muss vom Arbeitgeber aufgrund von deutschen Arbeitsgesetz ein Zuschlag dafür entrichtet werden oder liegt dies im Ermessen des Unternehmens?
Und ist es dann richtig, wenn man Samstag arbeitet, diese Tätigkeit findet von zu Hause statt, dass man dann automatisch Sonntag & Montag sein FREIES Wochenende haben muss oder können dies auch zwei anderweitige Tage innerhalb der Woche sein..
Welche Regelungen gibt es dazu?
Danke für Eure Infos, Ingo aus München!
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Der Arbeitgeber muss es per Gesetz nicht.
Sowas wird im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag usw. geregelt.
Gibt es also in deinem Bereich kein Tarifvertrag kann der Arbeitgeber selber darüber entscheiden.
Heutzutage ist es ehr unüblich von 20-0 Uhr Zuschlag zu zahlen.
1) Zuschläge stehen im Tarifvertrag!
2) Die Woche hat 6 Werktage - also hat man nicht immer 2 Tage frei. Siehe ebenfalls Tarifvertrag.
Es fallen Wochenendzuschlag und ab 22.00 Uhr Nachtzuschlag an!
Samstag ist in Deutschland ein ganz normaler Werktag.
Ein Recht auf ein "FREIES Wochenende" gibt es im Gesetz nicht.
Alles weitere regeln Lohn-,Tarif- und Arbeitsvertrag.
Nach den meisten Tarifverträgen wird ein Nachtzuschlag erst ab 22:00 Uhr gezahlt.
Es kommt ganz darauf an welchen Vertrag Du hast. Man muss den freien Tag nicht immer direkt anschließend bekommen, es kann auch ein andere Tag sein. Auch der Zuschlag kann entfallen wenn es Dein vertrag vor sieht. Im Zweifel lass den Vertrag von einem Anwalt prüfen