausserdem besteht eine Ausweispflicht.
Man muss also seinen Ausweis immer bei sich tragen.
Wenn man aufpasst, verliert man auch nichts.
Wenn du es trotzdem nicht lassen kannst, gehe in Berlin ins Qdorf. Da kommt jeder rein ;-)
Berlin in Clubs :),
meine Erfahrung dazu: Kopien werden nicht gern gesehen,
letztendlich entscheidet der Türsteher, aber auch nach anderen Kriterien
und eine Beglaubigung interessiert ihn nicht.
Soweit ich weià gibt es in Deutschland Ausweispflicht. Was also bedeutet das du ihn bei dir haben MUSST!!! Mit einer beglaubigten Kopie würde ich nicht rumlaufen. Die könnte jeder fälschen.
Das musse den Türstopper fragen.
wenn du wirklich 18 wärst, wüsstest du das hier:
http://grammatik.woxikon.de/voraus_nicht_vorraus.p...
Wenn du nicht alt genug bist, auf deinen Ausweis aufzupassen, gehörst du nicht in Clubs. Kopien haben keinen Wert an der Tür.
NB:
Es ist mal wieder erschreckend, wieviel Unkenntnis hier herrscht .... es gibt selbstverständlich keine Pflicht in Deutschland, einen Ausweis bei sich zu führen:
In Deutschland gibt es zwar eine Ausweispflicht, aber keine allgemeine Mitführpflicht. Sonderfälle in Deutschland sind der Gebrauch von Kraftfahrzeugen, wo ein Führerschein (§ 4 Abs. 2 Satz 2 FeV), sowie das Tragen einer Waffe (§ 38 WaffG), wo ein Personalausweis oder Reisepass mitzuführen ist. Zudem sieht das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eine Mitführpflicht eines Ausweises für Arbeitnehmer bestimmter Branchen vor, beispielsweise im Bau- oder im Gaststättengewerbe, um sich gegenüber Zollbeamten ausweisen zu können (§ 2a SchwarzArbG). In der DDR bestand ab dem 14. Lebensjahr die Mitführpflicht für den Personalausweis. Bis zur deutschen Wiedervereinigung bestand in West-Berlin ebenfalls eine Mitführpflicht des Personalausweises, was auf Rechtsverordnungen der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs zurückging.
Einfach besser aufpassen, dann brauchst sowas nicht.
bestimmt